Hallo zusammen!
Ist eine berufliche Wiedereingliederung ohne med. Reha möglich oder ist eine vorherige med. Reha ein "müss". Wir haben folgendes Problem. Mein Mann ist seit Oktober 2008 wegen starker Depressionen krank geschrieben. Im April 2009 haben wir auf anraten des Hausarztes einen Kurantrag gestellt. Dieser ist trotz ständigem Druckmachen der behandelnden Ärzte und uns noch in Bearbeitung , daß heißt bis heute ist noch keine Kur erfolgt. Mittlerweile ist soviel Zeit verstrichen, daß wir und die Ärzte der Meinung sind, eine Kur mache keinen Sinn mehr. Wir würden lieber eine berufliche Rehabilitaion vorziehen. Ein Sachbearbeiter hat uns allerdings mitgeteilt, daß mein Mann vor einer beruflichen Wiedereingliederung in Kur müsse. Telefonisch wurde uns nun mitgeteilt, daß eine Klinik angefragt sei und wir in den nächsten Tagen bezüglich Kurantritt bescheiden bekommen. Wir wollen aber definitiv keine Kur mehr. Wenn mein Mann die Kur jedoch nicht antritt werden wohl die Krankengeldzahlungen eingestellt. Man setzt uns quasi unter Druck obwohl die RV jede Menge Geld spart, wenn eine sofortige Wiedereingliederung ins Berufsleben stattfinden würde. Wir können diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen...... Kennt sich vielleicht jemand in diesen Sachen aus und kann uns einen Tip geben?????
Danke und Gruß
Maeuslein
Berufliche Rehabilitation ohne Med. Reha
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Maeuslein3
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/02__rehabilitation/berufliche__reha__ihre__chance,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/berufliche_reha_ihre_chance
Laut DRV ist eine berufliche Widereingliederung mit und ohne medinzinische Reha möglich.
Was spricht aber gegen eine medizin. Reha? Das kann nur gut sein.
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Hallo ,ich spreche aus eigener erfahrung. hatte eine med.reha aufgrund depressionen .nun steht im januar eine berufliche reha an.
was spricht denn dagegen? die med. reha wird deinen mann weiterhelfen ,wenn er sich helfen lassen will.es läuft bei der DRV immer nach einem schema ab.
ich meine erst reha ,dann berufliche reha. vor der beruflichen reha kommt aber noch eine eignungsprüfung beim beruflichen bildungswerk.
viel erfolg.
lg tomilee
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
3 Antworten