Bekommt ein volljähriges Kind wenn die Eltern in Ausland leben, Kindergeld?

19. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
TimP123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekommt ein volljähriges Kind wenn die Eltern in Ausland leben, Kindergeld?

Hallo,

ich lebe seit mehr als 10 Jahren in Ausland und bin seither nicht in Deutschland Steuerpflichtig. Nun möchte meine Tochter nach Deutschland zurückkehren um zu studieren. Meine Frage wäre: Bekommt ein volljähriges Kind, wenn die Eltern in Ausland leben, Kindergeld?

Ich wäre sehr dankbar für jeden Hinweis

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32825 Beiträge, 17248x hilfreich)

Nein. Kindergeld ist eine Leistung für die Eltern. Wenn diese nicht in D leben, besteht in der Regel kein Kindergeldanspruch (mit Ausnahmen für Entwicklungshelfer, Diplomaten und Missionare). Sollten Sie in einem EU-Land leben, könnten Sie aber dort Anspruch haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TimP123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,

vielen Dank für deine Erklärung, ich habe aber gelesen dass, das Kind unter bestimmten Vorraussetzungen (das Kind ist volljährig also über 18 Jahre und einen eigenen Wohnsitz hat) das Kindergeld selbst beantragen und auch bekommen kann. Dazu gibt es einen sog. Abzweigungsantrag (für Ausnahmefälle). Bei dem Informationen die ich im Internet finden konnte wird diese bestimmte Lage wie beir mir der Fall ist (Kind hat ein eigenes Wohnsitz und die Eltern leben in Ausland) nicht angesprochen. Kann sein das ich hierzu auch einiges nicht richtig verstehe aber mein Gefühl sagt mir dass es einige Ausnahmen diesbezüglich geben könnte.

Nochmal vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Man kann nur etwas abzweigen, wenn etwas vorhanden ist. Da die Eltern (vorbehaltlich dessen, daß sie nicht im EU Ausland leben und somit ggf anspruchsberechtigt sein könnten) nicht anspruchsberechtigt scheinen, kann nichts abgezweigt werden.

Zitat:
[...], kann das Kind im Sonderfall einen Antrag (Formular KG 11e) auf Abzweigung stellen (§ 74 EStG). Dies hätte zur Folge, dass zwar weiterhin die Eltern anspruchsberechtigt sind, das Kindergeld jedoch an das Kind direkt ausgezahlt (abgezweigt) wird. Der Anspruch selbst geht also nicht über, lediglich die Zahlungen werden weitergeleitet.


Daher: Kein Anspruch der Eltern, keine Abzweigemöglichkeit des Kindes.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimP123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, sehr einläuchtend :)

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