Hallo zusammen. Nach dem Tod meiner Mutter im April 2020 kam gestern ein Brief vom Sozialamt. Es werden 4000€ zurückgefordert. Die Erbmasse deckte sich mit den Kosten für die Beerdigung. Kontakt mit dem Sozialamt im April 2020 bestätigte das und ich brauche keinen Anwalt zu nehmen. Wurde mir auch per mail vom Sozialamt bestätigt. Jetzt das böse Erwachen weil bestimmte Kosten der Bestattung nicht angerechnet werden. Grabstein und Steinmetz, Traueranzeige werden nicht angerechnet. Somit werde ich wohl zahlen müssen auch wenn ich mich veräppelt fühle was die Auskünfte des Sozialamtes angehen.
-- Editiert von Moderator am 02.04.2021 18:25
-- Thema wurde verschoben am 02.04.2021 18:25
Bestattungskosten Anrechnung
2. April 2021
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Frage vom 2. April 2021 | 13:45
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten Anrechnung
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#1
Antwort vom 2. April 2021 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Was hat dir das Sozialamt als Auskunft gegeben?Zitatauch wenn ich mich veräppelt fühle was die Auskünfte des Sozialamtes angehen. :
Ja, wenn du kannst.ZitatSomit werde ich wohl zahlen müssen :
Eine sog. Sozialbestattung wird kostenmäßig nur mit dem Notwendigsten bezuschusst.
Offensichtlich sieht das Sozialamt diesen Grabstein und die Anzeige mit 4000,- Kosten nicht als *notwendig* an.
Und warum wäre ein Anwalt uU nötig gewesen?
#2
Antwort vom 2. April 2021 | 19:22
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn ich schon nachfrage bzgl. der Bestattungskosten hätte man mir mitteilen müssen das nicht alles angerechnet wird. Dann hätte ich evtl. ausschlagen können.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. April 2021 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Hm...müssen...Was hast du denn nachgefragt?Zitathätte man mir mitteilen müssen :
Wenn die Erbmasse für die Bestattung ausreicht, hättest du nicht ausschlagen können, damit das Amt die Kosten übernimmt.
#4
Antwort vom 2. April 2021 | 19:43
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Wenn ich schon nachfrage bzgl. der Bestattungskosten hätte man mir mitteilen müssen das nicht alles angerechnet wird.
Hat man denn diebezüglich genau nachgefragt?
Zitat:Dann hätte ich evtl. ausschlagen können.
Sofern es keinen anderen Erben gibt, hätte man die Bestattungskosten auch trotz Ausschlagung zahlen müssen.
Das ergibt sich aus den Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
#5
Antwort vom 2. April 2021 | 19:56
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Schwester ist noch Erbe aber da ist nix zu holen.
Denke die Erben haften nur mit dem geerbten Vermögen. Warum sollte ich dann die Bestattung zahlen wenn nur dieses Geld zählt.
#6
Antwort vom 2. April 2021 | 21:01
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Denke die Erben haften nur mit dem geerbten Vermögen. Warum sollte ich dann die Bestattung zahlen wenn nur dieses Geld zählt.
Da bist du falsch informiert. Die Haftung ist nicht auf den Nachlass begrenzt.
-- Editiert von cruncc1 am 02.04.2021 21:01
#7
Antwort vom 4. April 2021 | 19:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47475 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Denke die Erben haften nur mit dem geerbten Vermögen.
Nicht automatisch. Dazu muss der Erbe entweder die Nachlassinsolvenzverfahren beantragen oder die Dürftigkeitseinrede geltend machen.
#8
Antwort vom 5. April 2021 | 11:45
Von
Status: Master (4538 Beiträge, 546x hilfreich)
Wenn ihr doch wusstet dass recht wenig Erbmasse vorhanden ist, warum habt ihr dann nicht nur mit dem vorhandenen gewirtschaftet? Wie kommt ihr auf die Idee, dass ein Sozialamt einen Steinmetz und Traueranzeigen zahllt?
Was genau hat denn das Sozialamt geschrieben?
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