Hallo zusammen,
vielleicht ist hier im Forum jemand, die/der wie ich wg. einer beruflichen Reha-Maßnahme (LTA) von der Rentenversicherung Übergangsgeld bekam, wegen Krankheit die Maßnahme beenden mußte und daraufhin Krankengeld bezogen hat:
Bei mir wurde das Krankengeld vom Übergangsgeld berechnet, d.h. ich bekomme jetzt anstatt monatlich ca. 1.500 € Übergangsgeld nur ca. 1.100 € Krankengeld, also etwa 400 € weniger => kann die Berechnung des Krankengelds richtig sein?
Vielen Dank!
Berechnung des Krankengelds nach Übergangsgeld (berufliche Reha - LTA)
15. Mai 2025
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Frage vom 15. Mai 2025 | 19:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung des Krankengelds nach Übergangsgeld (berufliche Reha - LTA)
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#1
Antwort vom 15. Mai 2025 | 23:12
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 25x hilfreich)
Hallo madde64,
leider ist das Krankengeld nach der beruflichen Reha tatsächlich geringer, Näheres siehe hier: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeld-nach-uebergangsgeld-berechnungsgrundlage_242_479610.html
Das BSG hat diese Regelung bestätigt: https://openjur.de/u/169371.html
MfG
EuleKK
#2
Antwort vom 16. Mai 2025 | 06:40
Von
Status: Schüler (346 Beiträge, 78x hilfreich)
Zitatleider ist das Krankengeld nach der beruflichen Reha tatsächlich geringer :
Aber bedeutet dies im Gegensatz zur Annahme von @madde64, dass zwar das frühere Entgelt für die Berechnung herangezogen wurde (wie beim Übergangsgeld), die Höhe der Leistung aber von 80% (Übergangsgeld) auf 65% (Krankengeld) herabgesetzt wurde?
-- Editiert von User am 16. Mai 2025 06:41
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