Beruflich bedingter Umzug des Ehegatten Kündigung oder Aufhebungsvertrag ?

27. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Beruflich bedingter Umzug des Ehegatten Kündigung oder Aufhebungsvertrag ?

Hallo,

kurze Frage:

Wenn der Ehepartner berufsbedingt umzieht, kann der andere Ehepartner doch seinen Job kündigen und ALG1 beziehen, ohne Sperrfrist ?

Ist es in diesem Zusammenhang unerheblich, ob eine ordentliche Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wenn der Ehepartner berufsbedingt umzieht,
Das könnte aus meiner Sicht ein wichtiger Grund sein. Erkennt auch die Arbeitsagentur das an, würde keine Sperrzeit verhängt werden.
Was aber die Arbeitsagentur als wichtigen Grund ansieht, findet sich in den Fachl. Weisungen zu § 159 SGB III.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf
Dort sind ab Seite 13 unter Nr. 159.1.2.1 die wichtigen Gründe gelistet. Aus meiner Sicht könnten hier die Gründe f), g) und j) zutreffen.
Zitat (von Michael32):
Ist es in diesem Zusammenhang unerheblich, ob eine ordentliche Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird ?
Vermutlich nicht. Es kommt auch hier drauf an.

- auf die reguläre Frist für eine ordentliche Kündigung
- auf das vertragl. Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- auf den Zeitpunkt des notwendigen Umzugs des Partners
- auf eine ansonsten notwendige doppelte Haushaltsführung der Eheleute für x Monate.

In solchen Fällen empfiehlt sich mE die frühzeitige Einbindung der Arbeitsagentur. Hier die Information über den Zeitpunkt des berufsbedingt notwendigen Umzug des Ehepartners.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wenn der Ehepartner berufsbedingt umzieht, kann der andere Ehepartner doch seinen Job kündigen und ALG1 beziehen, ohne Sperrfrist ?
Das solltest du unbedingt vorher mit der entsprechenden Stelle abklären! Selbstverständlich ist das nicht. Das kommt ganz auf die jeweiligen persönlichen Umstände im Einzelfall an.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das solltest du unbedingt vorher mit der entsprechenden Stelle abklären! Selbstverständlich ist das nicht. Das kommt ganz auf die jeweiligen persönlichen Umstände im Einzelfall an.


Hatte bei der Recherche gelesen, dass es ein Urteil gab, wo auch die Lebenspartnerin bei einem solchen Umzug keine Sperrfrist bekam. Dummerweise ist es so, dass sich der Umzug in 6 Wochen realisieren lässt die Ehefrau aber 5, wenn nicht gar 6 Monate Kündigungsfrist hat. 4 Monate wären wohl durch Überstunden und Urlaub abgedeckt, somit sprechen wir über 1-2 Monate.

Ich mach mich mal beim Amt schlau...

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
dass es ein Urteil gab
Ja, das ist gut möglich. Ich nehme an, du willst es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
Zitat (von Michael32):
somit sprechen wir über 1-2 Monate.
Ich weiß nicht, ob das aus Sicht der Agentur dann noch ein wichtiger Grund wäre.
Die zeitnahe schriftliche Darstellung/Fragestellung unter Angabe des genauen Sachverhaltes bringt sicher eine Antwort zu eurer Konstellation.

Der angedachte Aufhebungsvertrag bringt keine Entschädigung, nur Abgeltung von Urlaub +Ü-Stunden?
Wo würde man wohnen, wenn der andere wegen des neuen Jobs den kompletten Umzug macht?
Endet in 6 Wochen die Mietzeit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo würde man wohnen, wenn der andere wegen des neuen Jobs den kompletten Umzug macht?
Endet in 6 Wochen die Mietzeit?


Haus wird verkauft, neues Haus 780km weit weg.

Zitat:
Der angedachte Aufhebungsvertrag bringt keine Entschädigung, nur Abgeltung von Urlaub +Ü-Stunden?


Das wäre der Plan, dass man die Überstunden + Urlaub quasi so mit dem Vertrag auslaufen lässt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Man könnte nun zeitnah alle kleinen Brocken zusammenfegen und bei der AfA eine entspr. Anfrage zum Sachverhalt stellen.
...wegen des wichtigen Grundes...mit dem Ziel, keine Sperrzeit zu erhalten.

Unabhängig von der AfA: Weiß der AG schon davon und würde der einen Aufhebungsvertrag schließen?
zB
Das Beschäftigungsverhältnis endet zum xx
Urlaubsabgeltung erfolgt für x Tage.
Ü-Stunden-Abgeltung erfolgt für x Std.
Eine Abfindung oder ähnliche Entschädigungsleistung wird nicht gezahlt.

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