Hallo,
Bauherr B hat eine Tochter T und Frau F. Der Hausbau liegt 1 Jahr zurück. Das Kind war damals schon auf der Welt.
Sein zu versteuerndes Einkommen der Jahre 2018/2019 im Durchschnitt zusammen mit F liegt unter der Grenze von 90.000€. Jetzt geht es aber an die Unterlagen, die er einreichen muss.
Das Problem ist, dass das gesamte Grundstück auf 3 Parteien zu gleichen Anteilen aufgeteilt wird, jede Partei baut seine eigene Wohnung innerhalb des "Wohnkomplex" (3-Parteien-Haus)
Dort steht, dass er mindestens 50% des Wohnungseigentums besitzen muss. Im Grundbuchauszug stehen, dass ihm 33% des 3-Parteiein-Bauobjekts gehören. Es sind 3 einzelne Wohnungen enstanden. 33% lt. Grundbuch für jede Partei. Von den Wohnungen ist dort nicht die Rede. Was bedeutet Wohnungseigentum? Besitzt B und F 100% ihrer Wohnung oder besitzen sie 33% und von den jeweiligen 2 anderen Parteien auch je 33%.
Wie kann man vorgehen? Ist ein weiterer Termin beim Notar notwendig um die Wohnungsverhältnisse zu präzisieren?
Was ist das Wohneigentum?
Baukindergeld bei 3 oder mehr Parteien
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
oder besitzen sie 33% und von den jeweiligen 2 anderen Parteien auch je 33%. So ist es.
Ein Hausbau. Ein Bauherr war B. Es gab vermutlich noch 2 weitere Bauherren.
B hat nun selbstgenutztes Wohneigentum. Dort lebt und wohnt er mit F und T gemeinsam. In seinen 100%.
B kann den Antrag auf Baukindergeld stellen.
Die anderen Bauherren wohnen und leben in ihren anderen beiden Wohnungen. Auch zu je 100%.
Ja, ein Haus auf einem gesamten Grundstück. Jedem gehören davon 33,3%.Zitatdass das gesamte Grundstück auf 3 Parteien zu gleichen Anteilen :
Wohnungseigentum bedeutet beim Baukindergeld-Antrag nicht Eigentum an 100% Garage, Garten, Feld, Wald, Pool, Nebengelass. Auch nicht 50 oder 100% Eigentum am ganzen Grundstück.
Sondern Wohnung mind. zu 50% (zB bei Ehepartnern)
Aus dem Merkblatt:
Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten
Wohneigentums geworden sein. Dieses muss gemäß Grundbucheintragung zu mindestens 50% Ihrem
Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft
oder Kinder) gehören. Das Wohneigentum wird anhand des Grundbuchauszugs nachgewiesen
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Damit Wohnungseigentum vorliegt müssen die Wohnungen im Grundbuch als Eigentumswohnungen eingetragen sein. Dazu gibt es dann eine Teilungserklärung.
Wenn das gemacht wurde, dann kann man das daran erkennen, dass es für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt gibt.
Es ist nicht nur bezüglich des Baukindergeldes, sondern auch aus anderen Gründen sinnvoll, das Haus in so einem Fall in Eigentumswohnungen aufteilen zu lassen.
Also müsste man das notariell ändern lassen, wenn dort im Grundbuchauszug keine Trennung der Eigentumswohnungen genannt ist? Das ist in der Praxis bei den 3 Parteien so vorgesehen, aber vielleicht wurde es aus Unwissenheit nicht eingetragen. Wer hätte auf sowas hinweisen können / müssen / sollen?
Es gibt einen Passus beim Baukindergeld, dass die Bekanntmachung des Grundbucheintrags nicht ausreiche. Ist damit ein offizielles Schreiben / Bestätigung vom Amt gemeint? Aber der Auszug aus dem Grundbuch genügt schon, wenn dort die Aufteilung der Wohnungen sauber dargestellt ist? Und ist sie das nicht, muss es ein Notar ändern?
Gibt es einen Bauträger, der das Haus gebaut hat und dann die drei Wohnungen verkauft hat oder haben sich die drei Parteien zusammen geschlossen und gemeinsam das Haus gebaut?
Und jetzt?
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