Beratungseinsatz bei langem Krankenhausaufenthalt

11. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dansk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beratungseinsatz bei langem Krankenhausaufenthalt

Hallo,

Patient P hat einen Pflegegrad mit halbjährlich notwendigen Beratungseinsatz (Grad 2).

Was ist, wenn Patient im ganzen Halbjahr stationär im Krankenhaus ist?

Während des Krankenhausaufenthaltes > 4 Wochen wird natürlich das Pflegegeld ausgsetzt.

Welch Relevanz hat aber die Tatsache, das der Beratungseinsatz nicht stattfinden konnte? Ruht dann nach Entlassung aus dem Krankenhaus eine weitere Sperre des Pflegegelds, bis der Beratungseinsatz erfolgt ist? Oder wie kann die Pflegekasse reagieren?

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Nach Beendigung des Krankenhausaufenthalts wird die Pflegegeldzahlung wieder aufgenommen. Man hat also keinen Nachteil dadurch. Gegebenenfalls kann der Beratungseinsatz ja doch innerhalb des Zeitfensters nachgeholt werden. Wenn nicht, dann zum nächsten Termin, hierbei sollte dann der Grund für den einmaligen Ausfall schriftlich festgehalten werden.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Dansk):
Patient P hat einen Pflegegrad mit halbjährlich notwendigen Beratungseinsatz (Grad 2).

Was ist, wenn Patient im ganzen Halbjahr stationär im Krankenhaus ist?

Der Beratungseinsatz kann doch auch im KH stattfinden.
Mit der Pflegekasse in Verbindung setzen wie es in so einem Fall gehandhabt wird.

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