Hallo,
Wie ist es wenn man in ein Berufsbildungswerk mit Internatsunterbringung seine Ausbildung beginnt , Wochenende, Ferien,schließzeiten und bei Krankheit zu Hause ist,wird man dann aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt?
Berufsbildungswerk /Bedarfsgemeinschaft
16. September 2026
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Frage vom 16. September 2026 | 17:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsbildungswerk /Bedarfsgemeinschaft
#1
Antwort vom 16. September 2026 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (41252 Beiträge, 6648x hilfreich)
Ja. Man gehört nicht mehr zur restlichen Bedarfsgemeinschaft/zB Eltern und erhält vom JC keine Leistungen mehr.Zitat :wird man dann aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt?
Die Leistungen für diese Azubis zahlt mW die Bundesagentur für Arbeit oder evtl. auch die DRV.
Es ist dann Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld.
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