Berufsgenossenschaft Strafe nach Erkrankung

15. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
lieberfreund01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsgenossenschaft Strafe nach Erkrankung

Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage. Ich hatte vor vielen Jahren einen schweren Arbeitsunfall und seitdem eine impulskontrollstörung mit Wesensänderung. Deshalb habe ich vor kurzen eine Straftat begangen und habe jemandem gedroht deshalb bin ich bestraft worden. Jetzt wollte ich bei meiner berufsgenossenschaft nachfragen ob sie die Strafe übernehmen da das ganze ja passiert ist wegen dem Unfall den ich hatte. Die bg- hat das abgelehnt ist das rechtens oder sollte ich Einspruch erheben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123885 Beiträge, 40293x hilfreich)

Zitat (von lieberfreund01):
Die bg- hat das abgelehnt ist das rechtens

Ja. Für seine Straftaten muss man selber haften.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lieberfreund01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lieberfreund01):
Die bg- hat das abgelehnt ist das rechtens

Ja. Für seine Straftaten muss man selber haften.

Dankeschön !für Ihre Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123885 Beiträge, 40293x hilfreich)

Zitat (von lieberfreund01):
eine impulskontrollstörung mit Wesensänderung.

Abgesehen von therapeutischen Maßnahmen (sofern möglich) würde ich versuchen das ganze so zu dokumentieren das man das als mildernde Umstände vorbringen kann, falls noch mal was passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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