Hallo Zusammen,
Ich wäre Euch sehr dankbar wenn ihr mir hier paar Tipps gibt und mir helfen könntet.
Bei der Berechnung meines Erziehungsgeldes wurden viele Sachen nicht berücksichtigt. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt.
Ich habe jetzt ein zweites Bescheid erhalten ( Abhilfebescheid).
In diesem Abhilfebescheid wurden aber nicht alle Werbungskosten , wie ich es in dem Widerspruch gefördert habe, berücksichtigt, mit der folgenden Begründung:
((Werbungskosten werden nur innerhalb der Einkunftsarten der Antragstellerin oder Ihres Partners, in der sie entstanden sind, berücksichtigt. Da Sie keine Einkünfte erzielt haben können auch Ihre Werbungskosten nicht berücksichtigt werden. )).
Das Versorgungsamt hat mich auch in diesem Abhilfebescheid gebeten, bis zum 28.02.2006 mitzuteilen, ob ich mein Widerspruch gegen den ersten Bescheid zurücknehme.
Was soll ich tun ?
Ich sehe es so , dass das Versorgungsamt diese Leistung nur zu meinem Nachteil berechnet hat.
Was Einkünften angeht werden sämtliche Einkünfte der Beiden Partner berücksichtigt. Aber es werden lediglich die Werbungskosten eines Partner berücksichtigt.
Es scheint mir irgendwie nicht logisch zu sein.
Vielen Dank
-
o
Berücksichtigung der Werbungskosten bei der Erziehungsgeld
22. Februar 2006
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Frage vom 22. Februar 2006 | 22:04
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Berücksichtigung der Werbungskosten bei der Erziehungsgeld
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