Hallo,
ich brauche einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht für einen Anwalt.
Ich wollte wissen ob es ausreichend ist wenn ich meinen Pass und mein ALG1 Antrag mit nehmen um den Schein zu bekommen. Oder braucht es mehr?
mfg
-- Editiert von Moderator am 23.01.2019 12:54
-- Thema wurde verschoben am 23.01.2019 12:54
Berechtigungsschein und ALG1
22. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 22. Januar 2019 | 21:08
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 49x hilfreich)
Berechtigungsschein und ALG1
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2019 | 12:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Zunächst mal sollten Sie den Bescheid über Alg 1 mitbringen und nicht den Antrag. Und ein Nachweis über die Höhe der Miete ist auch erforderlich.
-- Editiert von muemmel am 23.01.2019 12:53
#2
Antwort vom 23. Januar 2019 | 13:04
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 49x hilfreich)
Ich meinte auch den Bescheid, sorry. Also reicht der ALG1 Bescheid zusammen mit meinem Mietvertrag aus?
mfg
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#3
Antwort vom 23. Januar 2019 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
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