Berechnung Krankengeld, wenn in neuem Job erneut krank

18. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sandra91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Krankengeld, wenn in neuem Job erneut krank

Hallo, ich schildere den Fall meines Freundes etwas abgeändert. Vielleicht kennt sich jemand aus, ob das so rechtens ist, was die Krankenkasse macht. Ansonsten würde ich eh einen Anwalt aufsuchen. Ich möchte mich nur erst einmal schlau machen.

alter Job; krank/gekündigt --> 1.1.24-1.3.24 Krankengeld bezogen auf Basis alter Job: 2000 Euro monatlich

neuer Job: nach 5 Tagen krank (und dann auch gekündigt worden) --> keine Entgeldfortzahlung sondern direkt Krankengeld. 1000 Euro monatlich.

Man muss ja einen Bemessungszeitraum von 4 Wochen für die Krankengeldberechnung haben. Haben wir bei diesem Fall nicht. Ich habe gelesen, man geht dann in der Arbeitshistorie zurück, bis man diese 4 Wochen hat. Also würde hier der alte Job noch miteinbezogen werden.
Krankenkasse sagt, man tut so, als hätte ich im neuen Job 4 Wochen gearbeitet und von dem, was ich verdient HÄTTE, wird das Krankengeld berechnet.

Ob meine Version oder die der Krankenkasse macht einen riesigen Unterschied in der Höhe des Krankengeldes aus. Weiß da jemand mehr? Wie ist die rechtliche Grundlage?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
EuleKK
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

die Krankenkasse hat Recht: Das BSG hat in seinem Urteil vo. 30.05.2006 (B 1 KR 19/05) festgelegt:

Sofern bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum von
mindestens 4-wöchiger Dauer noch nicht vorliegt, weil das Arbeitsverhältnis bzw. die Beschäfti-
gung erst während eines laufenden Entgeltabrechnungszeitraums aufgenommen wurde, ist das
Arbeitsentgelt zu schätzen (BSG vom 30.05.2006 – B 1 KR 19/05 R). Ausgangspunkt für die
Schätzung sind dabei in erster Linie die von den Arbeitsvertragsparteien getroffenen und prakti-
zierten Vereinbarungen (z. B. Arbeits- oder Tarifvertrag) über die Höhe des Arbeitsentgelts


Näheres kannst du im Gemeinsamen Rundschreiben zum Krankengeld unter Punkt 3.1.1.1.1.2.1 nachlesen, Link s.hier: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld.html

MfG
EuleKK

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