Hallo Forum,
unser Betrieb wird zum 30.09.2021 geschlossen.
Es wird Betriebsbeding zum 30.09.2021 die Kündigung ausgesprochen.
Es gibt keine weiterbeschäftigung, kein Arbeitsplatzangebot.
Es wurde ein Sozialplan zwischen BR / BR Anwalt und AG erstellt.
Vereinbarung:
Einmaliger Grundbetrag
Monatslohn x Jahre / Quartale anteilig Betriebszugehörigkeit seit Eintritt x Altersfaktor
Behinderte und deren Gleichgestellte zus. eine Summe X
Jetzt zum eigentliche Problem.
Wer allerdings einen Aufhebungsvertrag -ebenso zum 30.09.2021- abschließt, bekommt zusätzlich einen Bonus on Top
(unter 50% der o.a. Abfindungssumme)
Die Mitarbeiten sollen aber mit ihrem zus. Arbeitsamt klären, ob es evntl. durch diesen Aufhebungsvertrag zu einer Sperre kommen könnte, sollte man ab 01.10.2021 Arbeitslos sein.
Alle Mitarbeiter haben bei ihrem zus. Arbeitsamt nachgefragt.
Bei fast allen wurde das rein telefonisch geklärt.
Ein Mitarbeiter musste ein Entwurf-Aufhebungsvertrag per eMail zusenden,
ein anderer Mitarbeiter musste ein Entwurf-Aufhebungsvertrag per Briefpost zusenden.
Es wurde bei all diesen Mitarbeitern keine Sperre verhängt.
Begründung des Arbeitsamt war bei allen, das es am Zeitpunkt (30.09.2021) nichts ändert, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Das keine Weiterbeschäftigung erfolgt, kein anderer Arbeitsplatz angeboten wird. Die Firma eben kompl. geschlossen wird.
Es wurde lt. Arbeitsamt auch im Datensatz der jeweiligen Person(en) vermerkt, das es zu keiner Sperre kommt.
Nach Unterschrift des Aufhebungsvertrages soll man sich binnen 3 Tage melden.
Ein Mitarbeiter hat allerdings von seinem Arbeitsamt gesagt bekommen, das es zu einer 3 Monatigen sperre kommt.
Leider ist kein anderer Mitarbeiter bei diesem Arbeitsamt, zwecks frage "wieso ist das bei Kollege Max Mustermann anders".
Kann mir jemand was zu der Rechtslage sagen?
Sollte man sich das in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen?
Auch die mündliche / telefonische Zusage, das es zu keiner Sperre kommt.
Vielen Dank!
Betrieb wird geschlossen, Betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag
17. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2021 | 15:26
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrieb wird geschlossen, Betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Mai 2021 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Den Ausschluss der Sperre sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Im übrigen wissen wir nicht , wie der eine Mitarbeiter was an Infos weiter gegeben hat und wie es zu der Sperre kommen sollte.
wirdwerden
#2
Antwort vom 17. Mai 2021 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32004 Beiträge, 5632x hilfreich)
Dann dürfte diese Aussage bei gleichartiger Fragestellung wohl falsch gewesen sein.ZitatEin Mitarbeiter hat allerdings von seinem Arbeitsamt gesagt bekommen, :
Aus § 159 SGB III lässt sich auch kein Tatbestand für eine Sperrzeit ableiten.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Ja, kann man machen. Derzeit geht noch das meiste online, also per-Mail.ZitatSollte man sich das in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen? :
Oder ganz altmodisch, falls man sich dort doch nicht registrieren will---mit Stift, Papier und gelber Post.
Das ging ja auch noch nicht. Frühestens der 1.10.21 wäre der erste Tag einer Sperrzeit...ZitatEs wurde bei all diesen Mitarbeitern keine Sperre verhängt. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2021 | 06:24
Von
Status: Praktikant (763 Beiträge, 336x hilfreich)
Vielleicht würde für diesen Mitarbeiter eine Kündigungsfrist greifen, die erst nach dem 30.09. endet? Ein Aufhebungsvertrag zur Verkürzung der Kündigungsfrist ist ein Grund für eine Sperre.
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
12 Antworten