Hallo,
ich beziehe eine unbefristete EM-Rente, bei der Berechnung vom Wohngeld wird nur die Krankenversicherung berücksichtigt, aber nicht die Einkommenssteuer.
Ich muss tatsächlich jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, für 2022 z.B. muss ich 15 € Steuer bezahlen.
Ich hatte bei der Behörde nachgefragt, aber nur die Antwort bekommen das pauschal 10% Krankenversicherung in die Berechnung einbezogen werden, nicht aber die Einkommenssteuer.
Ich finde aber auch keine Erklärungen dazu, auch nicht in diesem Onlinerechner vom Wohngeld.
Viele Grüße
Berechnung Wohngeld und Einkommenssteuer
Und das genügt dir nicht?Zitat :Ich hatte bei der Behörde nachgefragt, aber nur die Antwort bekommen das pauschal 10% Krankenversicherung in die Berechnung einbezogen werden, nicht aber die Einkommenssteuer.
Was würde es denn am Wohngeld ändern, wenn die ca 15,- Steuerausgaben p.a. berücksichtigt würden?
Du kannst evtl. hier in der Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetzes ab § 13 suchen, ob die Auskunft falsch war.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
In dem Onlinerechner gibt es nur einen Haken ob Einkommenssteuerpflichtig ja oder nein. Sonst keine weiteren Hinweise oder Erklärungen. Deswegen meine Frage. Kein Grund hier die Leute anzubellen.
Setze ich den Haken in diesem Onlinerechner sagt der 145 Euro, ohne 79 Euro.
-- Editiert von User am 19. Dezember 2023 14:16
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@Nubz: Die Frage ist, ob bei Antragstellung des Wohngeldes im vorausliegenden 12-monatigen Bewilligungszeitraum mindestens 1 Cent entrichtete Einkommenssteuer zu erwarten ist. Falls das zu bejahen ist, steht dir auf dein Gesamteinkommen ein weiterer Pauschalabzug von 10% auf dein Gesamkeinkommen zu, also auch auf deine Rente. Das erhöht das Wohngeld merklich.
Danke, wie und wo kann ich das heraus finden? Also Onlinerechner gibt es ja genüge. Aber so dass das als Nachweis für die Wohngeldbehörde ausreichend ist?
Wohngeldbehörden ziehen sich gern auf das Argument zurück, sie könnten ja nicht sicher im Voraus wissen, ob im 12-monatigen Bewilligungszeitraum infolge einer ESt-Erklärung tatsächlich Einkommenssteuer entrichtet wird. Dann liegt es an dir, Argumente zu liefern. Sinnvollerweise macht man das bereits bei Antragstellung.
Hattest du bspw. in den vorigen Jahren immer nach Abgabe der Steuererklärung Einkommenssteuer gezahlt, kann davon ausgegangen werden, dass das auch beim nächsten Mal der Fall ist. Außerdem kann man eine eigene Berechnung vorlegen, die belegt, dass in 2024 für das Steuerjahr 2023 ESt fällig wird; die wichtigen Rahmendaten sind ja alle bekannt.
-- Editiert von User am 19. Dezember 2023 16:15
Ok, dann schau ich mal ob ich da weiter komme. Da ich meinen Bescheid für 2024 schon erhalten habe muss ich also Widerspruch einlegen? Und schreiben "hier blabla muss für 2024 voraussichtlich ebenfalls Einkommensteuer abgeführt werden blabla bitte ich um Neuberechnung ... blabla mit freundlichen Grüßen"
Ja, Widerspruch mit stichhaltigen Argumenten und Nachweisen (siehe oben).
Bei Leuten, deren Gehaltsabrechnungen einen Steuerabzug beinhalten, ist es einfach. Ihnen steht der zusätzliche 10%ige Pauschalabzug klar ersichtlich zu.
Das Problem bei dir ist leider, dass sich der Pauschalabzug nur an der späteren Steuererklärung festmacht.
So gegen Ende Januar kommt ja die Rentenbezugsmitteilung, dann wüsste ich es genau, aber dann ist die Frist für den Widerspruch schon abgelaufen.
Die ganzen Onlinerechner liefern alle unterschiedliche Ergebnisse. Ich selber nutze das Buhl Steuerprogramm, da schaue ich gerade ob es eine Vorausberechnung bzw. Prognose gibt.
Ich habe gerade noch diesen Thread hier entdeckt
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Wohngeld-Rentner-Einkommenssteuer-pauschaler-Abzug-__f607083.html
Bei mir ist es ähnlich, da ich einen GdB von 30 habe.
Du kannst ja fristwahrend Widerspruch einlegen und darin schreiben, du die Begründung unaufgefordert bis zum .... nachreichst.Zitat :So gegen Ende Januar kommt ja die Rentenbezugsmitteilung, dann wüsste ich es genau, aber dann ist die Frist für den Widerspruch schon abgelaufen.
Ansonsten ist eigentlich alles geschrieben. Im anderen Thread, den du hier verlinkt hast, legte ich auch die Rechtsquelle konkret dar.
Den "Tipp" von diesem anderen Poster, wegen eines höheren Wohngeldes auf den GdB beim Finanzamt zu verzichten, sehe ich zwiespältig. Das könnte auch als Umgehung von Rechtsbestimmungen resp. Gestaltungsmissbrauch ausgelegt werden. Mit der Folge, dass es von vornherein unwirksam ist. Abgesehen davon macht das für dich vermutlich finanziell keinen Sinn, da ich davon ausgehe, dass du mindestens 1 Cent Einkommenssteuer zahlen wirst. Ganz im Gegenteil, mit diesem Verzicht würdest du insgesamt Geld verlieren, da mehr ESt zahlen müssen.
Also, mein Steuerprogramm sagt es ist Einkommenssteuer fällig. Das wäre jetzt mein erster Entwurf für den Widerspruch, ist das so ok?
"Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx lege ich hiermit Widerspruch ein. In der Berechnung wurde nur ein Pauschalbetrag von 10% für die Krankenversicherung berücksichtigt. Ich bin jedoch Einkommensteuerpflichtig. Für 2024 muss voraussichtlich Einkommenssteuer entrichtet werden. Ich bitte Sie daher um eine Neuberechnung mit der zusätzlichen Berücksichtigung der 10% Pauschale für die Einkommenssteuer."
Edit: ich hatte deine Antwort noch nicht gesehen beim Abschicken von meiner Antwort.
-- Editiert von User am 19. Dezember 2023 17:37
Zitat :So gegen Ende Januar kommt ja die Rentenbezugsmitteilung, dann wüsste ich es genau,
Die Zahlen kannst Du auch der Rentenanpassungsmitteilung entnehmen, die Du Mitte 2023 erhalten hast, dazu musst Du die darin enthaltenen Einzelwerte nur auf das Jahr hochrechnen.
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