Bedarfsgemeinschaft mit Student und ALG 2 Empfänger

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedarfsgemeinschaft mit Student und ALG 2 Empfänger

Hallo Zusammen,

ich bin gerade etwas am verzweifeln da ich keine eindeutigen Artikel finde.

Hier nun zu unserem Fall:

Ich lebe mit meinem Freund und unserer gemeinsamen Tochter in einer BG. Mein Freund ist Student und ich erhalte ALG2, bzw. musste es wegen Umzug neu beantragen. Mit dem alten Jobcenter gab es diese Probleme nicht.

Mein Freund ist über die Regelstudienzeit hinaus und erhält deshalb kein Bafög mehr. Es hat einen Studentenjob bei dem er 800,00€ verdient. Da bei Antragstellung das Einkommen noch nicht sicher war, wurde mit einem fiktiven Einkommen gerechnet. Da er Student ist hat er kein Anspruch auf ALG2.

Mein Freund und ich haben einen erechneten Bedarf von jeweils 579,79 (Mietkosten 202,00€ + Regelbedarf 368,00€) und unsere Tochter hat einen Bedarf von 442,29€ ( Mietkosten 202,00€ + Regelbedarf 237,00€)

Abzüglich des Freibetrages von 280,00 € hat mein Freund ein Einkommen von 520,00€. Dieses Einkommen wird komplett auf mich und unserer Tochter angerechnet ohne seinen eigenen Bedarf zu berücksichtigen. Mir stehen jetzt also 216,56€ zu und unserer Tochter 93,46€ (abzüglich KK).

Muss er nicht von seinem Einkommen erstmal seinen eigenen Bedarf decken, und alles was darüber ist wird angerechnet? Ist diese Berechnung korrekt?

Ich habe auch schon bei der Jobcenter Hotline telefonisch nachgefragt und die sagen das er nicht berücksichtigt wird, weil er keinen Anspruch hat.
Aber er hat doch trotzdem einen Bedarf der gedeckt werden muss, oder versteh ich das falsch?

Ausserdem habe ich gelesen das es eine Ausbildungspauschale gibt, die mit in die Berechnung einfließen müsste.
Weiß jemand etwas zu dem Thema?

Bei unserem alten Jobcenter wurde sein Bafög, bis September hat er Bafög bekommen, nicht auf mich angerechnet und obwohl er noch einen Nebenjob hatte, habe ich die volle Leistung erhalten. Deshalb können wir den neuen Bescheid auch überhaupt nicht nachvollziehen.

Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

-- Editiert von JesLil am 14.11.2017 22:19

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Zahlen können so nicht stimmen.
Ganz wichtig: schriftlich
1.(!) Widerspruch einlegen.
2. Nicht telefonieren, sondern möglichst mit Beistand hingehen.

Es ist richtig dass das Jobcenter nichts für den Studenten zahlt. Er darf aber erst mal seinen eigenen Bedarf mit dem Geld decken, wenn er in Erstausbildung ist.

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#2
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Er hat vor dem Studium schon eine Ausbildung abgeschlossen. Es ist also die Zweitausbildung.
Ist die Regelung mit seinem Bedarf dann anders?

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von JesLil):
Ist die Regelung mit seinem Bedarf dann anders?


Nein. Widerspruch schreiben. Bis auf möglicherweise etwas andere Unterkunftskosten sollte die Berechnung ja so ausschauen wie beim alten Jobcenter.

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#4
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss sein Bedarf auf jeden Fall berücksichtigt werden auch wenn er als Student vom Alg2 ausgeschlossen ist?

Ich möchte mir nur für den Widerspruch ganz sicher sein, um nicht etwas falsches zu schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss sein Bedarf auf jeden Fall berücksichtigt werden auch wenn er als Student vom Alg2 ausgeschlossen ist?

Ich möchte mir nur für den Widerspruch ganz sicher sein, um nicht etwas falsches zu schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@JesLil,

sind die 800,- € Einkommen Deines Freundes brutto oder netto? Nenn bitte mal beide Beträge.

Selbstverständlich muss vom Jobcenter berücksichtigt werden, dass Dein Freund von seinem Einkommen zunächst einmal seinen eigenen Bedarf decken muss. Von daher sollte auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Und weil es hier um eine Bedarfslücke von mehreren Hundert Euro geht, die existenzbedrohend ist, sollte ernsthaft darüber nachgedacht werden, einen im SGB II versierten Rechtsanwalt mit dem Widerspruch zu beauftragen und parallel ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren in Erwägung zu ziehen.

Die Ausbildungspauschale ist ein "Freibetrag" der in den Konstellationen zu berücksichtigen ist, in denen BAföG auf den SGB II Anspruch angerechnet wird. Kommt bei Euch demnach nicht zum tragen.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Axel,

vielen Dank für die Antwort.

Die 800,00€ haben wir als Netto Einkommen angegeben. Bei Antragstellung hat er gerade bei der Firma angefangen und da er nach Stunden bezahlt wird, konnten wir das Einkommen nur schätzen.

Der Bescheid wurde auch nur vorläufig erstellt, die Lohnabrechnung habe ich nachgereicht.
Für November hat er 1100,00€ brutto und 1070,00€ netto. Er zahlt keine Sozialabgaben und als Student bezahlt er seine Versicherung selber.

Ich gehe mal davon aus, das die Berechnung wieder auf dem gleichen Prinzip erfolgt, dann bekomme ich, wenn überhaupt, ca 50,00€.

In dem Bescheid sind mehrere Fehler, z.B, wurde die Kindergeld Erhöhung ab 2018 mit berechnet. Ab 1.1.18 bekomme ich 2,00€ weniger, die Erhöhung des Regelbedarfes wurde jedoch außer Acht gelassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von JesLil):
Er zahlt keine Sozialabgaben und als Student bezahlt er seine Versicherung selber.


Die studentische Krankenversicherung und die Freibeträge sind aber auch zu berücksichtigen.



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