Hallo,
ich besuche derzeit eine LTA Maßnahme mit der DRV als Kostenträger, (3 monatiger Vorbereitungskurs auf eine Umschulung).
Bis zur Maßnahme bezog ich Krankengeld, davor kurzzeitig ALG1 und zuvor Arbeitsentgelt innerhalb des 3 Jahreszeitraums.
Nun habe ich Anspruch auf Übergangsgeld durch die DRV.
Nach dem was ich mir erlesen habe müsste, da es sich um eine Berufliche Reha und nicht um eine Medizinische Reha handelt, das letzte Einkommen oder das fiktive Einkommen meiner Qualifikation nach Tarifvertrag als Berechnungsgrundlage dienen.
Die DRV zieht nun das Krankengeld als Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes heran und behauptet, da ich unmittelbar vor der Leistung Krankengeld bezogen habe, dient das als Berechnungsgrundlage.
Soweit ich recherchiert habe ist das aber nur bei einer Med. Reha der Fall?
Wie und nach was bemisst sich nun das Übergangsgeld?
Berechnung Übergangsgeld bei LTA
9. Juli 2021
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Frage vom 9. Juli 2021 | 13:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Übergangsgeld bei LTA
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#1
Antwort vom 9. Juli 2021 | 13:58
Von
Status: Student (2778 Beiträge, 913x hilfreich)
nach §§ 20,21 SGB VI i.V.m. §§ 64 ff. SGB IX. Das wird hier (wahrscheinlich) keiner komplett abreißen können oder wollen. Ggf. solltest du deine Frage im Expertenforum auf ihre-vorsorge.de nochmal stellen.ZitatWie und nach was bemisst sich nun das Übergangsgeld? :
#2
Antwort vom 9. Juli 2021 | 17:09
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
In dieser Konstellation ist immer eine Vergleichsberechnung nach Par. 68 Sgb 9 durchzuführen. Mit Tarifvertrag hat das nix zu tun.
Das ist eine fiktive Berechnung nach Qualifikationsstufen und Bezugsgrösse.
Das höhere Übergangsgeld im Vergleich normaler Berechnung zur fiktiven Berechnung wird genommen.
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#3
Antwort vom 9. Juli 2021 | 21:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMit Tarifvertrag hat das nix zu tun. :
Nicht mehr!
Habe aber, diese Woche trotzdem das als Infoblatt von der DRV bekommen.
Berechnungsgrundlage in Sonderfällen
1Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird aus 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder, wenn es an einer tariflichen Regelung fehlt, des ortsüblichen Arbeitsentgelts ermittelt, das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der Leistungsempfänger gilt, wenn
...
2Maßgebend ist das Arbeitsentgelt in dem letzten Kalendermonat vor dem Beginn der Leistungen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze für diejenige Beschäftigung, für die Leistungsempfänger ohne die Behinderung nach ihren beruflichen Fähigkeiten, ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit und nach ihrem Lebensalter in Betracht kämen. 3Für den Kalendertag wird der 360. Teil dieses Betrages angesetzt.
Das wurde halt mal von § 68 SGB IX Berechnungsgrundlage in Sonderfällen abgelöst
Da soll man, dann als Leihe noch durchblicken.
#4
Antwort vom 9. Juli 2021 | 22:15
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
ZitatZitat (von sonnen8licht): :
Mit Tarifvertrag hat das nix zu tun.
Nicht mehr!
Habe aber, diese Woche trotzdem das als Infoblatt von der DRV bekommen.
Das ist bitter. Die Änderung war 2018.
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