Heute habe ich einen Weiterbewilligungsbescheid bekommen wo ein Posten neu drauf ist der sich Feiertag/Nachtzuschläge nennt ,der sonst nie drauf war
Tatsächlich ist es so das die Person, zwar 25%/25% Nachtzuschlag ab und an bezahlt bekommt wenn diese Anfallen, aber keine Feiertagszuschläge .Des weiteren sind es weit aus kleinere Beträge wie berechnet worden ist .
Die Frage die sich mir stellt die bestimmt schon mehrfach beantwortet wurde ist ,wie kann man Beträge ansetzen die es so nie gab
wie z.b die Feiertagszuschläge oder das Weihnachtsgeld das Vertraglich nirgends steht und jedes Jahr neu entschieden wird ob es gezahlt wird. Und wie steht es bei der Berechnung im Falle von 30%GDB und momentanen Pflegestufe 1 würde dies nicht Berücksichtigt werden ?
-- Editiert von User am 5. Juli 2023 13:10
Berechnung Wohngeld Plus
Wie immer. Man kann einen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben, wenn er nicht nachvollziehbar oder falsch ist. Innerhalb 1 Monat möglich.Zitat :Die Frage die sich mir stellt
Das wurde dir auch schon vor ca 1 Jahr geschrieben. Bei euch stimmte der Wohngeldbescheid doch nie.
Wurde denn der letzte Bescheid nach Widerspruch korrigiert?
ODER...wie auch schon empfohlen: Den Bescheid mit üblichem Bilderdienst hochladen, anonymisieren und hierher verlinken.
Alle Änderungen, auch zum Einkommen, müssen zeitnah der Wohngeldstelle mitgeteilt werden, damit die Änderungen berücksichtigt werden können.
-Feiertags- UND/ODER Nachtzuschläge sind zu berücksichtigen. Evtl. weniger/kleiner, weil sie selten waren?
-GdB 30 wird nicht berücksichtigt, Schwerbehinderung gilt ab GdB 50.
-Pflegegrad 1 wird nicht berücksichtigt, gilt erst ab GdB 50 und PG 2.
Das stimmt so nicht!!Zitat :Alle Änderungen, auch zum Einkommen, müssen zeitnah der Wohngeldstelle mitgeteilt werden, damit die Änderungen berücksichtigt werden können.
https://dejure.org/gesetze/WoGG/27.html
Das Wohngeld ist beileibe nicht so bürokratisch wie das SGB 2 und 12. Aber leider trotzdem ziemlich konfus, weil Prognosen für die Zukunft erstellt werden und etliche unlogische Systembrüche vorliegen. Leider hat sich der Gesetzgeber vor einer wirklichen, grundlegenden Wohngeldreform gedrückt.
-- Editiert von User am 5. Juli 2023 16:27
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Hm!! Was nun? Doch kein Widerspruch? Lieber hinnehmen, was der Bescheid sagt? Wird schon richtig sein, weil eh weniger bürokratisch?Zitat :Das stimmt so nicht!!
Dem TE gehts um Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids. Vielleicht kannst du die Zweifel zerstreuen? Quasi statt §§-Nennung? Dann erübrigt sich evtl. der Widerspruch?
Ich weiß nicht, wann sich was geändert hat und wann @kixa den Antrag auf Weitergewährung eingereicht hat.
Gilt denn Absatz 3 des § 27WoGG in diesem Falle nicht?
Lies von @kixa und dessen Wohngeld-Odyssee:
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Pauschalbetrag-Abzug-Wohngeld-bei-520-Euro-Job-__f605105.html
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Weiterbewilligung-Wohngeld-Wartezeit-__f597768.html
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Das-Wohngeld-Plus-Gesetz-__f603164.html
Zitat :Wie immer. Man kann einen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben, wenn er nicht nachvollziehbar oder falsch ist. Innerhalb 1 Monat möglich.
Die möchten eine Begründung und keine Vermutung. Ich kann zwar begründen was mir falsch vorkommt, aber weiss nicht ob ich es richtig sehe.
Zitat :Wurde denn der letzte Bescheid nach Widerspruch korrigiert?
Nein da keine Ausreichende Begründung die ansatzfähig wäre .Und zweitens da laufender Zeitraum.Man wollte es beim neuen Prüfen.
Zitat :Feiertags- UND/ODER Nachtzuschläge sind zu berücksichtigen. Evtl. weniger/kleiner, weil sie selten waren?
-GdB 30 wird nicht berücksichtigt,
Zusammen gezählt auf die letzten 12 Monate würde sich wenn ein Nachtzuschlag insgesamt von 835 Euro ergeben.
Anrechnen tut man 124,54 x12
Zitat :Wie immer. Man kann einen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben, wenn er nicht nachvollziehbar oder falsch ist. Innerhalb 1 Monat möglich.
Die möchten eine Begründung und keine Vermutung. Ich kann zwar begründen was mir falsch vorkommt, aber weiss nicht ob ich es richtig sehe.
Zitat :Wurde denn der letzte Bescheid nach Widerspruch korrigiert?
Nein da keine Ausreichende Begründung die ansatzfähig wäre .Und zweitens da laufender Zeitraum.Man wollte es beim neuen Prüfen.
Zitat :Feiertags- UND/ODER Nachtzuschläge sind zu berücksichtigen. Evtl. weniger/kleiner, weil sie selten waren?
-GdB 30 wird nicht berücksichtigt,
Zusammen gezählt auf die letzten 12 Monate würde sich wenn ein Nachtzuschlag insgesamt von 835 Euro ergeben.
Anrechnen tut man 124,54 x12
Bei den Links ist der Berechnungsbogen.
Die beiden zweiten einkommen sind Beträge die so nie gezahlt worden sind.Sie schwanken Monatlich je nach std von 400-500
Ich denke es wird ein Pauschaler Durchschnitt genommen oder?Beide sind tätig seid März 2023
Zitat :wie kann man Beträge ansetzen die es so nie gab
In dem man sie schätzt / fiktiv errechnet.
Zitat :das Weihnachtsgeld das Vertraglich nirgends steht und jedes Jahr neu entschieden wird ob es gezahlt wird.
Und gab es schon mal was?
Zitat :Zusammen gezählt auf die letzten 12 Monate würde sich wenn ein Nachtzuschlag insgesamt von 835 Euro ergeben.
Anrechnen tut man 124,54 x12
Und, stimmt das?
Zitat :Und, stimmt das?
Mein Betrag ja .Ihr Betrag nicht
Zitat :Und gab es schon mal was?
Ja .In 8 Jahren bis auf letztes Jahr immer.
Zitat :In dem man sie schätzt / fiktiv errechnet.
Das war mir klar.Aber dazu muss es ja auch ein Grundsatz geben oder nicht?Damals beim JC z.b wurde z.b 6 Lohn Abrechnungen verlangt wo alle ein anderen Brutto Lohn hatten.
Dieser wurde zusammen gerechnet und durch 6 geteilt.Das war dann deren Berechnungsbetrag.
Der von der Wohngeldstelle genommene Betrag übersteigt aber fast jedes mal den tatsächlichen ausgezahlt Betrag.Zwar meist nur um 10-20 Euro aber er übersteigt es halt
Wenn man sich den Berechnungsbogen oben anschaut.
Das Brutto Lohn von 2832,00 ist das exakte Gehalt was sich aus Arbeitsstunden plus SFN und Nachtschichtzulagen usw ergibt.
Wieso wird dann erneut der SFN Betrag der ja wie gesagt weit aus weniger ist wie angegeben noch mal abgezogen obwohl dieser bereits in dem Brutto entlohn drinnen ist.
Und bei den Minijob von 415,68 wird nur 10,00 v h berechnet obwohl Rentenbeitrag und An Pauschalsteuer gezahlt werden.Demnach müsste es wenn ich richtig liege 20% sein oder nicht?
Auch falls keiner mehr Antworten sollte noch mal ich
Oben sieht man ja die Berechnung
Wegen dem Sonn und Feiertagszuschlag wurde mir nun folgendes erklärt.
Da das Einkommen um paar Cent seid März höher ist,hat man nur die Monate März,April und Mai die Beträge genommen und durch 3 geteilt .Die anderen Monate zuvor wurden nicht gewertet.
Dazu hat man den Anteil des Arbeitgebers für Vermögenswirksameleistungen dazu gezählt die 13,79 Brutto
Müssten rein Theoretisch nicht alle Monate wenn gezählt werden anstatt nur 3 ? Und wie kann die Aussage passen das in dem Bewilligung Zeitraum der Betrag permanent gleich bleibt ,wenn er dies nicht mal die 3 Monate war
Zitat :Und bei den Minijob von 415,68 wird nur 10,00 v h berechnet obwohl Rentenbeitrag und An Pauschalsteuer gezahlt werden.Demnach müsste es wenn ich richtig liege 20% sein oder nicht?
Du erhälst 10 Prozent Abzug wenn du Steuern vom Einkommen zahlst
10 Prozent wenn du Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge zahlst
und 10 Prozent für Rentenversicherungsbeiträge
Also ist der 10 Prozent Abzug beim Minijob korrekt
Zitat :Wenn man sich den Berechnungsbogen oben anschaut.
Das Brutto Lohn von 2832,00 ist das exakte Gehalt was sich aus Arbeitsstunden plus SFN und Nachtschichtzulagen usw ergibt.
Wieso wird dann erneut der SFN Betrag der ja wie gesagt weit aus weniger ist wie angegeben noch mal abgezogen obwohl dieser bereits in dem Brutto entlohn drinnen ist.
Es ist echt schwierig hier irgendwas zu beurteilen ohne Gehaltsabrechnungen zu sehen.
2832,00 EUR ist dein kompletter Brutto-Lohn und da sind die SFN drin - korrekt?
Später schreibst du dein Einkommen hätte sich ab März erhöht und daher hat die Wohngeldstelle nur 3 Monate für das Durchschnittseinkommen genommen.
Gab es denn in den 3 Monaten mehr Gehalt aufgrund einer dauerhaften Gehaltserhöhung oder hast du schwankendes Einkommen ohne festes Brutto-Einkommen weil Stundenlohn?
Die Berechnung bezüglich der 3 Monate / Durschnitt wäre korrekt wenn du eben eine Gehaltserhöhung gehabt hättest, da Wohngeld in die Zukunft prognostiziert wird.
Hast du das nicht müssten mehrere Monate (meistens 6 oder 12) zur Prognose herangezogen werden.
Zitat :2832,00 EUR ist dein kompletter Brutto-Lohn und da sind die SFN drin - korrekt?
Ja genau da sind die SFN mit drinnen
Zitat :Später schreibst du dein Einkommen hätte sich ab März erhöht und daher hat die Wohngeldstelle nur 3 Monate für das Durchschnittseinkommen genommen.
Gab es denn in den 3 Monaten mehr Gehalt aufgrund einer dauerhaften Gehaltserhöhung oder hast du schwankendes Einkommen ohne festes Brutto-Einkommen weil Stundenlohn?
Habe festes Einkommen,was den Std Lohn angeht und beim Gesamtbrutto Lohn schwankt es zwischen 2-3 Euro.
Im laufenden Bewilligungszeitraum ,habe ich bis März 2023 140 Std gearbeitet,und ca 400 Euro weniger Brutto gehabt.Ab März 160 Std und daher mehr Brutto .Von März bis Juli war der Bruttolohn immer gleich.
Ab 01.06.23 der neue Bescheid.
Daher März,April,Mai nur als Berechnung genommen laut WG Stelle
Zitat :Du erhälst 10 Prozent Abzug wenn du Steuern vom Einkommen zahlst
10 Prozent wenn du Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge zahlst
und 10 Prozent für Rentenversicherungsbeiträge
Also ist der 10 Prozent Abzug beim Minijob korrekt
Danke dieser Posten,wurde angepasst auf 20% da neben Rentenversicherung auch eine Pauschalsteuer abgezogen wird,was ausversehen nicht beachtet wurde .
Zitat :Die Berechnung bezüglich der 3 Monate / Durschnitt wäre korrekt wenn du eben eine Gehaltserhöhung gehabt hättest, da Wohngeld in die Zukunft prognostiziert wird.
Hast du das nicht müssten mehrere Monate (meistens 6 oder 12) zur Prognose herangezogen werden.
Ok das habe ich verstanden.Aber da diese SFN Beiträge nie gleich sind im der Höhe sondern eher weniger,rechnet man diese auf 3 Monate nach der Gehaltserhöhung hoch,auf den Gesamten Bewilligungszeitraum,und geht so davon aus das dies jeden Monat so gezahlt wird was ja nicht ist.
Wäre da nicht Im Wohngeldrecht für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen grundsätzlich das Zuflussprinzip. Die gesetzliche Ausnahme in § 11 Abs 3 WoGG 2000/§ 11 Abs 4 WoGG 2001 für einmalige Einnahmen ist nicht verallgemeinerungsfähig, sondern bestätigt im Umkehrschluss das Zuflussprinzip,da wie gesagt diese Zahlungen die man wie oben im Link sieht noch mal extra aufführt als feste Einnahmen für pro Monat x12
Und jetzt?
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