Begutachtung durch Medizinischen Dienst

10. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
MarinaM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Begutachtung durch Medizinischen Dienst

Guten Abend zusammen.
Da ich leider kein spezielles Forum für mein Anliegen gefunden habe, hoffe ich hier Hilfestellung zu bekommen.

Eine ältere Person in meinem Bekanntenkreis hatte im Oktober 2024 vom Medizinischen Dienst zunächst keinen Pflegegrad bekommen, weil die Punktzahl bei der Begutachtung zu niedrig ausgefallen ist.

Es wurde daraufhin Widerspruch eingelegt, der von der Pflegekasse negativ beschieden wurde. Die Pflegekasse übernimmt grundsätzlich die Bewertung des Medizinischen Dienstes.

Daraufhin wurde Eilantrag und Klage beim Sozialgericht eingereicht. Im Eilverfahren wurde vom Gericht eine Gutachterin bestellt, die zumindest Pflegegrad 1 festgestellt hat. Jedoch erst ab März 2025 und nicht Oktober 2024. Weshalb erst ab März 2025 bleibt in dem Gutachten unklar.

Somit liegt nun der Pflegegrad 1 ab März 2025 durch das Eilverfahren vor.

Im Rahmen des Hauptverfahrens soll aber weiterhin geklärt werden, ob nicht doch Pflegegrad 2 oder 3 und das schon seit Oktober 2024 vorliegt. Daher hat das Gericht einen neuen Gutachter zur Klärung dieser Fragen beauftragt.

Dieser Gutachter hat dem Gericht mitgeteilt, dass er zurzeit so überlastet ist, dass er die Begutachtung frühstens im September 2026 vornehmen kann.

Da sich aber der Gesundheitszustand der Person immer weiter verschlechtert und aufgrund des nur Pflegegrad 1 er keine Pflegehilfe für sich beauftragen kann, wurde vorsorglich bei der Pflegekasse ein Erhöhungsantrag des Pflegegrad gestellt, damit nun zeitnah ein höherer Pflegegrad ermittelt wird und die Person dann mit dem Pflegegeld eine Pflegehilfe beauftragen kann.

Nun wurde aufgrund des Antrags von der Pflegekasse erneut der Medizinische Dienst zur neuen Begutachtung beauftragt. Die Begutachtung soll in innerhalb der nächsten 14 Tagen erfolgen.

Der gerichtlich bestellte Gutachter (Facharzt) hat nun gegenüber dem Gericht vorgeschlagen, dass der Medizinische Dienst auch gleich alle Fragen des Klageverfahrens klären könne. Somit müsste er nicht die Person begutachten. Dies könne nun auch der Medizinische Dienst aufgrund des Erhöhungsantrags machen.

Das Gericht hat sich dem Wunsch des gerichtlichen Gutachters angeschlossen und beschlossen, dass der Medizinische Dienst nun gleichzeitig alle Fragen des Klageverfahrens klären soll.

Der Auftrag soll nun folgendes Klären:

1.) Feststellung des aktuellen Pflegegrad

2.) Klärung ob der nun aktuell festgestellte Pflegegrad doch schon seit Oktober 2024 bestand. Und nicht erst seit März 2025.

Hier nun meine Fragen:

1.)
Kann der Medizinische Dienst, der ja nur Pflegekräfte zur Begutachtung schick, nach inzwischen 2 Jahren, rückwirkend einen Pflegegrad ab Oktober 2024 feststellen? Ist das überhaupt möglich, so lange zurück einen möglichen höheren Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (Pflegekräfte) festzustellen? Oder kann das eigentlich eher nur so ein gerichtlicher Gutachter?

2.)
Bei der Ermittlung eines Pflegegrad wird ja über die Abfrage der 5 Module der Pflegeaufwand ermittelt. Also u.a. auch der zeitliche Aufwand.

Jetzt ist die zu begutachtende Person dermaßen erkrankt und hat keine Pflegehilfe. Er kann momentan gar nichts selbstständig machen. So müsste er z.B. eigentlich auch 1 x im Monat zur Medizinischen Fußpflege.

Jetzt müsste der Medizinische Dienst eigentlich diesen 1 x monatlichen Aufwand berücksichtigen. Da die Person aber gar nicht zum Medizinischen Podologen hinkommt, und somit trotz Notwendigkeit ausführlichen kann, stellt sich die Frage ob der Medizinische Dienst den Aufwand in seiner Begutachtung trotzdem berücksichtigen muss?

Muss der Medizinische Dienst bei der Beurteilung den notwndigen Aufwand berücksichtigen den eine Person benötigt, oder nur das was die Person macht? Das wäre ja dann aber Paradox.

Ich weiß, das war jetzt ziemlich viel Text, aber die Person um die es geht, ist in der gesundheitlichen Existenz bedroht. Denn mit Pflegegrad 1 hat er keine Hilfe für eine Pflege.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4480 Beiträge, 736x hilfreich)

Aktuell ist doch wichtig, dass jetzt ein höherer PG festgestellt wird.
Klageverfahren wg. PG sind immer schwierig, da selbige lange dauern und der oft erfolglos sind.
Ob nun bereits ab 10/24 ein höherer PG bestand, wird sich nach der Begutachtung zeigen.

Allerdings scheint es doch auch Versäumnisse anderer Art zu geben.

Zitat (von MarinaM):
So müsste er z.B. eigentlich auch 1 x im Monat zur Medizinischen Fußpflege.

Fußpflege betrifft nicht den PG. Das ist eine Leistung der Krankenkasse.

Sieht der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer podologischen Behandlung, stellt er dafür eine Verordnung/Rezept aus. Kann der Patient in keine Praxis, muss es einen Hausbesuch geben, allerdings könnte es da schon schwierig werden, da Mangel vorhanden ist.
Verordnungen gibt es für vieles. Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anlegen, Taxifahrten zum Arzt usw. alles Krankenkassenleistungen.
Zitat (von MarinaM):
Muss der Medizinische Dienst bei der Beurteilung den notwndigen Aufwand berücksichtigen den eine Person benötigt, oder nur das was die Person macht? Das wäre ja dann aber Paradox.


Der MD beurteilt, wo Hilfe benötigt wird.
Ein Pflegetagebuch wäre von Vorteil gewesen, gerade bei einem Klagverfahren sind Nachweise wichtig.

Es gibt es auch die Möglichkeit der Kombipflege. Da ist ein Pflegedienst involviert und sollte Geld übrig bleiben, wird dieses überwiesen.
Das Pflegegeld sollte schon auch mit in die Pflege einfließen, Einzelleistungen werden also nicht extra vergütet. Außer es sind Angebote wie Tagespflege usw. auch da wird ein Eigenanteil verlangt.
Eine Pflegeberatung wäre sicher angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20392 Beiträge, 7374x hilfreich)

Du / die Betroffene, kurzum: ihr solltet euch dringend damit befassen, was Pflege beinhaltet und was der MD prüft. Auf dieses Fragen kann man sich vorbereiten. Mir deutet deine Schilderung darauf hin, dass da zu viel durcheinandergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42863 Beiträge, 14794x hilfreich)

Eben! Der Pflegedienst ist nicht dazu da, aus eigener Sachkunde zu entscheiden, welche medizinisch erforderlichen Maßnahmen durchzuführen sind. Das ist inklusive Transport letztlich Entscheidung des behandelnden Arztes. Also, die Fußpflege hätte man über den Arzt organisieren müssen und ist völlig unabhängig vom Pflegegrad.

Zum gerichtlich bestellten Gutachter: auch da scheint die Funktion dem Fragesteller nicht ganz klar zu sein. Das Gericht beauftragt eine Fachkraft, die ihm geeignet erscheint, mit der Erstellung eines Gutachtens. Das kann eine Person sein, die möglicherweise auch vom medizinischen Dienst beauftragt wird. Was rückwirkend feststellbar ist, ist also nicht vom Auftragserteiler abhängig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130554 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von MarinaM):
Kann der Medizinische Dienst, der ja nur Pflegekräfte zur Begutachtung schick,

Wo hat man denn das Märchen her?



Zitat (von MarinaM):
nach inzwischen 2 Jahren, rückwirkend einen Pflegegrad ab Oktober 2024 feststellen? Ist das überhaupt möglich, so lange zurück einen möglichen höheren Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (Pflegekräfte) festzustellen?

2x ja



Zitat (von MarinaM):
Oder kann das eigentlich eher nur so ein gerichtlicher Gutachter?





Zitat (von MarinaM):
Jetzt müsste der Medizinische Dienst eigentlich diesen 1 x monatlichen Aufwand berücksichtigen.

Nein, dafür sind Arzte und Krankenkasse zusändig.



Zitat (von MarinaM):
Da die Person aber gar nicht zum Medizinischen Podologen hinkommt, und somit trotz Notwendigkeit ausführlichen kann

keine Ahnung was man damit zum Ausdruck bringen will.



Zitat (von blaubär+):
Mir deutet deine Schilderung darauf hin, dass da zu viel durcheinandergeht.

Es scheint das das ganze Verfahren nicht wirklich fachlich begleite? wird (Pflegeberatung, versierter Fachanwalt, ...)?


Ich denke, man sollte sich als erstes mal intensiv vorbereiten, was der MD prüft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42863 Beiträge, 14794x hilfreich)

Ohne sich in den Bereich der Spekulation zu begeben - dieses Gerichtsverfahren wird nicht mit fachlicher Kompetenz geführt. Wenn man nicht einmal die Funktionen der verschiedenen Beteiligten erfasst, dann sollte man fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ist keine Kritik, nur man sollte erkennen, wann man an seine Grenzen stößt. So, und dann kann man schauen bzw. vom Fachmann schauen lassen, inwieweit es sinnvoll ist, die derzeitige Entwicklung mit in das Gerichtsverfahren "einzuarbeiten."

Also, ab zum Fachmann!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4480 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich denke, man sollte sich als erstes mal intensiv vorbereiten, was der MD prüft.


Außerdem eine 2. Person während der Begutachtung anwesend sein.

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