Bald fristlose Kündigung. Aber Klage dagegen. Was kann man bis zur Entscheidung tun ?

28. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)
Bald fristlose Kündigung. Aber Klage dagegen. Was kann man bis zur Entscheidung tun ?

Hi,

so wie es aussieht wird mir in den nächsten 2 Wochen die fristlose Kündigung ausgesprochen. Da der Fall unklar ist, werd ich dagegen klagen. Aber vorerst steh ich auf der Strasse.

Was kann ich in der Zeit tun ? Arbeitslosengeld ? Nebenbei arbeiten gehen ? Ein anderen Job suchen ? Und was ist wenn die Klage durchgeht und ich wieder in meinem alten Job komme ?

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Markus:

Wenn die Kündigung konkret absehbar ist, solltest Du Dich jetzt schon bei der örtlichen Agentur für Arbeit melden.

Ist die Kündigung dann ausgesprochen, musst Du Dich - unabhängig davon, dass Du beabsichtigst dagegen zu klagen - sofort arbeitslos melden und kannst dann auch Arbeitslosengeld beantragen. Bei einer fristlosen Kündigung wird allerdings wohl erstmal eine Sperrzeit verhängt. Während der Sperrzeit kannst Du ALG II beantragen, welches dann für 3 Monate um monatlich 30% der Regelleistung abgesenkt gezahlt wird. Nach Ablauf der Sperrzeit kann - je nach Höhe des Arbeitslosengeldes - ggf. weiterhin ergänzendes ALG II bezogen werden.

Ansonsten:

Nebenbei arbeiten gehen? Geht selbstverständlich. Ab 15 Wochen-Arbeitsstunden entfällt der Arbeitslosengeldanspruch. Darunter wird das Einkommen, soweit es über 165,- € liegt, auf den ALG Anspruch angerechnet. Auf's ALG II wird das Einkommen natürlich auch angerechnet. Dort gelten andere Freibetragsregelungen.

Anderen Job suchen? Geht auch. Jedenfalls theoretisch. Ist halt schon fraglich, ob ein neuer Arbeitgeber Dich während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens einstellt.

Wenn Du Deinen alten Job wieder bekommst? Mein erster Gedanke: Du einigst Dich mit dem alten Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung. 2. Möglichkeit: Du kündigst Deinen neuen Job wieder. Wie das Ganze streng rechtlich aussieht und abzuwickeln ist, ob Du während der laufenden Kündigungsschutzklage überhaupt einen neuen Vollzeitjob annehmen darfst usw., weiß ich ehrlich gesagt nicht. Vielleicht kommen hier ja noch andere Antworten. Ansonsten diese Frage vielleicht mal im Unterforum Arbeitsrecht stellen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieso wird bei einer fristlosen Kündigung eine Sperrzeit verhängt ? Und wieso kann man nur Alg 2, und das auch noch abgesenkt ( was bei weitem ja nicht die Kosten deckt ), beantragen ?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Markus:

Zitat:
Wieso wird bei einer fristlosen Kündigung eine Sperrzeit verhängt ?


Weil eine fristlose arbeitgeberseitige Kündigung zunächst einmal immer auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers und daraus resultierend auf selbst verschuldete Arbeitslosigkeit hinweist.

Zitat:
Und wieso kann man nur Alg 2, und das auch noch abgesenkt ( was bei weitem ja nicht die Kosten deckt ), beantragen ?


Man kann und sollte auch ALG 1 beantragen. Nur gezahlt wird das während einer Sperrzeit eben nicht.

ALG II wird dann gemindert, wenn die Agentur für Arbeit den Eintritt einer Sperrzeit festgestellt hat oder die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit erfüllt sind (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB II).

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Warum machst du einen neuen Beitrag zu deinem *unklaren* Fall auf?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f562345.html
Was hat sich denn seit ca. 12.10. geändert?
Hast du dich entschuldigt? Bist du derzeit vom AG freigestellt?

Zitat (von Markus1988):
so wie es aussieht wird mir in den nächsten 2 Wochen die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Eine fristlose Kündigung erfolgt fristlos, d. h. am Tage der *Verkündigung*.
Zitat (von Markus1988):
Da der Fall unklar ist, werd ich dagegen klagen.
Du hast auch bei unklarer Lage das Recht zur Kündigungsschutzklage. Du unterliegst ja dem Kündigungsschutzgesetz.
Zitat (von Markus1988):
Aber vorerst steh ich auf der Strasse.
Bist du obdachlos?
Zitat (von Markus1988):
Nebenbei arbeiten gehen ?
Wieso nebenbei?
Zitat (von Markus1988):
Ein anderen Job suchen ?
Beste Idee.
Zitat (von Markus1988):
Und was ist wenn die Klage durchgeht und ich wieder in meinem alten Job komme ?
Das ist zwar unwahrscheinlich, aber dann kannst du den neuen Job wieder kündigen.

Da es eine verhaltensbedingte Kündigung ist und fristlos oder ordentlich--- wird eine Sperrzeit von 12 Wochen beschieden. Falls du den o.a. Fall im Link nun als deinen bezeichnest.

Man ist nicht verpflichtet, in dieser Zeit Alg2 zu beantragen. Wer lange Jahre in guter Position im selben Unternehmen arbeitet, hat wahrscheinlich für die 3 Monate einer Sperrzeit noch Rücklagen, die man für Miete und Lebensunterhalt einsetzen kann. Oder man hat Freunde, die einem was borgen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung erfolgt fristlos, d. h. am Tage der *Verkündigung*. Und vor allem muß sie binnen 14 Tagen nach dem zugrundeliegenden Vorfall kommen - die sind hier offenbar schon um.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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