Berufsbildungswerk /Bedarfsgemeinschaft

16. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Lina0987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsbildungswerk /Bedarfsgemeinschaft

Hallo,
Wie ist es wenn man in ein Berufsbildungswerk mit Internatsunterbringung seine Ausbildung beginnt , Wochenende, Ferien,schließzeiten und bei Krankheit zu Hause ist,wird man dann aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41252 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von Lina0987):
wird man dann aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt?
Ja. Man gehört nicht mehr zur restlichen Bedarfsgemeinschaft/zB Eltern und erhält vom JC keine Leistungen mehr.
Die Leistungen für diese Azubis zahlt mW die Bundesagentur für Arbeit oder evtl. auch die DRV.
Es ist dann Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld.

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