Hallo,
ich habe einen befristeten Vertrag, der zum 31.05. ausgelaufen ist. Somit habe ich zum 01.06. ALG1 beantragt. zusätzlich habe ich auch eine Abmeldung Beschäftigungsende erhalten. Mein Arbeitgeber würde mich aber gerne für einen 165€ Vertrag für eben wenige Stunden weiter beschäftigen (Softwareentwicklung) .
Kann das Amt nun sagen
a) es handelt sich lediglich um eine Vertragsverlängerung, sie bekommen kein ALG1 oder
b) dass ein Betrug vermutet wird, da ich nun quasi das Geld vom Amt bekommen würde ich unter dem Deckmantel weiter für meinen Arbeitgeber arbeite (was natürlich nicht der Fall ist)?
Oder kann man das so bedenkenlos machen?
Darüberhinaus hat mein AG - ohne dass ich irgend etwas unterschrieben habe - schon eigenwillig für die Abrechnung dieses Monats mich auch abgerechnet - unter der Vermutung, dass mein Vertrag verlängert wird. Ich bestehe aber auf einem 165€ Neuvertrag, falls ich das "go" vom Amt bekomme.
Grüße
-- Editiert von Curby am 19.06.2019 11:09
Befristeter Vertrag, Übergang in ALG1 - danach Minijob bei altem Arbeitgeber
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ende des Vertrages und Anspruch auf ALG ab dem 1. Tag der Arbeitslos-Meldung.Zitatich habe einen befristeten Vertrag, der zum 31.05. ausgelaufen ist :
Neuer Vertrag. Absolut möglich.ZitatMein Arbeitgeber würde mich aber gerne für einen 165€ Vertrag für eben wenige Stunden weiter beschäftigen (Softwareentwicklung) . :
a) trifft nicht zu. Es sind ja 2 Verträge.ZitatKann das Amt nun sagen :
b) das ist kein Betrug, sondern ist Nebeneinkommen, erlaubt nach § 155 SGB III . Kann auch für den gleichen AG sein.
Ja, das kann man bedenkenlos so machen.ZitatOder kann man das so bedenkenlos machen? :
Richtig. Du brauchst nicht auf ein *go* von der Arbeitsagentur zu warten. Da kommt nichts.ZitatIch bestehe aber auf einem 165€ Neuvertrag, falls ich das "go" vom Amt bekomme. :
Du kannst den Minijob-Vertrag über 165,- abschließen. Das dann nur der Agentur mitteilen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html
Da sind nämlich genau 165,- mtl. als Freibetrag geregelt.
Wie? Der befristete wird verlängert, aber mit 165,-?---- NÖ. Das soll der AG nicht machen.ZitatDarüberhinaus hat mein AG - ohne dass ich irgend etwas unterschrieben habe - schon eigenwillig für die Abrechnung dieses Monats mich auch abgerechnet - unter der Vermutung, dass mein Vertrag verlängert wird. :
Ende des befristeten und Beginn des neuen Vertrages.
Kann oder will der AG nur 165,- zahlen? Warum gerade diese Summe?
Danke für die Antwort. Mir wurde zugeflüstert, ich müsse mindestens einen Tag arbeitslos sein, sonst würde das als Weiterbeschäftigung gelten. Stimmt das?
ZitatKann oder will der AG nur 165,- zahlen? Warum gerade diese Summe? :
Haben Sie doch gerade selber gesagt: Freibetrag.
-- Editiert von Curby am 21.06.2019 10:05
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Damit ist wohl die Beschäftigungslosigkeit gemeint?ZitatMir wurde zugeflüstert, ich müsse mindestens einen Tag arbeitslos sein, sonst würde das als Weiterbeschäftigung gelten. Stimmt das? :
Absatz 1, Nr.1
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html
Ich ging davon aus, dass der Vertrag über den Minijob erst ---jetzt--- abgeschlossen würde, weil du das erst jetzt schreibst und erfragst.ZitatSomit habe ich zum 01.06. ALG1 beantragt. zusätzlich habe ich auch eine Abmeldung Beschäftigungsende erhalten. :
Dann bist du immerhin schon seit 21 Tagen arbeitslos und kannst durchaus einen Minijob annehmen.
Das ist der Freibetrag, richtig. Es zwingt allerdings niemand den AG, dir einen Minijob nur in Höhe des Freibetrages anzubieten.ZitatHaben Sie doch gerade selber gesagt: Freibetrag. :
Aber gehen tut das. Man kann spitz-auf-Knopf rechnen.
Du hast ja nicht die Stunden genannt, die du für das kleine Nebeneinkommen aufwenden wirst.
Du wirst der Agentur monatlich dein Nebeneinkommen in Geld und Zeit erklären müssen.
Ok, dann der Vollständigkeit halber: Es sollen 8 Stunden im Monat bei 165€ sein.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich für ab dem 1.6. mit diesem Minijob bereits abgerechnet - dabei habe ich jedoch noch keinen Vertrag unterschrieben.
Es wäre bestimmt besser das ganz neu aufzusetzen ab dem 1.7. oder?
Es geht mir ja nicht um Betrug, ich will ja auch niemanden betrügen. Mein Vertrag ist regulär ausgelaufen, ich habe eine Abmeldung erhalten und ALG1 beantragt. Jetzt möchte mich mein alter Arbeitgeber aber noch ein paar Stunden weiter beschäftigen, eben die 8h/165€.
Wenn da mindestens ein Tag Arbeitslosigkeit dazwischen liegen muss, darf dieser seine Abrechnung korrigieren.
Ich habe Montag einen Termin bei meiner Betreuerin. Darf ich das ansprechen oder ist die dann gleich auf 180?
Ich hatte davor gewarnt. Dein AG sollte die Abrechnung intern korrigieren lassen (zB von seinem Steuerbüro).ZitatMein ehemaliger Arbeitgeber hat mich für ab dem 1.6. mit diesem Minijob bereits abgerechnet - dabei habe ich jedoch noch keinen Vertrag unterschrieben. :
Aber durchaus nachvollziehbar ist nach der Verhandlung, dass nun ab 15.6. der Minijob-Vertrag besiegelt wird. Oder eben auch ab 1.7.
Das unterstellt hier niemand. Es ist auch nichts davon zu sehen. Wenn der Vertrag zB 250,- ausweisen würde, wäre der Freibetrag auch nur 165,-. Und nirgends wäre Betrug.ZitatEs geht mir ja nicht um Betrug, ich will ja auch niemanden betrügen. :
Es wäre auch kein Betrug, wenn der Minijob am 1.6. beginnt---aber du würdest kein ALG erhalten !
Deine Betreuerin ist die Arbeitsvermittlerin? Die hat mit *Leistung* nichts zu tun. Die wird nicht auf 180 sein, dafür gibt es keinen Grund. Die wird mit dir eine EGV/Eingliederungs-Vereinbarung machen wollen. Vorher evtl. eine Potenzialanalyse. Alles easy. Du bemühst dich um einen Job. Irgendwelche Maßnahmen zur Weiterbildung o.ä. musst du nicht, darfst du aber annehmen.ZitatDarf ich das ansprechen oder ist die dann gleich auf 180? :
Du hast < 15 Wochenstunden die Möglichkeit, ein Nebeneinkommen zu erzielen. Fertig. Du stehst der Vermittlung voll zur Verfügung.
Deine 8 Monatsstunden und die 165,- gewährt dir der Gesetzgeber und also auch die Arbeitsagentur.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html
Im Übrigen erhöht sich der genannte Freibetrag für eine Nebenbeschäftigung noch um etwaige Werbungskosten (beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstätte).
Also darf ich nicht ab 1.6. den Minijob haben, da ich sonst kein ALG1 erhalte, da dies als lückenlose Weiterbeschäftigung gelten würde?
Eine Nebenbeschäftigung ist bei der Agentur für Arbeit vorab anzumelden, spätestens jedoch am Tag der Aufnahme der Tätigkeit.
Insoweit scheidet der Beginn der Tätigkeit zum 01.06.2019 hier aus.
Ja, so ungefähr.ZitatAlso darf ich nicht ab 1.6. den Minijob haben, da ich sonst kein ALG1 erhalte, da dies als lückenlose Weiterbeschäftigung gelten würde? :
1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist undZitatDamit ist wohl die Beschäftigungslosigkeit gemeint? Absatz 1, Nr.1 :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
=
wer aber am 1.6. in einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer steht, ist NICHT arbeitslos, auch nicht beschäftigungslos.
Wer NICHT arbeitslos ist, hat keinen Anspruch auf ALG
Achja. Danke. Dann also die Nebenbeschäftigung ---ab 1.7.--- mitteilen.Zitatspätestens jedoch am Tag der Aufnahme der Tätigkeit. :
Das kann man am Montag 24.6. beim Termin machen. Den Arbeitsvertrag muss die Agentur NICHT vorgelegt bekommen.
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