Hi,
der Fall:
Aufgrund eines Wasserschadens muss C (ca.85 Jahre alt) zu ihrer Tochter A umziehen. Wegen dem Umstand wurde nur das nötigste mitgenommen.
Größere Sachen wurde nicht mitgenommen.
B der gesetzlicher Betreuer wurde vom Amtsgericht auch für den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" eingeteilt. B verspricht C dass er sich um alles kümmern wird.
In der alten Wohnung befindet sich weiteres Eigentum von C. Wer ist für die entrümpelung und sicherstellung des Eigentums von C verantwortlich?