Hallo.
Ich hätte eine für mich sehr wichtige Frage.
Ich bitte vorab darum, keine Verweise auf die jeweiligen Paragraphen etc. zu linken. Diese habe ich alle zu genüge gelesen und alles zig mal durchgerechnet.
Ich bin grad extrem geschockt, das meine Berechnung des Übergangsgeldes Unter meinem Arbeitslosengeld 1 liegt. Weit darunter. Ich ging immer davon aus dass das Übergangsgeld geringfügig höher liegen müsste.
Es geht um die Berechnung des Übergangsgeldes
Mein letzter Bruttoverdienst damals waren 2200 Euro Brutto, und 1366 Euro Netto (War im Jahr 2006)
Laut §46
SGB 9:
Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt
....
Hiervon dann 68%
Von was gehe ich nun aus?
Bruttolohn 2.200
Davon 80% = 1760
Davon dann 68% = 1196,80 Euro
Oder vom Nettolohn 1366
Davon 80% = 1092,80
Davon dann 68% = 743,10 Euro
Mein jetziges Arbeitslosengeld liegt bei 1009 Euro.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat bereits seid 12 Monaten begonnen (Dauert nochmals 12 Monate).
Die Neuberechnung erfolgt, weil durch Gutachten geklärt wurde, das die Leistungen zwecks Arbeitsunfallfolgen nun von der Berufsgenossenschaft zu tragen sind
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Berechnung Übergangsgeld
5. März 2011
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Frage vom 5. März 2011 | 23:44
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 4x hilfreich)
Berechnung Übergangsgeld
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