Bei ALG 2: Umzug in eine andere Stadt?

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)
Bei ALG 2: Umzug in eine andere Stadt?

Hallo,

wenn man als ALG-2-Empfänger eigenmächtig in eine andere Stadt mit anderer ARGE zieht und vor Ort dann ALG 2 neu beantragt, hat das dann irgendwelche Konsequenzen was den Bezug von ALG 2 angeht?

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15 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13180 Beiträge, 4484x hilfreich)

@Timmie:

Sofern Du unter 25 bist, kann ein Umzug ohne Zustimmung der ARGE dazu führen, dass Du keine Unterkunftskosten mehr erhälst. Meines Erachtens gilt diese Einschränkung allerdings nur dann, wenn Du erstmals eine eigene Wohnung beziehst.

Darüber hinaus ist es relativ weit verbreitet, dass die neue ARGE die Unterkunftskosten - unabhängig von der Angemessenheit - lediglich in Höhe der bisherigen KdU übernimmt. Diese Praxis hat das Bundessozialgericht aber gerade für unzulässig erklärt (Urteil vom 01.06.2010 - Az.: B 4 AS 60/09 R ).

Unabhängig davon werden allerdings bei einem nicht erforderlichen Umzug keine Umzugskosten, Mietkaution etc. übernommen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Ich bin über 25 Jahre alt und der Umzug wäre für mich kostenlos. Dann dürfte es ja eigentlich keine Probleme mit der neuen ARGE geben, oder?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13180 Beiträge, 4484x hilfreich)

@Timmie:

Wie gesagt, es ist relativ weit verbreitet, dass die ARGEn nur die bisherigen KdU übernehmen, was natürlich kein Problem ist, wenn die zukünftige Miete geringer ist als die bisherige. Das gannte Urteil ist ja auch noch ganz frisch, noch nicht im Volltext veröffentlicht und bis zur Umsetzung solcher Entscheidungen bei den ARGEn dauert es oftmals mehrere Monate oder Jahre. Allerdings hast Du im Zweifelsfall natürlich schon in der ersten Instanz vor dem Sozialgericht sehr gute Chancen, Deine Ansprüche durchzusetzen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#4
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)

Also selbst wenn ich mich bei meinem bisherigen KdU-Träger abmelde, dann eigenständig umziehe und mich bei der neuen ARGE anmelde kann es durchaus sein, dass mir die neue ARGE erst mal nur die Kosten meiner alten Wohnung bewilligt?

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13180 Beiträge, 4484x hilfreich)

@Timmie:

Es ist unwahrscheinlich und wäre rechtswidrig, aber ja, möglich ist das. Vorhersehen kann das hier niemand. Ich denke, das Risiko wirst Du einfach eingehen müssen und Dich dann ggf. zur Wehr setzen.

Nur als Hinweis: Du solltest sowohl der alten, als auch der neuen ARGE Deine Umzugsabsichten spätestens dann sofort mitteilen, wenn der Umzugstermin feststeht. Je früher desto besser, weil Du dann zum einen frühzeitig weist, wie die neue ARGE mit der Situatin umgeht und zum zweiten nur so eine nahtlose Weitergewährung der Leistungen möglich ist.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)

Aber ALG 2 kann ich bei der neuen ARGE erst beantragen, wenn ich offiziell in der neuen Stadt wohne, oder?

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#7
 Von 
szaros
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich ( wir) möchten in einen anderen Ort umziehen, haben ein Eigenheim welches jetzt dem Insolvenzverwalter gehört. Wüden 500,-€ kalt bezahlen ( jetzt 610,-Zinsen für die Bank) zzgl. Nebenkosten Muss ich mir eine Genehmigung der Arge einholen? Bis dato wurde mir Hartz IV als Darlehen bewilligt ( läuft auf meinem Mann!!) habe aber sofort bei der Arge den Insolvenzbeschluss des Amtsgerichtes eingereicht. sie wollen das wir das Haus unter Wert verkaufen, aber wir haben kein Sagen mehr? was soll ich tun? Laut Arge würde uns nur ein Wohnraum von 60 m² zustehen, aber ich muss 10 Jahre lang alle Paiere der Firma ufbeahren, außerdem ist mein Mann bald 70 und in diesem Alter jemanden "umpflanzen" ist schon shr schwqer, da er seine Firma nach 30 Jahren wegen Nichtbezahlung von Kunden schliessen musste. 12 Mitarbeiter haben bach vielen Jahren Ihren Arbeitsplatz verloren, wobei wir alles private Vermögen in die Firma gesteckt haben um jeden Schaden zu vermeiden. aber wenn mehrere Kunden Rechnungen im sechstelligen Betrag nicht bezahlen ist man als kleiner Mann weg vom Fenster, da gibt es keinerlei Unterstützung mehr!!
Jetzt möchten wir nur noch in Ruhe unseren Lebensabend verbringen und haben Angst das wir in eine 2 Zimer Wohnung gezwungen werden usw.Eher nehmen wir vom Leben Abschied..

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13180 Beiträge, 4484x hilfreich)

@szaros:

Eröffne bitte für Deine Frage einen neuen Thread. Wenn unterschiedliche Fragen gemischt werden, besteht immer die Gefahr, dass die Antworten auch durcheinander geraten und dann nicht mehr hilfreich, oder sogar falsch sind.

@Timmie:

quote:
Aber ALG 2 kann ich bei der neuen ARGE erst beantragen, wenn ich offiziell in der neuen Stadt wohne, oder?


Das möchten die ARGEn uns gerne glauben machen, ist aber Unsinn. Wie bitte soll denn eine nahtlose Weitergewährung von Leistungen überhaupt möglich sein, wenn der Neuantrag erst nach dem Umzug gestellt wird?

Übrigens ist eigentlich noch nicht einmal ein Neuantrag erforderlich, sondern es reicht die Veränderungsmitteilung. So oder so, sobald der Umzugstermin feststeht, die Änderungsmitteilung an die alte und neue ARGE (nachweislich) und so schnell wie möglich bei der neuen ARGE persönlich vorsprechen.

Gruß,

Axel

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#9
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)

Gibt's dazu auch etwas Schriftliches, dass nur eine Veränderungsmitteilung ausreicht? :)

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13180 Beiträge, 4484x hilfreich)

@Timmie:

Das ergibt sich, zumindest indirekt, aus dem Formular

Veränderungsmitteilung

selber. Dort heist es:

quote:
...Wird infolge eines Umzugs eine neue Bedarfsgemeinschaft begründet, ist eine erneute Antragstellung bei dem zuständigen Leistungsträger erforderlich....


Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn keine neue BG gegründet wird, Du also nicht mit jemand anderes zusammenziehst, ist keine Antragstellung erforderlich. Eigentlich ist das auch völlig logisch, weil nur so die nahtlose Weitergewährung der Leistungen überhaupt möglich ist. Außerdem kann jede ARGE auf die Daten jeder anderen ARGE direkt zugreifen. Anders sieht das nur dann aus, wenn Du aus dem Zuständigkeitsbereich einer Optionskommune in den Bereich einer ARGE (oder umgekehrt) umziehst.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)

In meinem Landkreis gibt es keine ARGE, sondern nur eine KdU-Stelle vom Landratsamt. Ist das dann dort auch so? Die Stadt, in die ich ziehen will, hat eine ARGE.

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13180 Beiträge, 4484x hilfreich)

@Timmie:

In dem Fall könnte tatsächlich ein Neuantrag erforderlich sein, weil die Leistungsträger ggf. mit unterschiedlicher Software arbeiten und nicht gegenseitig auf die Daten zugreifen können.

Gruß,

Axel

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#13
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich denke, damit weiß ich erstmal Bescheid. Vielen Dank für deine Hilfe!

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#14
 Von 
Timmie92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 17x hilfreich)

Mein Umzug steht nun demnächst an. In der Veränderungsmitteilung für die Arbeitsagentur heißt es ja:

> Wird für den neuen Wohnort ein anderer Leistungsträger zuständig, ist bei
> diesem eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Soll ich mich dann gleich nach dem tatsächlichen Umzug mit meinem bisherigen Bewilligungsbescheid bei der neuen ARGE melden oder schon mal vorab eine Veränderungsmitteilung an die neue ARGE schicken (bringt das auch was oder kümmern sie sich sowieso erst daraum, wenn ich persönlich da war)?

Von meinem bisherigen Träger der KdU bekomme ich zwar sowieso keine Bewilligung des Umzugs, weil er nicht notwendig ist. Aber sollte ich den dennoch vorab über meine Absichten informieren oder dann einfach, wenn der Umzug wirklich mit Datum ansteht, ihm eine Veränderungsmitteilung schicken?

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#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13180 Beiträge, 4484x hilfreich)

@Timmie:

Ich würde empfehlen, die Vorgehensweise direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter des jetzigen Leistungsrägers, also vermutlich Sozialamt, zu besprechen. Es ist Sache der Leistungsträger, bei rechtzeitiger Kenntnis des bevorstehenden Umzugs, dafür Sorge zu tragen, dass die existenznotwendigen Leistungen nahtlos weitergewährt werden. Heißt, die Leistungsträger müssen sich untereinander abstimmen, wann der bisherige Leistungsträger die Leistungen einstellt und der neue übernimmt. Zu diesem Gespräch solltest Du unbedingt einen neutralen Beistand mitnehmen.

Beim neuen Leistungsträger würde ich die Änderungsmitteilung persönlich abgeben. Unbedingt daran denken, den Empfang bestätigen zu lassen. Bei der Gelegenheit kann dann auch dort nochmal die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Gruß,

Axel

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