hallo zusammen,
ich bin HarzIV Bezieher,mein Mann ist 79 Jahre und in Altersrente
Nun meine Frage,sind wir eine Bedarfsgemeinschaft oder Hausgemeinschaft
Neuerdings mein Bearbeiter von der Leistungsabteilung wir wären keine Bedarfsgemeinschaft,weil ich gefragt habe warum mein Mann nicht die Mehrkosten für Warmwasser bekommt sondern nur ich und das nur 7,75 Euro obwohl der Regelsatz sich ja erhöht hat.
Wer kann helfen bitte
Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ihr seid eine BG---aber dein Mann ohne JC-Leistungen.
Das JC zahlt für dich Leistungen nach SGB II und gar nichts für deinen Mann. Er hat seine Rente. Wenn die gering ist, kann er GruSi vom Sozialamt bekommen. Dann würde er auch den Mehrbedarf WW bekommen---
Das JC ist nicht zuständig für Altersrentner oder nicht Erwerbsfähige.
Zitatdie Mehrkosten für Warmwasser bekommt sondern nur ich und das nur 7,75 Euro obwohl der Regelsatz sich ja erhöht hat. :
Dass der RegelBEDARF sich erhöht hat, stimmt. Der Mehrbedarf für WW ermittelt sich aus dem RB, stimmt auch.
Es sind 2,3 % vom maßg. Regelbedarf. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Absatz 7.
Dein maßg. RB ist 389,-
davon 2,3% = 8,95€
7,75 ist auch schon letztes Jahr falsch gewesen.
Also laut Berater von der Leistungsabteilung wären wir neuerdings keine Bedarfsgemeinschaft,wir wäre eine Haushaltsgemeinschaft,stimmt das denn
'Ich muss jedesmal wenn ich den Antrag auf Weiterbewilligung abgebe ja Einkommensnachweise von meinem Mann mitbringen,in diesem Fall Rentenbescheid,
Ist das auch richtig
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn ihr eine HG seid, dann will das JC auch die Einkommensnachweise deines Mannes sehen.
Das ist auch so, wenn ihr als BG eingestuft werden würdet.
Ja, das ist auch richtig.
Ihr seid ein Ehepaar/Partner. Ihr wohnt und wirtschaftet zusammen in einem Haushalt--- dann wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
57 Antworten