Berechtigungsschein und ALG1

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Berechtigungsschein und ALG1

Hallo,

ich brauche einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht für einen Anwalt.
Ich wollte wissen ob es ausreichend ist wenn ich meinen Pass und mein ALG1 Antrag mit nehmen um den Schein zu bekommen. Oder braucht es mehr?

mfg

-- Editiert von Moderator am 23.01.2019 12:54

-- Thema wurde verschoben am 23.01.2019 12:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Zunächst mal sollten Sie den Bescheid über Alg 1 mitbringen und nicht den Antrag. Und ein Nachweis über die Höhe der Miete ist auch erforderlich.

-- Editiert von muemmel am 23.01.2019 12:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich meinte auch den Bescheid, sorry. Also reicht der ALG1 Bescheid zusammen mit meinem Mietvertrag aus?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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