Berechnung des Krankengelds nach Übergangsgeld (berufliche Reha - LTA)

15. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
madde64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung des Krankengelds nach Übergangsgeld (berufliche Reha - LTA)

Hallo zusammen,

vielleicht ist hier im Forum jemand, die/der wie ich wg. einer beruflichen Reha-Maßnahme (LTA) von der Rentenversicherung Übergangsgeld bekam, wegen Krankheit die Maßnahme beenden mußte und daraufhin Krankengeld bezogen hat:
Bei mir wurde das Krankengeld vom Übergangsgeld berechnet, d.h. ich bekomme jetzt anstatt monatlich ca. 1.500 € Übergangsgeld nur ca. 1.100 € Krankengeld, also etwa 400 € weniger => kann die Berechnung des Krankengelds richtig sein?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EuleKK
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo madde64,

leider ist das Krankengeld nach der beruflichen Reha tatsächlich geringer, Näheres siehe hier: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeld-nach-uebergangsgeld-berechnungsgrundlage_242_479610.html

Das BSG hat diese Regelung bestätigt: https://openjur.de/u/169371.html

MfG
EuleKK

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(346 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von EuleKK):
leider ist das Krankengeld nach der beruflichen Reha tatsächlich geringer

Aber bedeutet dies im Gegensatz zur Annahme von @madde64, dass zwar das frühere Entgelt für die Berechnung herangezogen wurde (wie beim Übergangsgeld), die Höhe der Leistung aber von 80% (Übergangsgeld) auf 65% (Krankengeld) herabgesetzt wurde?

-- Editiert von User am 16. Mai 2025 06:41

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Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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