Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage. Ich hatte vor vielen Jahren einen schweren Arbeitsunfall und seitdem eine impulskontrollstörung mit Wesensänderung. Deshalb habe ich vor kurzen eine Straftat begangen und habe jemandem gedroht deshalb bin ich bestraft worden. Jetzt wollte ich bei meiner berufsgenossenschaft nachfragen ob sie die Strafe übernehmen da das ganze ja passiert ist wegen dem Unfall den ich hatte. Die bg- hat das abgelehnt ist das rechtens oder sollte ich Einspruch erheben?
Berufsgenossenschaft Strafe nach Erkrankung
15. Januar 2021
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Frage vom 15. Januar 2021 | 11:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsgenossenschaft Strafe nach Erkrankung
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#1
Antwort vom 15. Januar 2021 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (123885 Beiträge, 40293x hilfreich)
ZitatDie bg- hat das abgelehnt ist das rechtens :
Ja. Für seine Straftaten muss man selber haften.
#2
Antwort vom 15. Januar 2021 | 12:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDie bg- hat das abgelehnt ist das rechtens :
Ja. Für seine Straftaten muss man selber haften.
Dankeschön !für Ihre Antwort
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#3
Antwort vom 15. Januar 2021 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (123885 Beiträge, 40293x hilfreich)
Zitateine impulskontrollstörung mit Wesensänderung. :
Abgesehen von therapeutischen Maßnahmen (sofern möglich) würde ich versuchen das ganze so zu dokumentieren das man das als mildernde Umstände vorbringen kann, falls noch mal was passiert.
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