Betrieb wird geschlossen, Betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag

17. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrieb wird geschlossen, Betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Hallo Forum,
unser Betrieb wird zum 30.09.2021 geschlossen.
Es wird Betriebsbeding zum 30.09.2021 die Kündigung ausgesprochen.
Es gibt keine weiterbeschäftigung, kein Arbeitsplatzangebot.
Es wurde ein Sozialplan zwischen BR / BR Anwalt und AG erstellt.

Vereinbarung:
Einmaliger Grundbetrag
Monatslohn x Jahre / Quartale anteilig Betriebszugehörigkeit seit Eintritt x Altersfaktor
Behinderte und deren Gleichgestellte zus. eine Summe X

Jetzt zum eigentliche Problem.
Wer allerdings einen Aufhebungsvertrag -ebenso zum 30.09.2021- abschließt, bekommt zusätzlich einen Bonus on Top
(unter 50% der o.a. Abfindungssumme)
Die Mitarbeiten sollen aber mit ihrem zus. Arbeitsamt klären, ob es evntl. durch diesen Aufhebungsvertrag zu einer Sperre kommen könnte, sollte man ab 01.10.2021 Arbeitslos sein.

Alle Mitarbeiter haben bei ihrem zus. Arbeitsamt nachgefragt.
Bei fast allen wurde das rein telefonisch geklärt.
Ein Mitarbeiter musste ein Entwurf-Aufhebungsvertrag per eMail zusenden,
ein anderer Mitarbeiter musste ein Entwurf-Aufhebungsvertrag per Briefpost zusenden.
Es wurde bei all diesen Mitarbeitern keine Sperre verhängt.

Begründung des Arbeitsamt war bei allen, das es am Zeitpunkt (30.09.2021) nichts ändert, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Das keine Weiterbeschäftigung erfolgt, kein anderer Arbeitsplatz angeboten wird. Die Firma eben kompl. geschlossen wird.

Es wurde lt. Arbeitsamt auch im Datensatz der jeweiligen Person(en) vermerkt, das es zu keiner Sperre kommt.
Nach Unterschrift des Aufhebungsvertrages soll man sich binnen 3 Tage melden.

Ein Mitarbeiter hat allerdings von seinem Arbeitsamt gesagt bekommen, das es zu einer 3 Monatigen sperre kommt.
Leider ist kein anderer Mitarbeiter bei diesem Arbeitsamt, zwecks frage "wieso ist das bei Kollege Max Mustermann anders".

Kann mir jemand was zu der Rechtslage sagen?
Sollte man sich das in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen?
Auch die mündliche / telefonische Zusage, das es zu keiner Sperre kommt.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Den Ausschluss der Sperre sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Im übrigen wissen wir nicht , wie der eine Mitarbeiter was an Infos weiter gegeben hat und wie es zu der Sperre kommen sollte.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32004 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Ein Mitarbeiter hat allerdings von seinem Arbeitsamt gesagt bekommen,
Dann dürfte diese Aussage bei gleichartiger Fragestellung wohl falsch gewesen sein.

Aus § 159 SGB III lässt sich auch kein Tatbestand für eine Sperrzeit ableiten.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Zitat (von cbull):
Sollte man sich das in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen?
Ja, kann man machen. Derzeit geht noch das meiste online, also per-Mail.
Oder ganz altmodisch, falls man sich dort doch nicht registrieren will---mit Stift, Papier und gelber Post.
Zitat (von cbull):
Es wurde bei all diesen Mitarbeitern keine Sperre verhängt.
Das ging ja auch noch nicht. Frühestens der 1.10.21 wäre der erste Tag einer Sperrzeit...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Vielleicht würde für diesen Mitarbeiter eine Kündigungsfrist greifen, die erst nach dem 30.09. endet? Ein Aufhebungsvertrag zur Verkürzung der Kündigungsfrist ist ein Grund für eine Sperre.

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