@all:
Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit der Berechnung von ALG I, die bereits einige Jahre zurück liegt und kann mir weiterhelfen.
Ich sage es mal ganz zaghaft: Angeblich soll es mal so gewesen sein, dass bei der Berechnung von ALG I ausschließlich das regelmäßig gezahlte Entgeld berücksichtigt wurde. Einmalzahlungen, Überstunden, etc. blieben unberücksichtigt. Vorrangig geht es mir hier um die Überstunden. Weiß jemand, ob das tatsächlich so war und bis wann diese Regelung gegolten hat? Dann möglichst auch noch eine Quellenangabe wäre ideal.
Jetzt schon mal vielen Dank.
Gruß,
Axel
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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"
Berechnung ALG I - Überstunden?
@axel
ja, es war so. nur regelmäßiges entgelt wurde berücksichtigt. provisionen z.b. nur dann, wenn sie regelmäßig waren und da wurde dann ein durchschnitt errechnet.
gab es aber z.b. einen monat keine provision (z.b. urlaub, krank etc) dann wurde diese gar nicht erst eingerechnet, auch nicht für die anderen monate.
ich hatte damit einen riesentanz, ich glaub 2003 war das. die fa ging in d. insolvenz und ich war in dem irrglauben zu den 2000€ festgehalt würden die provis gerechnet im alg bezug. nix war:(
sunbee
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@sunbee:
Bis dahin schon mal danke. Kriegst auch nen Schokotaler.
Zumindest bestätigt das ja schon die bisherige Auskunft. Wenn jetzt noch jemand ne Idee hätte, wo ich das nochmal konkret nachlesen und belegen kann, wie lange das so gewesen ist, dann wäre ich ein Riesenstück weiter.
Gruß,
Axel
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