Ich habe eine Frage zur Berechnung meines Jahreseinkommens, das die Wohngeldstelle ja ermittelt.
Mein Wohngeldantrag erfolgte im März 2024, so dass als Berechnungsgrundlage die seinerzeit aktuelle Rente korrekt berücksichtigt wurde. Der Bewilligungsbescheid erfolgte mit Gültigkeit bis Januar 2025.
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente, die zum 01.07. wie alle anderen Renten auch erhöht wurde. Zusätzlich zur Rente bekomme ich einen Zuschlag der DRV überwiesen als Nachteilsausgleich für Erwerbsminderungsrentner, die zwischen 2001 und 2018 ihre erste EM-Rente bezogen haben. Beide Erhöhungen habe ich der Wohngeldstelle nach Erhalt der Bescheide im Juli mitgeteilt.
Da ich außerdem ab Mai eine Mieterhöhung hatte, erfolgte eine Neuberechnung, um zu klären, ob das eine Änderung des Wohngeldanspruchs nach sich ziehen würde.
Laut neuem Bescheid ergab sich keine Veränderung, jedoch habe ich folgendes festgestellt, nachdem ich den Bescheid mit dem vorherigen verglichen habe:
Als Jahres-Einkommen wird nun ausschließlich die höhere Rente für 12 Monate zugrunde gelegt, zusätzlich wird auch der Rentenzuschlag für 12 Monate als Einkommen bewertet, obwohl der aber erst seit Juli ausgezahlt wird.
Mein Bewilligungszeitraum für das Wohngeld endet wie oben erwähnt schon im Januar. Diese hier vorgenommene Neuberechnung wäre daher aus meiner Sicht erst ab 2025 korrekt.
Sehe ich das richtig, dass mein Einkommen aus der Rente für 2024 daher zu hoch angesetzt wird oder darf die Wohngeldstelle die höhere Rente und auch den Zusatzbeitrag für volle 12 Monate als Einkommen voraussetzen, weil diese zum Zeitpunkt der Prüfung bezogen werden?
Meiner Meinung nach müsste die Berechnung meines Einkommens für 2024 nämlich so ausfallen:
6 Monate alte Rentenhöhe (1-6/2024)
6 Monate neue Rentenhöhe (7-12/2024)
6 Monate Zusatzrente (7-12/2024)
Vielen Dank für Tipps!
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 12:55
Berechnung Bruttoeinkommen für Wohngeld
26. Oktober 2024
Thema abonnieren
Frage vom 26. Oktober 2024 | 12:52
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Bruttoeinkommen für Wohngeld
#1
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (38844 Beiträge, 6422x hilfreich)
mM nicht.Zitat :Meiner Meinung nach müsste die Berechnung meines Einkommens für 2024 nämlich so ausfallen:
Wohngeld wird grundsätzlich für einen Bewilligungszeitraum von 1 Jahr berechnet. § 25 WoGG.
Es geht also ums Jahreseinkommen.
Ausnahmen für Neuberechnungen innerhalb des Bewilligungszeitraumes sind im WoGG und den Vorschriften zum Gesetz geregelt.
§ 27 WoGG dürfte hilfreich sein.
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