Guten Tag,
aktuell versuche ich meinen Vater, Rentner 74, aus der Zwickmühle zu bekommen, in der er leider steckt.
Bisher wollte er seine Kinder nicht mit seinen Problemen belasten, und hat alles "geheim gehalten".
Die Zuordnung des Falls, habe ich aufgrund des Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 240 getroffen, welches mit der Änderung von Januar 2018 besagt:
"Deshalb werden die Beiträge erstmals für das Jahr 2018 vorläufig festgesetzt. Nachzahlungen oder Erstattungen aufgrund der Neuregelung sind frühestens 2019 zu erwarten und nur für 2018 und Folgejahre möglich, nicht für frühere Versicherungsjahre."
[Quelle: https://www.akademie.de/wissen/gkf-selbststaendig-nachforderungen]
Der Fall:
Mein Vater ist seit 01/2010 Rentner, und hat nebenher ein Kleingewerbe angemeldet, da er noch Freunde beraten und unterstütz hat.
Seit er Rentner ist, hat er keine Einkommens- und Steuererklärungen abgegeben.
Vorauszahlungen, sowie Forderungen aus Einkommensschätzungen vom Finanzamt hat er immer beglichen.
Das tatsächliche Einkommen war weit unter dem vom Finanzamt geschätzten Wert, eher gegen 0.
07/2018 hat die AOK eine Beitragsforderung rückwirkend bis 12/2009 über insgesamt 25.035,54€ ( davon 7.563,50 € Säumniszuschlag) gefordert.
Leider hat mein Vater dem ohne Widerworte folgegeleistet, und hat eingewilligt, dass 50% seiner Rente einbehalten wird, bis die Schulden abbezahlt sind.
Da das Gewerbe ohne Einkommen weiterhin bestand, häuften sich die Schulden an.
Anfang 2020 kam alles ans Licht, und mein Bruder und ich fingen an Ihn zu unterstützen.
Rückwirkend zum 01/2020 wurde das Gewerbe gekündigt.
Die Einkommens- und Steuerklärungen für die letzten 3 Jahre nachgereicht, und "genullt".
Steuerbescheide liegen entsprechend vor.
Telefonische Auskunft der AOK zu diesem Fall:
Das Finanzamt hat Mitte 2018 ein Einkommen auf 1.000€/Monat geschätzt, daher unsere Nachforderung.
Diese Auskunft liege wohl schriftlich vor.
Auf die Frage, ob das Rückwirkend über fast 10 Jahre denn so einfach ginge, wurde mir mitgeteilt, dass Sie das schon länger wussten. Daraufhin verlangte ich nach der Auskunft des Finanzamtes, und einer Begründung, warum, obwohl die Krankenkasse davon wusste, so lange gewartet wurde.
Hierauf wurde erwidert, dass Auskünfte des Finanzamtes telefonisch erfolgt sind, es liege nichts schriftliches vor, und eine Akteneinsicht wäre nur durch einen Anwalt möglich.
Ist hier nachträglich noch etwas zumachen? Ist diese rückwirkende Forderung über mehrere Jahre rechtens (Forderung erfolgt in 2018, auf die Jahre zuvor)?
Ich hoffe sehr, dass ich hier einen Rat erhalte, wie ich am besten vorgehen kann!
Sollte ich das Thema einem falschen Recht zugeordnet haben, gerne korrigieren!
Viele Grüße!
Beitragsforderung Krankenkasse
17. Oktober 2020
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Frage vom 17. Oktober 2020 | 18:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsforderung Krankenkasse
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2020 | 19:37
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 7x hilfreich)
Hier kann nur noch ein Anwalt helfen. Gibt es eine Rechtschutzversicherung, dann darüber. Wenn keine und ein zu geringes Einkommen vorhanden ist, einen Beratungsschein geben lassen.
Und jetzt?
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