Hallo, zunächst an Alle noch ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr.
ich habe eine Verständnisfrage, bei Ermittlung des Betrages der Grunsicherung kommt 1250 EUR raus.
Kann man dann noch zusätzlich Wohngeld beantragen oder ist das da schon berücksichtigt.
D.H. in diesem Fall "1250 EUR mtl. " Aus die Maus.
Danke für Eure Antworten
Gruß Willy
Betrag der Grundsicherung ist der inkl. Wohngeld oder wird der extra beantragt ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Entweder man bezieht Grundsicherungsleistungen gem. SGB II bzw. SGB XII oder aber Wohngeld nach WoGG. Beides zusammen geht nicht, da im SGB II bzw. SGB XII die Wohn-/Heizkosten schon inkludiert sind.
Hallo, danke für die Antwot,
nun wenn ich in den Wohngeldrechner auf die Seite vom Bund , gehe : gibt es 66 EUR bei 1250 EK oder Grudnrente und 715 Miete kalt + 45 Heizung/Warm-Wassr.
Denke dann hat man auch Anspruch auf die 66 EUR zusätzlich
Wo beantragt man den das dann ?
Viele Grüße Wily
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Wie schon geschrieben, gibt es nur entweder - oder. Wenn man mit dem Wohngeld besser steht, beantragt man das und setzt das Grundsicherungsamt von der Antragstellung in Kenntnis.
Da man, wenn man Wohngeld bezieht, keine Grundsicherungsleistungen mehr bekommt, können andere, insbesondere kommunale Vergünstigungen (zB. günstigeres ÖPNV-Ticket) wegfallen. Deshalb genau rechnen. Beides gibt es jedenfalls nicht.
Doppelpost, sorry
-- Editiert von User am 10. Januar 2023 13:30
Das gilt für den Mietzuschuss nach neuem Wohngeldgesetz.Zitatnun wenn ich in den Wohngeldrechner auf die Seite vom Bund , gehe :
Nicht zusätzlich. Entweder oder.ZitatDenke dann hat man auch Anspruch auf die 66 EUR zusätzlich :
Entweder Wohngeld ODER Sozialhilfe.
Wie kommst du auf 66,- als Wohngeld?
Wie viele Personen wohnen in diesem Haushalt?
Gibts außer Grundrente noch andere Renten oder Einkommen?
Wie hoch ist die Kaltmiete?
Welche Mietstufe hat der Wohnort?
Denke dann hat man auch Anspruch auf die 66 EUR zusätzlich Das dürfte auch zutreffen, wenn die 1.250 Euro tatsächlich Einkommen sind - also etwa Rente oder Erwerbseinkommen. Bei 1.250 Euro, die ganz oder teilweise aus Grundsicherungsleistungen bestehen, gibt es, wie schon erwähnt, KEIN Wohngeld obendrauf.
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