Bafög erhöhung von 648 auf 670, nicht bei mir?

17. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
bedrohterebayer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög erhöhung von 648 auf 670, nicht bei mir?

Guten Tag Ichhabe heute in der Zeitung gelesen, dass das Bafög von 648€ auf 670€ erhöht wird.

Ich bekomme eigentlich den Höchstsatz, da ich nur ein Elternteil habe und das verbliebende Elternteil Erwerbsunfähig ist.

Wir zahlen in der 3er - WG 735€ für unsere Wohnung (Also nur Kaltmiete + Nebenkosten enthalten, es kommen noch 44€ Stadtwerke und 30€ Telefon etc hinzu)

Und ich bekomme 584€ kann mir evtl jemadn sagen, wo die letzten 2 Jahre die 64€ pro monat waren, also die 64€ die von 584 bis 648 fehlen?

Jetzt fehlen mir ja schon 86€ im Monat (670€ - 584€)



Also noch zu Info:

Ich erhalte im monatlich eine Halbwaisenrente in höhe von 84€ (aber ich denke nicht, dass dies angerechnet wird oder?)

Das sind meine einzigen Einnahmen.

Die Ausgaben natürlich Miete, Telefon etc und eine Menge fürs Studium (Architektur), da man sich alle Materialien selber besorgen muss.


Ich würde mich freuen wenn mir jemand erklären könnte wo der Restbetrag bleibt oder warum ich diesen nicht bekomme.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bedrohterebayer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schreibe auch weil Ich zufällig weiss, dass ein Studienkollege von mir (der noch zu Hasue wohnt) 444€ moatlich erhällt.

Irgendwo kann das nicht passen, odeR?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41239 Beiträge, 14511x hilfreich)

Natürlich wird die Halbwaisenrente angerechnet. Warum nicht?

wirdwerden

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#3
 Von 
bedrohterebayer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil das doch nur 84euro sind, ich meine der kolege verdient zu seinen 444 noch 300e im Monat und ihm wird ncihts abgezogen. ich würde einfach gerne wissen wie es kommt, dass ich 584€ bekomme und nicht den höchstsatz.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41239 Beiträge, 14511x hilfreich)

Den Höchstsatz bekommst Du nicht, weil Du noch eine Rente bekommst. Ist so, als wenn Du von zu Hause noch Unterhalt bekämst. Der wäre ja auch anzurechnen. Wieviel man dazu verdienen darf, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#5
 Von 
bedrohterebayer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ach soo also könnte ich auch einfach auf die rente verzichten und dann würde ich die 84 euro vom bafögamt bekommen?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41239 Beiträge, 14511x hilfreich)

meine Güte, von einem Studenten hätte ich etwas mehr in der Birne erwartet. Angerechnet wird Dein Rentenanspruch. Ob Du ihn geltend machst oder auf das Geld verzichtest ist Deine Angelegenheit.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Bevor ihr weiterdiskutiert, möchte ich mal den § 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG einwerfen. ;)

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wie alt bist du?
Über 25 und nicht mehr familienversichert?

quote:
ich meine der kolege verdient zu seinen 444 noch 300e im Monat und ihm wird ncihts abgezogen


Kannst du doch auch und schon schlummern 300€ mehr in deiner Kasse.:)

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#9
 Von 
bedrohterebayer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal möchte ich allen danlen bis auf diesen wirdwerden spassti, kriech in das dunkle loch zurück wo du hergekommen bist, neomad braucht deine Antworten.

Also nochmals danke an schneechen. Ich habe mir den Paragraphen mal angesehen und sehe dort:

1. von der Waisenrente und dem Waisengeld der Auszubildenden, deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bemißt, monatlich 165 Euro, anderer Auszubildender 120 Euro monatlich nicht angerechnet,


Ich bekomme 84 Also weniger als diese Grenze, warum wird es dennoch angerechnet und monatlich von meinem Bafög abgezogen?

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#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Ach Kindchen, dir fehlt es an Grundwissen zu BAföG!

Dröseln wir also den Bedarfssatz auf:
BAföG alt
366 € Grundbedarf für Lebensunterhalt und Ausbildungsbedarf
146 € Mietpauschale bei eigener Wohnung
+72 € Mietzuschuss maximal, wenn Miete höher als 146 €
--------------
584 € Gesamtbedarf
=======

Diesen Betrag erhältst du, Ende der Fahnenstange, keine Anrechnung deiner Halbwaisenrente, da unter dem Freibetrag.

Jetzt könnte es noch den Zuschuss zu Krankenversicherung (54 €) und Pflegeversicherung (10 €) geben, wenn man auf Grund seines Alters aus der Familienversicherung fliegt.
Du bist aber über deine Rente kranken- und pflegeversichert, es wird auch nur die Nettorente berücksichtigt - kein Zuschlag beim BAföG.

Dein Kumpel, der zu Hause wohnt, wird bisher 414 € erhalten, 366 € plus 48 € Mietpauschale.


BAföG neu
373 € Grundbedarf für Lebensunterhalt und Ausbildungsbedarf § 13,1,2
224 € Mietpauschale bei eigener Wohnung § 13,2,2
--------------
597 € Gesamtbedarf
=======

Der Zuschlag für Krankenversicherung erhöht sich auf 62 €, der für Pflegeversicherung auf 11 €.
Somit wären wir bei den 670 € Höchstbetrag, die in der Medienwelt herumschwirren.
Dass natürlich dieser Betrag mindestens in dieser Höhe an die Krankenkasse gezahlt werden muss, wird schamhaft verschwiegen.

Also zusammengefasst:
Dir stehen 584 € (alt) bzw. 597 € (neu) an BAföG zu
Kein Zuschlag für Kranken-/Pflegeversicherung für dich
Deine Halbwaisenrente bleibt unangetastet, da sie unter dem Freibetrag liegt.
Bisherige Antworten einfach ignorieren, die waren von keinerlei Sachverstand geprägt.

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