Hallo zusammen,
im vergangenen Jahr erlitt ich einen relativ schweren Arbeitsunfall und war Infolgedessen mehrere Monate arbeitsunfähig und erhielt entsprechend Verletztengeld. Ich bin auch weiterhin nicht regulär in meinem Job einsatzfähig.
Anfang Januar wurde mir im Zusammenhang mit diesem Arbeitsunfall eine stationäre medizinische Reha in einer BG-Klinik verordnet, in der ich mich nun befinde.
Im Zusammenhang mit dieser Verordnung fragte mich der D-Arzt seinerzeit, ob seitens meines Arbeitgebers nicht denkbar wäre, mir vorübergehend (bis zum Antritt der Reha) einen "Schonarbeitsplatz" einzurichten, was dieser mir dann auch ermöglichte. Vor dem Beginn der Reha arbeitete ich letztlich circa vier Wochen lang im Homeoffice. Meine eigentliche Tätigkeit liegt allerdings im Außendienst.
Nun erhielt ich heute einen erneuten Verletztengeldbescheid für den Zeitraum der Reha, aus dem sich ein deutlich geringerer Zahlbetrag als ursprünglich nach dem Unfall ergibt. Offenbar wurde das Verletztengeld für den Zeitraum der Reha auf Basis des gezahlten Verletztengeldes berechnet (also grob 80 Prozent von den seinerzeitigen 80 Prozent, entsprechend jetzt circa 64 Prozent).
Es erscheint mir so, dass ich mich mit der Einlassung auf den Schonarbeitsplatz eher ins eigene Fleisch geschnitten habe, weil das Verletztengeld nun neu berechnet wurde.
Ist diese Berechnungsgrundlage so korrekt und nachvollziehbar?
Besten Dank vorab für eure Antworten
Berechnung Verletztengeld nachvollziehbar?
10. März 2025
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Frage vom 10. März 2025 | 16:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Verletztengeld nachvollziehbar?
#1
Antwort vom 10. März 2025 | 19:52
Von
Status: Unbeschreiblich (40697 Beiträge, 6590x hilfreich)
Wenn man etwas nicht für nachvollziehbar hält und eine falsche Berechnung vermutet, kann man innerhalb der angegebenen Frist gegen diesen Bescheid der KK Widerspruch erheben.Zitat :Ist diese Berechnungsgrundlage so korrekt und nachvollziehbar?
Und jetzt?
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