Bekommt ich Hilfe

1. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go456679-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekommt ich Hilfe

Hallo mein Name ist Thessa,

Meine Frage ist eigentlich nicht für mich sondern für mein Freund er ist 18 und Kamm aus Sachsen er wohnt derzeit bei mein Vater aber er bräuchte eine Wohnung. Er bekommt ca 500€ und er ist in ersten Ausbildungs Jahr, würde er noch Hilfe vom Amt bekommen oder nicht?


-- Editiert von Moderator am 02.01.2017 01:21

-- Thema wurde verschoben am 02.01.2017 01:21

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso gleich eine eigene Wohnung? Könnte ja auch ein Zimmer in einer WG sein. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung bekommen. Aber, das wird nicht so sexy sein. 500 € plus Kindergeld, das sind dann knapp 700 €. Der Bedarf liegt bei 735 €. Wenn denn überhaupt ein Anspruch besteht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
W1NN3R
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, deinen Freund steht während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe zu.

Der Bedarf für Azubis liegt seit dem 01.08.2016 bei 622 Euro das heißt wenn dein Freund 500 € netto verdient, wäre sein Anspruch auf BAB 122 €.

Außerdem hätte er, wenn er noch unter 25 ist, Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird beim BAB NICHT angerechnet.

Aber für die Beantragung von BAB müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein z.B. wenn der Weg vom Elternhaus bis zur Ausbildungsstätte nicht zumutbar ist oder man Ihn aus schwerwiegenden Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verweisen kann.

Vorher wird aber erst das Einkommen der Eltern berechnet, um zu prüfen, ob die Eltern Unterhalt zahlen können, da das BAB nachrangig ist.

Für Rechtschreibfehler etc. bitte ich zu entschuldigen, da ich es schnell mit dem Smartphone geschrieben hab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

M. W. gab es 2016 eine Reform, durch welche Azubis jetzt auch Alg-2-berechtigt sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Der Knabe ist volljährig. Da ist BAB nicht mehr von der Entfernung der elterlichen Wohnung abhängig.

Für ergänzendes ALG II wird natürlich auch das Kindergeld als Einkommen betrachtet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
W1NN3R
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Stimmt mein Fehler.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.