Beschäftigungsverbot und Hartz 4

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)
Beschäftigungsverbot und Hartz 4

Hallo Zusammen..

Vielleicht weiss jemand einen Rat.
Eine Bekannte ist schwanger. Dritter oder vierter Monat.
Sie ist Altenpflegerin und hat vom Arbeitgeber ein Berufsverbot bekommen. Direkt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft.
Angeblich wegen Gefährdung des Babys..ansteckende Krankheiten.
Sie hatte bis dahin Nachtschicht gemacht und ca 1500 bis 1600 Euro verdient. Ende Oktober hat sie jetzt das erstemal Gehalt nach dem Beschäftigungsverbot erhalten.
Zwischen 300 bis 400 Euro weniger als vorher.

Ist das so rechtens? Die Nachtschichtzulagen sind weg.

Jetzt war sie im Jobcenter um aufstockendes Hartz 4 zu beantragen.
Dort schien man sehr überfordert mit der Situation.
Sie müsste ankreuzen bereit zu sein, mehr als 3 Stunden zu arbeiten.
Sie hat doch eine Arbeitsstelle.
Man müsste Lohnabrechnungen der letzten drei Monate haben um ihren Bedarf auszurechnen.
Das ist doch Quatsch..oder?
So rechnet man doch Arbeitslosengeld 1 aus und nicht aufstockendes Hartz 4.
Bedarf ist auf jeden Fall gegeben. Sie hat noch 3 weitere Kinder und der Verdienst wird ohne Zuschläge bei 1200 Euro bleiben.
Wie kann man das vernünftig klären, dass es nichts mit Durchschnittsverdienst zu tun hat.

LG. Ella


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Sorry..sollte nicht Berufsverbot sondern Beschäftigungsverbot heissen..

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Ella:

Also, ob der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot verhängen und daraus resultierend die Zahlung von Zuschlägen einstellen darf, weis ich nicht. Ich denke aber schon.

Für das Jobcenter ist jedenfalls ausschließlich das tatsächliche, laufende Einkommen von Bedeutung, denn nur das darf auch auf den Leistungsanspruch angerechnet werden. Insofern ist das Verlangen ältere Lohnabrechnungen vorzulegen, nicht wirklich nachvollziehbar. Vermutlich soll das wohl dazu dienen, einen Durchschnittslohn zu ermitteln, der dann vorläufig auf die laufenden Leistungen angerechnet wird. In vorliegender Fallkonstellation halte ich das allerdings für rechtswidrig.

Meines Erachtens müsste der Arbeitgeber eine Einkommensbescheinigung (zum Download bitte klicken) ausfüllen und es dürfte vom Jobcenter lediglich das dort bescheinigte Einkommen berücksichtigt werden. Im Idealfall erklärt der Arbeitgeber auch noch, dass das Einkommen monatlich gleichbleibend ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank Axel..

Das hilft auf jeden Fall weiter. Ich werde das Formular
ausdrucken und ihr zukommen lassen.

LG. Ella

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1x Hilfreiche Antwort

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