Hallo mein Name ist Thessa,
Meine Frage ist eigentlich nicht für mich sondern für mein Freund er ist 18 und Kamm aus Sachsen er wohnt derzeit bei mein Vater aber er bräuchte eine Wohnung. Er bekommt ca 500€ und er ist in ersten Ausbildungs Jahr, würde er noch Hilfe vom Amt bekommen oder nicht?
-- Editiert von Moderator am 02.01.2017 01:21
-- Thema wurde verschoben am 02.01.2017 01:21
Bekommt ich Hilfe
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wieso gleich eine eigene Wohnung? Könnte ja auch ein Zimmer in einer WG sein. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung bekommen. Aber, das wird nicht so sexy sein. 500 € plus Kindergeld, das sind dann knapp 700 €. Der Bedarf liegt bei 735 €. Wenn denn überhaupt ein Anspruch besteht.
wirdwerden
Ja, deinen Freund steht während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe zu.
Der Bedarf für Azubis liegt seit dem 01.08.2016 bei 622 Euro das heißt wenn dein Freund 500 € netto verdient, wäre sein Anspruch auf BAB 122 €.
Außerdem hätte er, wenn er noch unter 25 ist, Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird beim BAB NICHT angerechnet.
Aber für die Beantragung von BAB müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein z.B. wenn der Weg vom Elternhaus bis zur Ausbildungsstätte nicht zumutbar ist oder man Ihn aus schwerwiegenden Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verweisen kann.
Vorher wird aber erst das Einkommen der Eltern berechnet, um zu prüfen, ob die Eltern Unterhalt zahlen können, da das BAB nachrangig ist.
Für Rechtschreibfehler etc. bitte ich zu entschuldigen, da ich es schnell mit dem Smartphone geschrieben hab.
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M. W. gab es 2016 eine Reform, durch welche Azubis jetzt auch Alg-2-berechtigt sind.
Der Knabe ist volljährig. Da ist BAB nicht mehr von der Entfernung der elterlichen Wohnung abhängig.
Für ergänzendes ALG II wird natürlich auch das Kindergeld als Einkommen betrachtet.
Stimmt mein Fehler.
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