Beantragung BaföG, Ärger mit den Eltern

12. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Atlanta8119
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beantragung BaföG, Ärger mit den Eltern

Hallo...
Es geht um die Freundin meines Sohnes, die seit letztem Jahr in Ausbildung ist und letzte Woche 18 Jahre alt geworden ist.
Es gibt Ärger mit ihren Eltern.
Antrag auf Bafög wurde letztes Jahr gestellt, jedoch keine Nachweise/Lohnbescheide usw von den Eltern beigebracht.
Den Antrag selbst haben wir noch ausgefüllt, weil die Eltern es verweigerten.
Wir haben jetzt erst erfahren, dass dieser Antrag weder bewilligt, noch abgelehnt wurde, das Mädel lebt von Fahrgeld der Oma, sonst käme sie nichtmal zur Schule.

Nun stand der zweite Antrag an. Gleiches Spiel.
Sie hat ein Sparbuch, welches die Eltern nicht hergeben, Informationen hat sie keine.
Es besteht ein Konto, Karte bekommt das Mädel nicht, da hat sie demnächst einen Termin bei der Bank, die Eltern wollen aber mit.
Lohnzettel der Eltern wäre ihr Datenschutz, geben sie nicht raus. Mietvertrag erfragt sie direkt beim Vermieter, bekommt sie nämlich auch nicht. Steuer ebenfalls nicht. Das Mädel steht vollkommen verlassen da, die Oma ist auf 180 und nun gibt's Streit ohne Ende, sie sitzt als Kind nun zwischen den Stühlen...
Die Eltern wollen nun zusätzlich einen Mietanteil... Kindergeld behalten sie ebenfalls...
Sie möchte nun zu meinem Sohn ziehen, der lernt im Februar aus und zahlt jetzt schon anteilig für ihre Verpflegung.
Wie können wir jetzt bezüglich des Bafög verfahren?
Gibt's Sonderregelungen falls die Eltern streiken, oder irgendwas, wie wir die Situation beenden können?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Da wir nicht wissen, welches BaföG in Betracht kommt, ob überhaupt, kann man hier auch keine substantiierte Auskunft geben. Jedenfalls, so lange die Tochter zu Hause lebt, haben die Eltern auch den Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes. Sie kann insoweit einen Antrag auf Abzweigung stellen, wenn sie nicht mehr zu Hause lebt. Und ansonsten sollte man vielleicht mal Standanfrage beim BaföG-Amt stellen. Dann weiß man, wo man steht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Atlanta8119):
Wie können wir jetzt bezüglich des Bafög verfahren?
IHR könnt gar nichts tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Richtig - aber die Betroffene kann einen Antrag auf Vorausleistung stellen: Einfach mal googeln...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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