Berechnung ALG 2 ( Mehrbedarf )

15. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nadine1985
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Berechnung ALG 2 ( Mehrbedarf )

Hallo!

Ich war heute bei meinem Sachbearbeiter und der sagte mir, das wir noch ein paar € bekommen werden, er wird es ausrechnen und sich dann melden.

Deshalb meine Frage:

Mein Freund verdient

Brutto : 1660,50

Netto : ~ 1130,50

Dazu kommen 184,98 Miete Kalt

Nebenkosten in dem Sinne haben wir keine, da wir mit Holz heizen, müssen wir das denn als Nebenkosten angeben oder wird das nicht mit berechnet?

Ich werde Mehrbedarf für Kostenaufwendige Ernährung bekommen ( Diabetis Typ 1 Insulintherapie und den Mehrbedarf für die Schwangerschaft.

Könntet Ihr mir das bitte mal berechnen?

Wäre echt super Lieb!

Gruss Nadine

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Ihr das Holz bezahlen müsst, dann kann man das als Heizkosten geltend machen.

Ansonsten liegt Ihr so gerade an der Grenze, ab der Euch noch ALG-II zusteht. Nach meinen Berechnungen bekommt Ihr lediglich 15€.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Dein Freund den Unterhalt, den er an Dich zahlt, steuerlich geltend machen kann. Das kann bis zu 160€ monatlich ausmachen. Dann würdet Ihr aber kein ALG II mehr bekommen.

Für nähere Informationen bitte im Forum Steuerrecht nachfragen.

-- Editiert von hh am 15.06.2007 15:33:37

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.