Besuch bei "Hartz4 - Freundin" zeitlich beschränkt

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ST170+
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuch bei "Hartz4 - Freundin" zeitlich beschränkt

Guten Tag,

Ich habe mal eine Frage und zwar:


Ich bin berufstätig und bekomme circa. 1300€ im Monat & besitze eine eigene Wohnung. Meine Freundin hat 2 Kinder (nicht von mir) und bekommt deswegen halt Stütze vom Staat (Kindergeld, Arbeitlosengeld..) und sie bekommt ihre Wohnung samt Nebenkosten bezahlt.

Ich schlafe mehrmals die Woche (Wochenende + 2-3mal die Woche) bei ihr,
aber ich besitze ja trotzdem noch meine eigene Wohnung.


Aber jetzt macht das Vermieter-Ehepaar stress & wollen meine Freundin rausschmeissen, da sie Angst haben, das sie das Geld gestrichen bekommen könnte. Ich soll jetzt mit einziehen und also auch im Mietvertrag stehen, oder meine Freundin muss raus.


Ist es zeitlich begrenzt wie oft ich bei meiner Freundin schlafen darf ???

Ich habe ja noch meine eigene Wohnung.



MfG Boris

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@St170:

Ein Kündigungsgrund für den Vermeiter dürfte hier wohl kaum vorliegen. Allerdings könnte dieser ggf. die Personenbezogenen Nebenkosten Deiner Freundin erhöhen. Darüber hinaus kann der Vermieter jederzeit kündigen, wenn sich die Wohnung Deiner Freundin in einem 2-Familien-Haus wohnt, in dem die zweite Wohnung vom Vermieter bewohnt wird. Dann muss lediglich eine verlängerte Kündigungsfrist eingehalten werden.

So gänzlich von der Hand zu weisen ist auch die Befürchtung des Vermieter nicht. Wenn Du tatsächlich Deinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung Deiner Freundin hast, und bei 2-3 Übernachtungen pro Woche + Wochenende spricht schon einiges dafür, und die ARGE erfährt davon, dann könnte man schnell auf die Idee kommen, Du würdest dort wohnen und Deine Freundin auch finanziell unterstützen. Mal so als Hinweis: 2-3 Ünernachtungen pro Woche inkl. Wochenende dürften unbedenklich sein.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Axel

Ich widerspreche dir selten, aber einem ALG2 Empfänger das Recht einschränken, welches ein Mieter hat und daraus eine Lebens und Einstandsgemeinschaft konstruieren...das muss eine ARGE beweisen, der TE hat eine eigene Wohnung.
Ein Vermieter muss Besuch dulden, auch durchgehend bis zu mehreren Wochen. Einen Tag zuhause und das ganze von vorn...

Ich lasse bei mir schlafen (und mit mir) wen und so oft ich das will, das heisst noch lange nicht, dass man eine Lebensgemeinschaft hat.

Klar KANN ein V die NK anteilig erhöhen, WENN der MV das hergibt und nach Personen abgerechnet wird. Sonst nicht mal das.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
ST170+
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Anworten.

Muss die Freundin mal nachschauen ob er personenbezogen ist.
Was steht denn dann genau im MV drin ???

Der Vermieter möchte nämlich die Nebenabrechnung für 4 Personen diesmal machen, statt für 3.



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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ST170+

Öhm, ich kann grad nicht durch den Bildschirm die Worte im MV deiner Freundin erkennen

Im Ernst: lesen, meist steht es da, wo die NK und der Zahlungsmodus steht

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 12.01.2010 20:13

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sunbee:

Lies doch genau, dann brauchst Du mir auch gar nicht zu widersprechen.

Ich habe doch geschrieben,

quote:
und die ARGE erfährt davon, dann könnte man schnell auf die Idee kommen, Du würdest dort wohnen und Deine Freundin auch finanziell unterstützen.


"Man" bezieht sich auf ARGE, und könnte ist Konjunktiv. Das das nicht heißt, dass das tatsächlich auch rechtlich korrekt wäre. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es durchaus Probleme mit der ARGE geben kann, die es dann erst einmal zu "bekämpfen" gilt.

So, und jetzt trinken wir einen, okay? :cheers: Und dazu noch ein Schokotaler.

Gruß,

Axel

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Axel



Ja, besser lesen hilft. Sorry.

Schenk ich dir das dafür:


PS. Hast du nur noch drei Haare oder warum schwingt deine Zunge so? :devil:

(für die Dame!)

Sunbee


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"

-- Editiert am 12.01.2010 22:02

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