Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich einen neuen Vertrag ablehne zwecks Arbeitslosengeld?

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
coolertyp123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich einen neuen Vertrag ablehne zwecks Arbeitslosengeld?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Mir wird voraussichtlich eine Vertragsverlängerung angeboten, welche ich ablehnen möchte.
Droht mir bei Ablehnung eine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld?

Ich kann doch nicht zur Unterschrift gezwungen werden, ich zitiere dazu mal einen Beitrag, der mir zustimmt: "Solange ein Arbeitsvertrag nicht geschlossen sei, könne dagegen auch nicht verstoßen werden. Ein Zwang zum Vertragsabschluss widerspreche der Vertragsfreiheit, die grundsätzlich das Recht verleihe, selbst zu entscheiden, ob man vertragliche Bindungen eingeht oder nicht."

Dazu habe ich unterschiedliche Informationen gehört: Mal heißt es es gibt eine Sperrzeit, ein anderen Mal wieder nicht. Hier der Link, wo es heißt es nicht rechtens:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neuer-arbeitsvertrag-abgelehnt-keine-sperrzeit_023279.html

Laut diesem Beitrag würde mir auch Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit zustehen.

Ich weiß auch, dass die Agentur für Arbeit ein Schreiben vom Arbeitgeber bekommt, indem steht durch wen bzw warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ich bin mir nur nicht sicher, was er ausfüllen muss bei einem befristeten Vertrag:

Zur Auswahl steht: Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/ beendet durch 1. den Arbeitgeber 2. Aufhebungsvertrag 3. die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer oder 4 Tarifvertrag oder kraft Gesetzes.

Und da das Arbeitsverhältnis ja beendet wurde, weil der alte Vertrag ausgelaufen ist, muss der Arbeitgeber doch Punkt 4 ankreuzen, wenn er überhaupt die Frage beantworten muss.

Denn des weiteren gibt es den Unterpunkt: Das Arbeitsverhältnis war befristet.
Dort heißt es bzw wird gefragt:
Die befristete Beschäftigung war für mindestens 2 Monate vorgesehen und eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung wurde durch den Arbeitgeber bei Abschluss des Vertrages in Aussicht gestellt. Man kann ja oder nein ankreuzen.

Kreuzt der Arbeitgeber Ja an, bekomme ich damit eine Sperrzeit?

Oder kann ich der Speerzeit umgehen, wenn ich einen plausiblen Grund angebe, warum ich keinen neuen Vertrag eingehe wie zB, dass andere Mitarbeiter in der gleichen Position mit den gleichen Aufgaben, mehr verdienen. Dazu Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld bekommen und ich nicht.

Aber eigentlich sollte ich doch keine Sperrzeit bekomme, da ich ja nicht kündige, sondern lediglich keinen neuen Vertrag unterschreibe und man kann mich ja wie gesagt nicht zur Unterschrift zwingen.


Vielen Dank und viele Grüße.

-- Editiert von Moderator am 25.03.2019 13:49

-- Thema wurde verschoben am 25.03.2019 13:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Natürlich gibt es da eine Sperrzeit - das ist doch ein klarer Fall von selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit.
und man kann mich ja wie gesagt nicht zur Unterschrift zwingen Richtig - man muss dann halt nur mit den Folgen leben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Man könnte natürlich sich auch andere Arbeit suchen und die Bewerbungsmaschinerie schon mal anschmeißen. Dieses Recht hast du ja. Und wenn eh schon feststand, daß du nach dem Vertragsende keine Verlängerung mehr haben willst, ja dann lag mal los.

Solange man nicht in ALG I oder ALG II rutscht, da hast du recht. Da kann man manches nach Belieben machen oder eben auch nicht.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Man zwingt Sie ja nicht zu einer Unterschrift, Gott bewahre! Aber Sie werden eben Verantwortung für Ihre Handlungen tragen müssen und die Konsequenzen auch.

Diese Gründe werden Sie nicht "retten". Dann verhandelt man oder sucht sich was anderes.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von coolertyp123):
Droht mir bei Ablehnung eine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld?
Es wird leider nicht nur bei der Drohung bleiben. § 159 SGB III zieht die Register.
Der Beitrag, der dir zwar gefällt, dir aber nichts zu Konsequenzen sagt, hilft dir nicht viel.
Selbstverständlich kannst du ablehnen, denn gezwungen wird eh niemand.
Und der Link zur Entscheidung des SG Heilbronn hilft auch nur insofern, dass der Betroffene sehr wohl eine Sperrzeit kassierte und dann dagegen klagte und dann das kleine SG Heilbronn ihm Recht gab.
Bitte lies mal das Urteil im Text und achte auf den einleitenden Satz.:
http://www.jurion.de/urteile/sg-heilbronn/2011-10-29/s-7-al-4100_08/

Du müsstest wohl auch erst selbst gegen eine Sperrzeit klagen. Ob du obsiegst---- ? :???:
Zitat (von coolertyp123):
Ich bin mir nur nicht sicher, was er ausfüllen muss bei einem befristeten Vertrag:
Die Arbeitsagentur unterscheidet nicht nach Befristung oder nicht. Die kann vom AG eine Arbeitsbescheinigung verlangen. Dort soll der AG dann seine Sicht darstellen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/312.html
Zitat (von coolertyp123):
Und da das Arbeitsverhältnis ja beendet wurde, weil der alte Vertrag ausgelaufen ist, muss der Arbeitgeber doch Punkt 4 ankreuzen, wenn er überhaupt die Frage beantworten muss.
Du bist wirklich nicht bei *Wünsch dir was* und *Drehs dir hin* :sad:
Der AG kann einfach schreiben: Der AN hat das Angebot der Weiterbeschäftigung nach Ende der Befristung abgelehnt. Punkt.
Zitat (von coolertyp123):
Kreuzt der Arbeitgeber Ja an, bekomme ich damit eine Sperrzeit?
Ja.
Zitat (von coolertyp123):
wenn ich einen plausiblen Grund angebe
Das ist nun wirklich absolut kein plausibler Grund. Auch kein *wichtiger* Grund.
Zitat (von coolertyp123):
Aber eigentlich sollte ich doch keine Sperrzeit bekomme
Jetzt hast du dich 1x rund im Kreis gedreht. Eigentlich doch kommt die Sperrzeit.
WEIL: § 159 , Absatz 1, Nr.1 und 2 SGB III dafür die Rechtsgrundlage darstellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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