Beginn der Erwerbsminderungsrente

31. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carott367
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beginn der Erwerbsminderungsrente

Hallo zusammen.

Ich habe nach 3 Jahren Rechtsstreit mit der DRV jetzt endlich die volle unbefristete Erwerbsminderungsrente anerkannt bekommen.
In dem Brief von der DRV stand,
ich zitiere:

....erkennen wir zur Beendigung des Rechtsstreits den Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung seit dem 01.03.2017 ohne zeitliche Befristung und die Erbringung von Leistungen nach Maßgabe sozialrechtlicher Vorschriften ( über Beginn, Berechnung und Anrechnung anderer Leistungen) an.

Den Rentenantrag habe ich am 14.08.2019 gestellt.
Jetzt meine Frage:
Wann beginnt meine Erwerbsminderungsrente?

Am 01.03.2017
oder erst am
14.08.2019?

Und da ich seit 2016 überhaupt keine Leistungen bekommen habe (wir haben vom Gehalt meines Mannes gelebt) würde ich gerne wissen was von einer Nachzahlung abgezogen werden kann.
Ich denke die Krankenkasse wird wohl die Beiträge für die Zeit einfordern und die Pflegeversicherung genauso. Und Steuern ja sowieso.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit diesem Recht aus?

Danke schon mal im voraus.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Carott367):
Wann beginnt meine Erwerbsminderungsrente?
Die DRV hat dir geschrieben:--seit dem 01.03.2017---erkennen sie an.
Du bekommst eine EM-Renten-Nachzahlung ab Monat März 2017. Dauerhaft.

Mit anderen Leistungen wären Sozialleistungen wie ALG 2 oder Grusi gemeint. Da ihr ohne solche gewirtschaftet habt, kann dafür nichts angerechnet/abgezogen werden.

Zitat (von Carott367):
Ich denke die Krankenkasse
Was ist mit Familienversicherung?

Zitat (von Carott367):
Und Steuern ja sowieso.
Ja. Das FA will haben. Für Einkünfte aus 2022.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carott367
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami.
Danke erstmal für die Antwort.

Ich war bis 14.8.2019 über meinen Mann in der Familienversicherung bei der Krankenkasse versichert. Danach hat mir die KK geschrieben das ich für die Zeit der Antragstellung/Bearbeitung beitragsfrei versichert bin.
Ich dachte nur, weil ich ja dann ab März 2017 ja die Rente bekomme, das die KK dann auch für die Zeit Beiträge von der Nachzahlung einfordern wird bei der DRV.
Wenn das nicht so ist, wäre es natürlich noch besser.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tom2143
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 62x hilfreich)

Ab Rentenantragstellung (14.08.2019) wird gezahlt, ab da sind auch die Kranken-, Pflegebeiträge und Steuern zu entrichten.
Begründung: §99 und § 101 SGB 6,
die Rente wird frühestens 6 Monate nach Eintritt der Leistungsfalls (01.03.2017) gezahlt, erfolgt die Antragstellung mehr als 3 Monate nach Eintritt des Leistungsfalls, wird die Rente ab Antragstellung gezahlt (§99 SGB 6 … 2. Satz).

Beiträge anderer Leistungsträger werden in der geleisteten Zeit verrechnet, waren diese gezahlten Leistungen höher als Ihre EM-Rente ,muss der überhöhte Anteil nicht zurück gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tom2143
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich präzessiere nochmal:
Bei unbefristeten EM-Renten, wie bei Ihnen gilt das mit den 7 Monaten nicht, aber im Ergebnis bleibt es gleich, denn:
Erfolgt die Antragstellung mehr als 3 Monate nach Eintritt des Leistungsfalls, wird die Rente ab Antragstellung gezahlt (§99 SGB 6 … 2. Satz).

Ihre andere Frage:
Von 2016 bis zum 14.08.2019 müssen Sie keine Angst vor Nachzahlungen an die Krankenkasse haben, da dafür keine Grundlage besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Carott367
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle für die Hilfe.
Ich wünsche allen noch einen schönen Tag.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.729 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.