Hi Leutz
Ich hab mal Fragen zu folgender möglichen Situation.
Schwerbeschädigter hat 2009 EU-Rente beantragt, diese wurde nach vielem hin und her letztlich im November 2012 vom Sozialgericht rückwirkend ab 2009 bestätigt/befristet bis erstmal 2014.
Frage 1: gilt der Bescheid von 2009 als Basis?
Frage 2: wie lang hat die DRV nun Zeit bis zur Zahlung der Rente? (Bearbeitungsfrist)
Frage 3: muss sie nicht umgehend mit der Rentenzahlung beginnen?(nach Gerichtsbeschluss) Wiederspruch ist abgelaufen.
Nur mal so als Gedankenspiel, mfg hzdriver
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"Möglichkeit verpflichtet ."
Bearbeitungszeit EU-Rente Beschluss SG
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die Rente wird ab Antragstellung ( normalerweise ) gezahlt bzw. ab Vorliegen der Voraussetzungen, dies wird im Bescheid dann nochmals aufgeführt.
Die DRV prüft vor der Auszahlung, ob ggf gezahlte Sozialleistungen ( ALG 1 o.ä. ) in Abzug zu bringen sind. Erst danach wird eine Auszahlung und die Regelleistung erfolgen.
Einige Wochen Zeit sollten Sie der DRV gönnen, Sie sind ja nicht der einzige Kunde dort ; -)
Gruß, Mira
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upps Danke Miramar für die schnelle Antwort!
-- Editiert hzdriver1 am 04.02.2013 16:24
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upps Danke Miramar für die schnelle Antwort!
In der Tat sollten Berechnungen abgewartet werden, nur sind ja schon 4 Jahre seit Antrag vergangen.
Die DRV müßte den Fall immer aktuell auf dem Tisch gehabt und berechnet haben.
Den etv. Rentner nochmal ein Jahr warten lassen ist nur möglich, weil der Gesetzgeber dort nicht mit Strafe droht. Im Sinne des Rechts ist das ein einfacher Vertragsbruch wenn eine der Parteien sich nicht an den Vertrag hält. Unsere Versicherer sind meistens Vertragsunwürdig, auch die gesetzlichen.mfg
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"Möglichkeit verpflichtet ."
Soweit ich weiss, wird die EM-Rente erst nach 6 Monaten Wartezeit ausgezahlt. In dieser Zeit wird abgeklärt, ob andere Sozialträger (auch die Krankenkassen) Forderungen haben. Ein entsprechender Bescheid wird hzdriver zugehen.
wirdwerden
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thx wirdwerden
Na ja ich denke nicht, das ich schon Rente bekomme, schön wäre es.
Es wäre aber auch nett den evtl. Bezieher nach dem Urteil des SG darüber zu informieren.
Beim Abbuchen der Beiträge bzw. Vertragsabschluss ist man auch rühriger und schickt Vertreter vorbei. mfg
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"Möglichkeit verpflichtet ."
Also, bei mir war noch keiner von der offiziellen Rentenkasse in Berlin. Ich wurde auch nicht gefragt, ob ich einen Vertrag abschliessen wollte. Eben Pflichtversicherung. Und den Bewilligungsbescheid mit Info, wann ausgezahlt wird, den dürfte der Rentenempfänger inzwischen haben.
Vielleicht weisst Du ja nicht alles?
wirdwerden
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hi wird werden
Ich geh davon aus, was mir evtl. mitgeteilt werden könnte, das es nur den Entscheid vom SG Nov.12 gibt und keinerlei Rührung der DRV in irgend einer Form innerhalb der letzten 9 Wochen.
Wäre das dann Faulheit oder ne Ausrede oder Dummheit der DRV, wenn es so wäre? mfg
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"Möglichkeit verpflichtet ."
Die warten ab, ob die Entscheidung rechtskräftig wird, nach Zustellung der Entscheidung noch ein Monat. Dann Rechtskraftvermerk u.s.w. Damit sind wir lässig im Dezember wenn nicht sogar im Januar. Irgendwann jetzt könnte dem Begünstigten also ein Bescheid zugehen, den bekommt er aber auch auf Anruf zugeschickt.
Weitere Möglichkeit: nach Rechtskraft hat die Versicherung schon die Sozialträger angeschrieben, wartet auf Antwort.
Also, einfach mal anrufen. Kann doch nicht so schwer sein.
wirdwerden
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wirdwerden
mal ehrlich, wer schreibt hier Beiträge, ohne vorher alles andere versucht zu haben?
Antwort DRV Ende Dez"hier liegt nichts vor"! Also wenn ich im Nov ein Urteil bekomme und im DEZ so tuh als wäre nix, muss ich schon mehr als abgebrüht sein.
Manche hier, mit Ihren Hinhaltesprüchen könnten dort auch arbeiten, das kann auch nicht so schwer sein.
Nochmal 6 Monate warten ist schon mehr als dreist, wenn ich seit 2009 zu zahlen habe. Der einfache Bürger würde schon gepfändet oder in Beugehaft nach einem halbem Jahr, wenn er dem Amt was schuldet.
Nicht umsonst sehen die Medien hier schon Bedarf an Berichterstatung. Nur ist es eben Faulheit oder Dummheit die im Amt sitzt. Oder sind es die falschen Mitarbeiter im Kopfbau, mfg
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"Möglichkeit verpflichtet ."
Fangen wir mal ganz vorne an. Ist das Urteil denn rechtskräftig? Und bei Vollstreckung gibt es keine Beugehaft. Son Quatsch aber auch. Und aus dem Urteil, wenn es denn rechtskräftig ist, warum vollstreckt der Betroffene nicht?
wirdwerden
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Fangen wir mal ganz vorne an. Ist das Urteil denn rechtskräftig? Und bei Vollstreckung gibt es keine Beugehaft. Son Quatsch aber auch. Und aus dem Urteil, wenn es denn rechtskräftig ist, warum vollstreckt der Betroffene nicht?
wirdwerden
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Fangen wir mal ganz vorne an. Ist das Urteil denn rechtskräftig? Und bei Vollstreckung gibt es keine Beugehaft. Son Quatsch aber auch. Und aus dem Urteil, wenn es denn rechtskräftig ist, warum vollstreckt der Betroffene nicht?
wirdwerden
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Die DRV schickt keine Vertreter und schließt keine Verträge ab, das zuerst mal.
Wie ich sagte, die werden jetzt mit den Sozialleistern ( ALG1/ALG2 o.ä. Leistungen ) jetzt abgleichen, was genau von der zu zahlenden Rente an die Sozialbehörden abzuführen ist. Danach kommt der Restbetrag zur Auszahlung und die Rentenzahlung beginnt.
Hier über das "System" an sich zu schimpfen ist wenig zielführend. Im Zweifel einen kurzen Schrieb an die DRV unter Angabe der Sozialversicherungsnummer und ggf. Nennung des entsprechenden Sozialgerichtsurteiles wird mit Sicherheit zu einer Auskunft führen.
Von "einem Jahr" Wartezeit, die jetzt noch käme oder kommen solle, ist keine Rede, von keiner Seite. Aber Sie müssen sich nun mal klar machen, daß Sie nicht der einzige "Kunde" dort sind und die Vorgänge nur so schnell abgearbeitet werden können, wie Sachbearbeiter vs. Fälle vorhanden sind.
Schreiben Sie an die DRV, wie oben gesagt, das wird schon mal informativer sein, als hier nachzufragen - wir alle können nur im Trüben fischen und mutmaßen.
Viele Grüße von Mira
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@ Miramar: das hatte ich auch schon geschrieben, will er aber nicht hören. Außerdem, wir wissen nicht, ob das Urteil schon rechtskräftig ist. Und vorher tut sich gar nichts. Wenn es rechtkräftig ist, dann wird erst mal gerechnet. Und geschaut, welche Sozialforderungen möglicherweise offen sind. Da müssen die anderen Sozialträger Auskunft erteilen, was natürlich auch dauert. Dann wird verrechnet und der Rest kommt dann zur Auszahlung.
Bei meiner Mutter stand damals ganz klar in dem EU-Rentenbescheid drinnen: Auszahlung in einem halben Jahr nach Abgleich der Sozialdaten. Ich glaube nicht, dass sich da in den letzten Jahren was geändert hat.
Und, man kann auch gegen die Kasse vollstrecken. Ob das Sinn macht, ohne zu wissen, wie viel man überhaupt bekommt und was verrechnet wird, das ist natürlich eine andere Frage.
Abgesehen davon, ein einfacher Anruf beim Sozialgericht, und man erfährt, wann das Urteil zugestellt worden und ob es rechtskräftig ist. Dagegen spricht, dass der Sachbearbeiter das Urteil noch nicht vorliegen hat, es also noch in der Rechtsabteilung zur Überprüfung liegt. Auch das ist ein normaler Vorgang. Mit Bösartigkeit hat das so ganz und gar nichts zu tun. Angesichts der Fülle der Fälle ist es dem Sachbearbeiter nun wirklich wurscht, wann er wie viel Geld auf den Weg bringt.
Ich hab die Mitarbeiter in Berlin eigentlich immer als sehr hilfsbereit und entgegenkommend empfunden.
wirdwerden
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Jau, letzteres gilt nicht nur für die Mitarbeiter in Berlin
Es ist verständlich, die "Kunden" sehen sich - genauso wie bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises - in einer Sondersituation, die in ihren Augen UNBEDINGTE und SOFORTIGE Abhilfe erfordert ... auf der anderen Seite sitzen Leute, denen in den vergangenen Jahren auch immer mehr Arbeit mit weniger Kollegen aufgelastet wird, die dann zwangsläufig "der Reihe nach" abarbeiten ( müssen ).
Kommen dann unklare Befunde, erforderliche Rückfragen bei Ärzten oder auch den Kunden dazu, verlängern sich die Bearbeitungszeiten erheblichst, selten liegt das daran, dass die Sachbearbeiter irgendwem was Böses wollen - letztendlich ist jeder nur ein Name auf einem Papier, sonst nichts.
Warum also sollte ein SB irgendwem "was wollen".
Nur so als Gedankenanstoß, auch für HzDriver.
Viele Grüße von Mira
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Liebe Mira, wir sind uns ja einig. Und ich glaube, ich kann da mitreden. In unserem Betrieb unterhalten wir als eine Unterabteilung eine Beratungsstelle für Mitarbeiter mit sozialen/familiären Problemen. Und ab und zu werde ich auch gebeten, doch mal mit den Sachbearbeitern zu reden. In den unterschiedlichsten Ämtern. Klappt fast immer. Na ja, und ein paar Stinkstiebel gibt es eben überall, oder?
Aber zurück zum Fall. Wir wissen ja nicht mal, ob die Entscheidung rechtskräftig ist. Und damit sind wir am Ende angelangt.
wirdwerden
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Dank an Alle Ihr habt gut geholfen, mfg
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"Möglichkeit verpflichtet ."
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