Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft

hallo zusammen,
ich bin HarzIV Bezieher,mein Mann ist 79 Jahre und in Altersrente
Nun meine Frage,sind wir eine Bedarfsgemeinschaft oder Hausgemeinschaft
Neuerdings mein Bearbeiter von der Leistungsabteilung wir wären keine Bedarfsgemeinschaft,weil ich gefragt habe warum mein Mann nicht die Mehrkosten für Warmwasser bekommt sondern nur ich und das nur 7,75 Euro obwohl der Regelsatz sich ja erhöht hat.
Wer kann helfen bitte

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Ihr seid eine BG---aber dein Mann ohne JC-Leistungen.
Das JC zahlt für dich Leistungen nach SGB II und gar nichts für deinen Mann. Er hat seine Rente. Wenn die gering ist, kann er GruSi vom Sozialamt bekommen. Dann würde er auch den Mehrbedarf WW bekommen---

Das JC ist nicht zuständig für Altersrentner oder nicht Erwerbsfähige.

Zitat (von moppesmoppes):
die Mehrkosten für Warmwasser bekommt sondern nur ich und das nur 7,75 Euro obwohl der Regelsatz sich ja erhöht hat.

Dass der RegelBEDARF sich erhöht hat, stimmt. Der Mehrbedarf für WW ermittelt sich aus dem RB, stimmt auch.
Es sind 2,3 % vom maßg. Regelbedarf. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Absatz 7.

Dein maßg. RB ist 389,-
davon 2,3% = 8,95€

7,75 ist auch schon letztes Jahr falsch gewesen.

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#2
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Also laut Berater von der Leistungsabteilung wären wir neuerdings keine Bedarfsgemeinschaft,wir wäre eine Haushaltsgemeinschaft,stimmt das denn
'Ich muss jedesmal wenn ich den Antrag auf Weiterbewilligung abgebe ja Einkommensnachweise von meinem Mann mitbringen,in diesem Fall Rentenbescheid,
Ist das auch richtig

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Wenn ihr eine HG seid, dann will das JC auch die Einkommensnachweise deines Mannes sehen.
Das ist auch so, wenn ihr als BG eingestuft werden würdet.
Ja, das ist auch richtig.

Ihr seid ein Ehepaar/Partner. Ihr wohnt und wirtschaftet zusammen in einem Haushalt--- dann wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt.

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