Berechnung Sozialhilfe

30. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
go670589-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Sozialhilfe

Moin,
durch eine Trennung war ich Wohnungslos, dadurch das mich das Sozialamt nicht erreicht hat, habe ich im März und bis zum 15. April keine Ergänzung zur EU Rente bekommen. Ab den 15. April habe ich dann wieder ergänzende Sozialhilfe bekommen. Aber der Staat macht seine eigenen Bedarfsrechnungen und be*******n uns Hilfebedürftige und kommen damit auch noch durch.

Eigentlich stehen mir monatlich 563,- € Bedarf zu, im April komme ich aber nur auf 435,09 € ganze 127,91 € weniger! Und das obwohl sich nichts geändert hat an dem Einkommen, ich habe jeden Monat eigentlich 314,69 € EU-Rente + 248,31 Hilfe zum Lebensunterhalt.

Hier die Rechnung vom Amt:

Sozialhilfebedarf
Regelbedarf (§27a SGB XII)
(563,00 EUR*15 / 30) 281,50 EUR

Gesamtbedarf 281,50 EUR


Einkommensermittlung (§ 82 SGB XII)
Rente wegen voller Erwerbsminderung)
( 314,69 EUR * 15 /30) 157,35 EUR
sonstige Einnahme (einmalige Rentennachzahlung)
(7,50 EUR * 15 / 30) 3,75 EUR

...
Anrechenbares Gesamteinkommen 161,10 EUR

Leistungsberechnung
Bedarf 281,50 EUR
Einkommen - 161,10 EUR
Sozialhilfeleistung 120,40 EUR

Das heißt 314,69 € Rente plus 120,40 € Sozialhilfe = 435,09 € für April

Da ist die Rechnung vom Amt für mich nicht OK.

Richtig wäre wohl:
Rente 314,69 € - 281,55 € = 33,19 € Einkommen
Bedarf vom 15.04.24 – 30.04.24 563,00 €:30 = 18,77€ x 15= 281,55 € Bedarf
281,55 € - 33,19€ Einkommen = 248,36 € Auszahlung

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33343 Beiträge, 17413x hilfreich)

Rente 314,69 € - 281,55 € = 33,19 € Einkommen Rente (also das Einkommen) minus Bedarf ergibt das Einkommen? Was ist das denn für ein Unfug?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13106 Beiträge, 4454x hilfreich)

Unterstellt, für die Zeit bis zum 15.04. hat tatsächlich kein Leistungsanspruch bestanden, dürfte die Berechnung des Sozialamtes korrekt sein.

Für mich erscheint allerdings zweifelhaft, warum kein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe bestanden haben soll. Nur weil das Sozialamt Dich nicht erreicht hat? Mit fehlen da weitere Informationen, warum kein Anspruch bestanden haben soll.

Wo hast Du Dich von der Trennung bis Mitte April aufgehalten?
Wann, wie oft und auf welche Art und Weise hat das Sozialamt versucht Dich zu erreichen?
Hast Du vor der vorübergehenden Trennung Sozialhilfe erhalten? Wie lange ging die Bewilligung und wann und mit welcher Begründung ist die ggf. aufgehoben worden? Oder wurde einfach nicht mehr gezahlt?

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
go670589-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Unterstellt, für die Zeit bis zum 15.04. hat tatsächlich kein Leistungsanspruch bestanden, dürfte die Berechnung des Sozialamtes korrekt sein.


Das sehe ich nicht so! Denn normal bei 563,- Euro hätte ich ein Tagesbedarf von 18,76 € nach der Rechnung vom Amt 435,09 € waren das 14,503 €.

Es müsste doch immer bei jeder Rechnung 563,- € rauskommen. Es kann doch nicht sein das trotz gleichen Geldes auch wenn für April nur 15Tage berechnet werden, sollten es am Ende 563,- € sein. Diesen Bedarf bestätigt das Amt ja immer wieder selbst in ihren schreiben.

Vom 01.04 bis 15.04 hat das Amt mir auch nur ein Tagesbedarf von 10,49 € zugestanden.
Aber die dürfen sich es so zurecht rechnen wie sie lustig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13106 Beiträge, 4454x hilfreich)

An einer ernsthaften Lösung scheinst Du irgendwie nicht interessiert zu sein. Ansonsten würdest Du die Nachfragen beantworten.

Zur Erläuterung der Berechnung:

Das Amt geht davon aus, dass Du Anspruch nur für einen halben Monat hattest. Also wird der Bedarf halbiert, beträgt also "nur" 281,50 Euro. (Warum werden eigentlich keine Unterkunftskosten berücksichtigt? Hast Du keine zu tragen?)

Dem halben Bedarf ist das halbe Einkommen, also die Hälfte Deiner Rente gegenüber zu stellen. Das sind 157,34 Euro. Zusätzlich scheinst Du in dem Monat eine Nachzahlung erhalten zu haben, die mit weiteren 3,75 Euro anzurechnen sind. Insgesamt sind und bleiben also 161,09 Euro auf den Bedarf für den halben Monat anzurechnen. Und der Bedarf für den halben Monat ist eben nicht 563 Euro, sondern nur 281,50 Euro.

Heißt also, halber Regelbedarf 281,50 Euro - halbes Einkommen 161,09 Euro = Anspruch 120,41 Euro.

Tatsächlich zur Verfügung hast Du für den Monat die Rente in Höhe von 314,69 + Rentennachzahlung 7,50 + anteilige Sozialleistung 120,41 Euro = 442,60 Euro. Die Differenz zu den 563 Euro beträgt exakt 120,40 Euro, also genau die Hälfte der für den ganzen Monat zustehenden ergänzenden Sozialhilfe. Und genau diese Hälfte steht Dir laut Sozialamt eben nicht zu.

Wenn es so ist, dass für den halben Monat kein Sozialhilfeanspruch bestanden hat, kannst Du doch am Ende nicht das selbe - nämlich insgesamt 563 Euro - beanspruchen, wie für einen gesamten Monat. Logisch, oder?

Genau darum schrieb ich, dass die entscheidende Frage eher darin liegt, ob wirklich für den halben Monat kein Anspruch bestanden hat. Mit Schönrechnerei hat das nämlich alles gar nichts zu tun. Die einzige falsche Berechnung ist Deine eigene im Eröffnungsbeitrag. Die entbehrt jeglicher Logik.

Gruß,

Axel

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