Beitragsfreie Krankenversicherung im Elterngeldbezug auch ohne Elternzeit für Pflichtversicherte?

1. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Matrino
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsfreie Krankenversicherung im Elterngeldbezug auch ohne Elternzeit für Pflichtversicherte?

Guten Abend, wir haben im familiären Umfeld Ehepaare, wo in einigen Monaten Nachwuchs ansteht. Manche möchten nach der Geburt weiter arbeiten, andere Zeit für den Nachwuchs und Familie haben.

Nun hatten wir das Thema kostenlose Krankenversicherung im Elterngeldbezug für in der GKV Pflichtversicherte, also z.B. einen klassischen Angestellten / Arbeiter in Teilzeit / Vollzeit, sofern dieser über 603,01 Euro monatlich verdient.

Ich bin der Auffassung, dass die Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug (Vater möchte Elterngeld beziehen) kostenfrei ist, sofern dieser am Tag vor der Geburt in der GKV als pflichtversichertes Mitglied geführt wird. Dieses gilt meines Erachtens unabhängig von Elternzeit.

Ich stütze mich hier auf "Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen. Für die Dauer des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld gilt § 240 Absatz 4 Satz 1 nicht."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__224.html

Mir ist bewusst, dass dieses nur gilt, wenn der Vater nicht während des Elterngeldbezugs weiter arbeitet. Konkret läuft der Arbeitsvertrag durch Befristung wenige Wochen nach Start des Elterngeldbezugs aus, es ist ausdrücklich für die Zeit des Elterngeldbezugs auch keine Beschäftigung (auch nicht über 32h / Woche) geplant, die Familie möchte die Auszeit gemeinsam genießen und hat entsprechende finanzielle Rücklagen.

Ein guter Bekannter ist jedoch der Auffassung, dass die beitragsfreie Fortführung der Kranken- und Pflegeversicherung nur möglich ist, wenn gleichzeitig zum Elterngeldbezug auch eine Elternzeit genommen wird.

Konkrete Frage:

- Ist eine beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug auch ohne Elternzeit für vor der Geburt in der GKV pflichtversicherte Mitglieder während des gesamten Elterngeldbezugs (unabhängig ob Elterngeld oder Elterngeld plus) möglich, wenn die Beschäftigung nach der Geburt beim Arbeitgeber beendet wird?

Danke im Voraus für Eure Hilfe und hoffentliche Klarheit




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1147x hilfreich)

§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange (...) nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen (...) wird.

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