Befristete volle EM Rente wurde nicht mehr bewilligt nach 9 Jahren

27. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tille1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete volle EM Rente wurde nicht mehr bewilligt nach 9 Jahren

Hallo an alle Mitglieder,

ich habe ein riesen Problem und alle wimmeln mich nur ab. Ich bin arbeitsunfähig erkrankt und bezog bis zur Aussteuerung Krankengeld. Direkt im Anschluß hat mir die Deutsche Rentenversicherung nach meinem Antrag dann eine volle EM Rente bewilligt allerdings befristet. 9 Jahre lang wurde ich ständig begutachtet und meine volle EM Rente wurde anstandslos weiter gewährt. Nach nun 9 Jahren sollte ich als nächstes eine Dauerrente bewilligt bekommen. Stattdessen bekam ich einen Ablehnungsbescheid der Rentenversicherungsanstalt ich könne ab sofort mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten dabei hat sich bei mir gar nichts geändert und schon gar nichts gebessert. Nun läuft in 4 Wochen mein Rentenbezug aus und ich habe nun Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid eingelegt (eventuell endet das mit einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht) und ich soll mich bei der Bundesanstalt für Arbeit arbeitssuchend melden um ALG 1 zu beziehen. Meine Anwartschaft beträgt 12 Monate für ALG 1. Wenn ich mich aber arbeitslos melde und gleich eine Bescheinigung mitbringe das ich eigendlich gar nicht arbeitsfähig bin dann bekomme ich kein ALG 1 sondern müsste direkt Krankengeld beantragen. Meine KK verneint aber einen Anspruch auf Krankengeld und verweist mich an das Arbeitsamt. Weiß jemand ob ich bei arbeitslosmeldung ohne Vermittlungsfähigkeit ALG 1 bekomme oder springt hier eine sogenannte Nahtlosigkeitsregelung ein damit ich finanziell nicht in der Luft hänge oder steht mir tatsächlich wieder Krankengeld zu obwohl ich vor 9 Jahre schon mal den Krankengeldanspruch ausgeschöpft habe bis zur Aussteuerung. Ich befinde mich ja in einem Widerspruchsverfahren irgendeiner muss doch finanziell für mich aufkommen. ALG 2 würde ich nicht bekommen da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe.

Ich bin dankbar für jede Hilfestellung und danke euch schon mal für eure Antworten.

Tille1971

-- Editiert von Tille1971 am 27.06.2020 00:09

-- Editiert von Tille1971 am 27.06.2020 00:09

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Es bleibt nur, sich arbeitssuchend zu melden, damit sie Geld bekommen.

Sollten sie Stellenangebote erhalten, müssen sie sich bewerben, ob sie eine Stelle bekommen, ist eine andere Sache. Wenn ein AG ihren Lebenslauf sieht, wird sich die Begeisterung bei 9 Jahren EMR in Grenzen halten.

Eine Klage kann lange dauern, da können, wenn es dumm läuft Jahre vergehen.

Gab es Lücken bei den Arztbesuchen, war es eine Arbeitsmarktrente oder warum entschied sich die DRV so?

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#2
 Von 
Tille1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loni12,

vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung. Nein, es gab permanente Arztbesuche und auch meine Therapien bekomme ich mehrmals in der Woche schon seit 9 Jahren ohne Unterbrechung. Uns ist nur aufgefallen im Bescheid, das die Erkrankung für die ich EM Rente bezogen habe gar nicht erwähnt wird. Nur die Dinge die der auswertige Gutachter befundet hat sind aufgeführt. Der auswärtige Gutachter zu dem ich musste war ein Orthopäde ich bin aber wegen einer Gefäßerkrankung berentet. Warum die DRV ein fachärztliches Gutachten beim Orthopäden eingeholt hat ist mir ein Rätsel. Ich habe damals dort nachgefragt ob man sich sicher sei das ich dort richtig sei, man gab mir zur Antwort das hätte schon alles seine Richtigkeit. Mehr weiß ich im Moment leider auch nicht. Sonst haben diese Begutachtungen immer in den Räumen der DRV stattgefunden. Diesmal war es anders.
Wenn ich mich dann bald arbeitssuchend melde, werde ich dann nach meinem derzeitigen Gesundheitszustand gefragt? Was antworte ich denn dann. Sage ich das ich eigendlich nicht arbeiten kann oder lüge ich und sage ich bin wieder gesund?

Tille1971

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Wenn du sagst, dass du krank bist, gibt es kein Geld.

Du gingst ja in Widerspruch, diesen muss man begründen.

Du benötigen sicher die Hilfe eines Anwaltes oder Rentenberaters, alleine dürfte es schwer werden.

Wurde ein Attest Deines behandelnden Arztes angefordert?

Das wird gerne vergessen, frage bei deinem Arzt nach, falls der nicht gefragt wurde, soll er dir ein Attest ausstellen oder bitte die DRV eines anzufordern.
Bekamst du die EMR von einer Knappschaft? Die sind manchmal etwas kleinlich.


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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Tille1971):
Uns ist nur aufgefallen im Bescheid, das die Erkrankung für die ich EM Rente bezogen habe gar nicht erwähnt wird. Nur die Dinge die der auswertige Gutachter befundet hat sind aufgeführt. Der auswärtige Gutachter zu dem ich musste war ein Orthopäde ich bin aber wegen einer Gefäßerkrankung berentet. Warum die DRV ein fachärztliches Gutachten beim Orthopäden eingeholt hat ist mir ein Rätsel.


Damals (bei meinem "Antrag auf Feststellung eines GdB") wurde mir mitgeteilt das auch Ärzte einer anderen Fachrichtung die Begutachtung durchführen u. so sah auch die sozialmedizinische Stellungnahme in meinem Fall aus...
Genau hierauf würde ich an deiner Stelle meinen Widerspruch begründen - Also erstens falsche Fachrichtung u. zweitens wurde die Gefäßerkrankung bei dem fachärztlichen Gutachten, die die letzten 9 Jahre der Grund für die volle EMR war(!), nicht gewürdigt.

Ps.: Ob es sinnvoll ist sich "arbeitssuchend" zu melden, kann ich nicht beurteilen. Allerdings stelle ich mir als Laie(!) die Frage wieso sich jemand arbeitssuchend meldet wenn er doch angeblich nicht arbeitsfähig ist.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Tille1971):
Wenn ich mich dann bald arbeitssuchend melde, werde ich dann nach meinem derzeitigen Gesundheitszustand gefragt? Was antworte ich denn dann. Sage ich das ich eigendlich nicht arbeiten kann oder lüge ich und sage ich bin wieder gesund?
Im Formular ist anzukreuzen:--- mind. 3 Std. tgl. arbeitsfähig--- JA oder NEIN. Kreuzt du JA an, lügst du nicht. Das genügt vorerst. Auch in einem ersten Gespräch kannst du ohne weiteres sagen, dass du mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kannst. Das ist auch nicht gelogen. Es geht auch nicht um eigentlich krank --- oder gesund ---es geht zunächst um formale Angaben für Ansprüche.
Mit dem Kreuz bei --- JA-mind 3 Std. kann ich ---bist du berechtigt, ALG1 zu erhalten. Du stellst dich der Vermittlung in den Arbeitsmarkt nur zur Verfügung--- mehr Lametta is zunächst nich.

Mind. 3 Std.tgl. arbeitsfähig heißt-- du giltst lt. SGB III als erwerbsfähig.
Das heißt keinesfalls, dass dir Vermittlungsvorschläge ins Haus flattern für i-welche Jobs.
Das heißt auch nicht, dass du am nächsten 1. arbeiten musst.
Das heißt aber auf jeden Fall, dass du auch Anspruch auf ALG1 hast.
Wer nämlich nicht mal mind. diese 3 Std. angibt, gilt als nicht erwerbsfähig, hat keinen ALG1-Anspruch. Hätte uU auch keinen Alg2-Anspruch. Würde uU zum Sozialamt verortet oder müsste von der EM-Rente leben.

Ich empfehle: Für mind. 3Std. tgl. arbeitsfähig ankreuzen.
Jetzt online bei der Agentur registrieren.---Arbeitsuchend--- melden. Dann evtl. ---arbeitslos--- sein.

Parallel den Widerspruch usw. wegen EM-Rente-Ende weiterführen.
--------------------------------------------------------------------

Zitat (von Heisenzwerg):
Allerdings stelle ich mir als Laie(!) die Frage wieso sich jemand arbeitssuchend meldet wenn er doch angeblich nicht arbeitsfähig ist.
dochdoch, das ist schon verständlich. Es hakt ganz oft an den mind. 3 Std. bei der Antragstellung...als grundsätzliche Voraussetzung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Sorry, Thema komplett verfehlt, 6, setzen.

Alles was Du zum Thema mindestens 3 Std. täglich erwerbsfähig, erwerbsfähig im Sinne des SGB III, Verfügbarkeit für die Vermittlung etc. schreibst, bezieht sich auf's SGB II aber nicht auf's SGB III.

Die Fragen im ALG I Antrag lauten:

2a) Ich werde alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um meine Beschäftigunslosigkeit zu beenden - Ja / Nein

2d) Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben von......... bis......... - Ja / Nein

2e) Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken - Ja / Nein

Wenn ja,

gesundheitliche Gründe (bei einer ärztlichen Begutachtung bin ich bereit, mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen - Ja / Nein

Nach mindestens 3-stündiger Erwerbsfähigkeit wird an keiner Stelle des Antrages gefragt. Die vorgenannten Fragen einerseits vollständig und wahrheitsgemäß, andererseits aber so auszufällen, dass ein Leistungsanspruch besteht, dürfte im Falle des TE schwierig bis unmöglich sein.

@Tille:

Ob es sinnvoll/ratsam ist, Arbeitslosengeld zu beantragen und sich dort der Vermittlung zur Verfügung zu stellen, vermag ich nicht seriös zu beantworten. Voraussetzung dafür wäre unter anderem, dass Du nicht länger arbeitsunfähig geschrieben wirst. Inwieweit die zur Verfügungstellung für die Arbeitsvermittlung sich negativ auf Dein Rentenverfahren auswirken kann, kann ich auch nicht abschließend beantworten.

Mein Ratschlag:

Du wirst für das Rentenverfahren ohnehin die Hilfe eines versierten Rechtsanwalts benötigen und solltest den jetzt schon dazu befragen, ob Du Dich arbeitslos melden und der Vermittlung zur Verfügung stellen solltest, oder besser nicht.

Du schreibst, ALG II würdest Du nicht bekommen, da Du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Handelt es sich auch unstreitig um eine Bedarfsgemeinschaft und ist das Einkommen Deiner Partnerin/Deines Partners so hoch, dass Euer gemeinsam Bedarf auf jeden Fall gedeckt ist? Auch unter Berücksichtigung von Einkommensfreibeträgen und Beiträgen zu Deiner Krankenversicherung?

Gruß,

Axel

andere Gründe - Ja / Nein

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