Hallo,
ich habe Bafög beantragt. Das Amt verlangt nun eine ausführliche schriftliche Begründung für einen Fachrichtungswechsel, da ich zuvor beim Zoll studiert habe (zu dieser Zeit natürlich kein Bafög beantragt oder erhalten). Da ich auf das Geld wirklich angewiesen bin, habe ich große Sorge, dass in meinem Text Formulierungen oder Informationen enthalten sind, welche zu einer Ablehnung des Antrags führen.
Über ein Feedback zu meinem Text würde ich mich daher sehr freuen.
Begründung des Fachrichtungswechsels
Im Jahr 2020 begann ich im August das duale Studium im gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundeszollverwaltung, nachdem ich bei einer Jobmesse auf den Zoll aufmerksam wurde und ein einwöchiges Informationspraktikum absolvierte. Nach zwei Wochen vor Ort an der Hochschule in Münster wurde der Unterricht aufgrund der Corona-Pandemie auf Fernlehre umgestellt. Aufgrund nicht ausreichender Serverkapazitäten und Online-Vorlesungen mit bis zu 120 Studierenden gab es einerseits technische Probleme, welche den Unterricht erschwerten, zum anderen waren weder die Dozenten noch die Studierenden auf diese Situation vorbereitet, was nicht selten zu Verständnis und Kommunikationsproblemen führte. Die Schwierigkeiten und die Umstellung auf die digitale Lehre schlagen sich auch auf die Ergebnisse dieser ersten Theoriephase nieder, da ich teilweise Probleme hatte, den behandelten Stoff anzuwenden. Ich erwartete daher durch etwas Praxis mehr Verständnis für die Inhalte und die Arbeit zu erlangen.
Im Januar 2021 begann schließlich die erste Praxisphase. Aufgrund der hohen Infektionszahlen blieben abwechslungsreiche Praxiserfahrungen jedoch leider aus. Von den sechs Monaten war ich lediglich insgesamt vier Wochen in zwei verschiedenen Sachgebieten des Hauptzollamts Darmstadt. Die restliche Zeit verbrachte ich im Homeoffice, in welchem durch Telefonate, Vorträge über Skype und Übungsaufgaben eine grobe Vorstellung und Einblicke in die praktische Arbeit des jeweiligen Sachgebiets vermittelt werden sollte. Während ich in einem der Sachgebiete durchaus etwas lernte und Teile des theoretischen Stoffs anwenden und besser verstehen konnte, sammelte ich im anderen Sachgebiet negative Eindrücke und teilweise auch Erfahrungen, da der Umgangston und die Methoden zur Teamarbeit, welche uns wenige Monate zuvor gelehrt wurden in der Praxis hin und wieder ignoriert und manchmal sogar konträr zu ihnen gehandelt wurde.
Während des darauf folgenden „Hauptstudium I", dem zweiten theoretischen Teil des Studiums, kamen bei mir erste Zweifel auf, da eine zu Beginn angekündigte Umstellung auf Präsenzlehre mehrmals verschoben und schließlich komplett abgesagt wurde. Zusätzlich merkte ich, dass mir die Module VWL und BWL im Grundstudium sehr interessierten (was ich vor dem Studium nicht erwartet hatte), ich die sehr zollspezifischen juristischen Fächer dieser zweiten Theoriephase jedoch als sehr abstrakt und zunehmend uninteressant empfand. Als gegen Ende des Jahres 2021 aufgrund der steigenden Infektionszahlen seitens der Ausbildungsleitung eine eventuelle erneut nur beschränkte Durchführung der nächsten Praxisphase in den Raum gestellt wurde, machte ich mir ausführlich Gedanken über einen Abbruch des Studiums.
Ich selbst war zu diesem Zeitpunkt des Studiums zunehmend unzufrieden mit meiner eigenen Leistung geworden, da ich zum einen Schwierigkeiten mit der digitalen Lehre hatte und mich der Lehrstoff, der nun immer zollspezifischer wurde, immer weniger interessierte. Aufgrund der zuvor geschilderten Erfahrungen und Einblicke konnte ich mir zu diesem Zeitpunkt den Zoll als Arbeitgeber auch nicht mehr vorstellen, da das, bei potenziellen Bewerbern beworbene Bild des Zolls aber auch in der Theoriephase vermittelte Arbeits- und Umgangsweisen nicht der Realität entsprachen und ihr teilweise sogar im Widerspruch standen. Nach einigen Gesprächen mit der Ausbildungsleistung für mögliche Lösungen und Alternativen, entschloss ich mich schließlich meine Entlassung zu beantragen.
Gleichzeitig informierte ich mich über alternative Studiengänge. Da ich während des Studiums beim Zoll merkte, dass mich wirtschaftliche Themen interessieren, mir zugleich die juristische Komponente nicht lag, fand ich mit dem dualen Studiengang Marketingmanagement ein abwechslungsreiches und kreatives Studium mit Wirtschaftsbezug. Dass dieses Studium und die Arbeit bei meinem Praxispartner wesentlich besser für mich geeignet ist, wird unter anderem an dem beiliegendem bisherigen BWL-Prüfungsergebnis von 1,0 deutlich.
Zusammenfassend waren somit die Corona Pandemie, welche dazu führte, dass das duale Studium eher einem Fernstudium glich und zunehmende Erkenntnis gegen Ende des Hauptstudium I, dass die Inhalte nicht mit meinen Interessen übereinstimmen und sich mit dem Studiengang Marketingmanagement wesentlich mehr decken, die Gründe für den Abbruch des Studiums/Fachrichtungswechsels.
Begründung für Fachrichtungswechsel Bafög
8. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 8. Februar 2023 | 19:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Begründung für Fachrichtungswechsel Bafög
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 8. Februar 2023 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (127419 Beiträge, 40802x hilfreich)
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.167
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten