Berechnung Einkommen bei ALG II + dann Bürgergeld

13. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Solan196
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Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)
Berechnung Einkommen bei ALG II + dann Bürgergeld

Moin,

Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen, bestehend aus Vater, Mutter und 2 Kindern, 1 Kind 10 J, 1 Kind 16 J.

1 Erwachsener bezieht derzeit ALG I in Höhe von sagen wir mal 800 €, der andere Erwachsene hat kein Einkommen.

Frage:

Wie berechnet man das anzurechnende Einkommen? Ich bin verwirrt, 100 € bleiben ja unangetastet und dann ? Im WWW steht:

Zitat:

Ab Einkommen zwischen 100 und 1.000 € werden 20% nicht angerechnet


Würde man dann rechnen 800 - 100 (unangetastet) = 700 ./. 20 % = 560 € anrechbares Einkommen?

Und was ist mit dem Kindergeld?

-- Editiert von User am 13. Februar 2023 18:07




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

ach ja ist geht um 2022 und 2023

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Und über welches Amt ist der Part, der ALG I bezieht, krankenversichert? AA oder JC?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39141 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich bin verwirrt, 100 € bleiben ja unangetastet
Der Grundfreibetrag von 100,- +20%... gilt für Erwerbstätige.
Der Freibetrag für ALG1 beträgt lediglich 30,-, daraus werden dann 770,-

Zitat (von Solan196):
Und was ist mit dem Kindergeld?
Die Kinder in 2022 je 219,- ab Januar2023 je 250,-.

Das Kindergeld wird jeweils komplett als Einkommen angerechnet.
Erst für ab 18jährige gäbe es für Kinder auch einen Freibetrag von 30,- (die sog. V-Pauschale). Das dann nur, wenn kein Erwerbseinkommen vorläge.

Der Bedarf Bürgergeld :
902,- Eltern
348,- Kind 10 ( 311,- in 2022)
420,- Kind 16 (376,- in 2022)
= Bedarf 1.670,- + Wohnkosten.

Einkommen:
800,- Vater
250,- KInd 1 bzw. 219,- in 2022
250,- KInd 2 bzw. 219,- in 2022



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

hat sich erledigt

-- Editiert von User am 13. Februar 2023 19:54

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Grundfreibetrag von 100,- +20%... gilt für Erwerbstätige.
Der Freibetrag für ALG1 beträgt lediglich 30,-, daraus werden dann 770,-


OK, der ALG I beziehende Elternteil macht gerade eine Umschulung, gilt das ALG I dann nicht als Einkommen?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#6
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
OK, der ALG I beziehende Elternteil macht gerade eine Umschulung, gilt das ALG I dann nicht als Einkommen?


Nein, es ist auch kein Erwerbseinkommen bei einer Umschulung!

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