Beihilfeabrechnung so korrekt?

23. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
WilhelmH
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Beihilfeabrechnung so korrekt?

Hallo,

gehen wir doch mal von folgendem Fall aus: Bei einem beihilfeberechtigtes Kind werden psychotherapeutische Maßnahmen ärztlich empfohlen und durch einen Psychologen durchgeführt. Anfangs 5 probatorische Sitzungen, dann Einzeltherapien.

Die Beihilfe zahlt anteilmäßig die ersten 5 Sitzungen, die Erstattung aller weiteren Sitzungen (nicht mehr probatorisch) werden mit folgender Begründung abgelehnt:

Mit Antrag vom xx.xx.xxxx wurden 5 probatorische Sitzungen abgerechnet. Weitere Sitzungen bedürfen eines Gutachterverfahrens sowie der Genehmigung durch den Dienstherrn.

Fragen hierzu:

- Sind mit "Weitere Sitzungen...." weitere probatorische Sitzungen gemeint oder ist die sich anschließende Behandlung damit eingeschlossen?
- Was wäre eine geeignete Vorgehensweise um die weitere, medizinisch empfohlene Behandlund bei der Beihilfestelle abrechnen zu können?

Vielen Dank für die Antworten
Wilhelm

Sollte diese Fragestellung in einem anderen Forum besser aufgehoben sein, so bitte ich den Moderator das Posting zu verschieben.

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