Bafög und nicht gemeldeter Nebenjob?

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2010 00:06:46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög und nicht gemeldeter Nebenjob?

Hallo,
Ich habe kurze eine Frage zum Thema Bafög und Nebenjob.

Da ich bei meiner schulischen Ausbildung keine Vergütung erhalte habe ich Bafög beantragt welches ich seid Juni 2007 auch erhalte. Das monatliche Bafög, welches nicht zurückgezahlt werden muss, beträgt 58€. Seid Oktober 2007 habe ich einen Nebenjob auf 400€ Basis angenommen diesen aber nicht gemeldet.

Meine Frage ist ob ich das jetzt noch nachträglich tun soll oder ob ich die Sachen eher auf sich beruhen lassen soll.

vielen Dank im voraus für euren Rat

-- Editiert von Xenolith am 17.05.2008 01:06:03

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Sie ihn nicht melden, machen Sie sich strafbar wegen Betrugs.

Ihre Frage ist auch nicht wirklich ernst gemeint, oder?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12302.04.2010 00:06:46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.

Das war übrigens schon ernst gemeint!
Denken wir das ganze doch mal weiter:

Wenn ich mich beim Bafögamt melde und meinen Zusatzverdienst angebe muss ich für den Zeitraum wo ich Geld verdient habe das gezahlte Bafög zurückzahlen. Das wäre der Zeitraum von Oktober 2007 bis heute bzw. Juni 2008 also 8 bzw. 9 Monate. Das wären 9 * 58€ = 522€ die ich rückzahlen müsste.

Wenn ich mich nicht melde passiert erstmal garnichts. Sollte jedoch das Bafögamt irgendwann mitbekommen das ich in der Zeit gearbeitet habe muss ich das Bafög ebenfalls zurückzahlen. Da die Summe so gesehen relativ gering ist stehen die Chancen gut ohne weitere Konsequenzen aus der Sache rauszukommen.

Ich wollte also wissen wie Kalkulierbar das Risiko ist was ich eingehe.

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Wie hoch ist der Nebenverdienst? Wenn es tatsächlich 400 EUR sind, liegt das deutlich über dem Freibetrag und das gesamte Bafög muss zurückgezahlt werden. Ich würde es melden wegen des strafrechtlichen Risikos.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Okay, wenn es kein Scherz war:

Nataly hat Recht. Neben der Rückzahlung droht dann auch noch ein Strafverfahren. Das würde mir an Ihrer Stelle mehr Sorgen bereiten als die Rückzahlung.

Die Verjährungsfristen sind lange. Insofern weiß man nie, ob das durch irgendeinen blöden Zufall mal rauskommt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
guest-12302.04.2010 00:06:46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Nebenverdienst beträgt 400€. Alle Gerichtsverfahren die bis jetzt wegen Bafög gelaufen sind wurden wenn sie unter 1000€ Schadenssumme waren eingestellt. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.

Ich weiß halt nicht ob ich mir die Realität zum vorbild nehmen und auf das Motto "dreistigkeit siegt" vertrauen soll

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Rückforderung erfolgt bis zu 10 Jahren nach Antragstellung.
Selbst wenn ein strafrechtliches Verfahren eingestellt würde, ist immer noch das verwaltungsrechtliche Bußgeldverfahren als Ordnungswidrigkeit zu beachten. Bei BAföG kann hier bis zu 2.500 € Geldbuße verhängt werden.
Du hast vorsätzlich gehandelt, du hast einen relativ geringen monatlichen Förderbetrag ohne Rechtsanspruch dir auszahlen lassen. Rein moralisch gesehen kommt das bei Richtern nicht sehr gut an - Abzocke vom Feinsten!

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@xenolith

du erwartest hier allen ernstes ratschläge zum betrug?
sorry, aber das ist doch das letzte. du schadest damit dem ansehen von bafögempfängern, die ehrlich jeden groschen melden.


sunbee

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