Hallo, meine Eltern hatten zu meiner Schulzeit Schülerbafög (damals als Darlehn, was meine Eltern nicht wußten) beantragt und bewilligt bekommen. Ich war damals noch minderjährig. Das Bafögamt verlangt von mir die Rückzahlung, obwohl ich das Geld gar nicht persönlich bekommen habe und auch zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig, also nicht geschäftfähig war. Ist das rechtmäßig. Kennt sich jemand aus? Danke.
Bafögrückzahlung bei Bezug für minderjährige Kinder
Bescheid anfechten?
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Deshalb waren deine Eltern die Antragsteller. So ist das nun mal.ZitatIch war damals noch minderjährig. :
Es kommt drauf an, welche Art von Schüler-BAföG damals bewilligt wurde. Im allgemeinen ist Schüler-BAföG ein Zuschuss. Eine Rückzahlung entfällt. Aber evtl. nicht immer.
Jetzt bist du volljährig. Vermutlich auch geschäftsfähig.
Wenn damals tatsächlich darlehensweise gewährt wurde, wäre die Rückforderung korrekt.
Von dir, denn die Leistungen waren ja für dich.
Im Übrigen ist man im Sozialrecht bereits mit 15 geschäftsfähig (§ 36 SGB 1) - wie alt waren Sie denn damals?
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Zitatobwohl ich das Geld gar nicht persönlich bekommen habe :
Aber die entsprechenden Leistungen ...
Es geht hier nicht um Studentenbafög, welches ich selbst beantrage, wenn ich studieren möchte. Hier liegt der Fall anders, es geht um Schülerbafög. Ich selbst habe kein Geschäft abgeschlossen und habe auch nichts unterschrieben. Es geht auch nicht darum, was mit den Leistungen passiert ist, die auf das Konto meiner Eltern überwiesen wurde, ob sie mir zugute kamen oder nicht. Sondern einfach um die Frage, ob nicht aufgrund meiner Minderjährigkeit zum damaligen Zeitpunkt, das Bafögamt meine Eltern zur Rückzahlung heranziehen müsste und nicht mich?
Im Zweifel bist Du der Anspruchsberechtigte, vertreten durch die Eltern gewesen. Das kommt aber auch auf die Art der Unterstützung an. Sollte man sich die Unterlagen anschauen, dann dürfte sich daraus das ergeben. Im Augenblick sehe ich keinen eigenständigen Anspruch des BaföG-Amtes gegen die Eltern, kann aber auch anders sein.
Unerheblich ist, was die Eltern seinerzeit wussten oder nicht. Aus den Bescheiden des Amtes ergibt sich normalerweise, was rückzahlbar ist und was nicht. Solltest Du der Schuldner sein, so wäre zu prüfen, ob Du Zahlungsansprüche gegen die Eltern geltend machen kannst.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 03.10.2021 10:18
Deshalb gibt es die Antworten zu *Schüler-BAföG*.ZitatEs geht hier nicht um Studentenbafög, :
Da du wegen deines Alters noch nicht selbst Antragsteller sein konntest, waren das deine Eltern. Für dich.ZitatIch selbst habe kein Geschäft abgeschlossen und habe auch nichts unterschrieben. :
Du warst also Leistungsberechtigte für Schüler-BAföG. Das ist doch alles klar.
Ein Geschäft war das so oder so nicht. Sondern eine Sozialleistung des Staates.
NÖ.Zitatob nicht aufgrund meiner Minderjährigkeit zum damaligen Zeitpunkt, das Bafögamt meine Eltern zur Rückzahlung heranziehen müsste und nicht mich? :
Tja, da stimmt halt einiges nicht.
Welches Schüler-BAFÖG in welchem Bundesland wurde in welchem Alter des Schülers beantragt?
War der Schüler 15 Jahre alt, konnten die Eltern gar keinen Antrag stellen.
https://www.bafög.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/v2020/Formblatt_1.pdf
(Seite 6)
Ich schätze, dass hier wieder einmal ein Fall von Aktualisierung vorliegt, vom Schüler beantragt und nach Angaben der Eltern ausgefüllt.
ZitatIch selbst habe kein Geschäft abgeschlossen und habe auch nichts unterschrieben. :
Irrelevant. Hier haben die gesetzlichen Vertreter das für Dich getan.
ZitatEs geht auch nicht darum, was mit den Leistungen passiert ist, die auf das Konto meiner Eltern überwiesen wurde, ob sie mir zugute kamen oder nicht. :
Doch, selbstverständlich geht es auch darum.
ZitatSondern einfach um die Frage, ob nicht aufgrund meiner Minderjährigkeit zum damaligen Zeitpunkt, das Bafögamt meine Eltern zur Rückzahlung heranziehen müsste :
Nö, denn die Minderjährigkeit hat damit nichts zu tun.
Einzig relevant ist, ob Du aktuell Schuldnerin bist oder nicht.
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