Betriebs und Heizkostennachzahlung bei Hartz 4

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)
Betriebs und Heizkostennachzahlung bei Hartz 4

Hallo..

Ich frage hier für meine Tochter.
Sie ist am 20. April mit Lebensgefährten und 3 Kindern umgezogen. Das vierte Kind war unterwegs und wurde im Mai geboren.
Der Mietvertrag war 600 Euro Kaltmiete und 100 Euro Betriebkosten.
Sie lagen etwas überm Satz der ihnen zugestanden hätte und haben die Differenz selbst bezahlt.
Kurz nachdem sie den Mietvertrag unterschrieben hatten, gab die Vermieterin an noch 280 Euro Heizkosten monatlich zu bekommen, da Altbau und grosse Wohnung.
Meine Tochter dachte die Heizkosten würden von den Stadtwerken gefordert und hatte sich deshalb vorher keine Gedanken gemacht, da in ihrer vorherigen Wohnung Heizung und Strom auch direkt an die Stadtwerke ging.
Hätte die Vermieterin die Heizkosten so vorher angegeben, hätte sie die Wohnung nicht genommen. Jetzt war sie aber schon drin.
Das Amt hat dann aber doch nach Einreichung der Heizkostenabschlagzahlung die 280,00 Euro übernommen.

November 2015 hat sie dann die Betriebs und Heizkostenabrechnung bekommen. 1500,00 Nachzahlung. Sie kommt weder mit den Betriebskosten noch mit den Heizkostenabschlag aus.
Das Ganze ist uns schleierhaft. Die Ablesung der Werte war Anfang 2015. Die Heizung lief also nur 3 Monate und 9 Monate wurde Abschlag bezahlt.
Das Amt hat die Nachzahlung jetzt im Januar nach mehreren Anfragen schriftlich abgelehnt, da Wohnung zu teuer und sie selbst zuzahlt.
Hätte man sie dann nicht auffordern müssen, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.
Zusätzlich hätte ihnen ein Betriebskostenabschlag bei 6 Personen bei ca 200 Euro zugestanden. Auch diesen Anteil will das Amt nicht übernehmen.
Ist das rechtens?
Zusätzlich kommt noch, dass die Rechnung ja erst Ende 2015 kam und jetzt schon die neue Ablesung war. Deshalb konnten die Betriebskosten ja auch nicht rechtzeitig angepasst werden.
Das heisst: die nächste Rechnung steht schon wieder an.


Der Vermieterin war anscheinend die ganze Zeit bewusst, dass die Kosten nicht deckend sein würden.
Meine Tochter hat Ablesegeräte von einer Ablesefirma an den Heizkörpern. Unter ihr ist ein Taxiunternehmen der seine Heizung laut ihm nicht nutzt da zu teuer. Hat sich selbst abgeschaltet an der Heizung laut ihm.
Dann gibt es noch einen Mieter der erst 2015 eingezogen ist und der keine Ablesegeräte hat. Zahlt wohl nur Abschlag.
Das Haus hatte mal Gewerbe..Fleischerei die jetzt leer steht und noch die Wohnung der Vermieterin.
Ich war die Tage in ihrer Küche und mir ist aufgefallen, dass ich am Heizkörper kein Ablesegerät gesehen habe.
Ich weiss nicht wie da ein eine faire Rechnung zusammen kommen soll.

Ich finde das ganze ziemlich faul und habe ihr geraten die Rechnung vom Mieterbund prüfen zu lassen.

Vorrangig wüsste ich gern, ob das Amt nichts zu der Rechnung zahlen muss.

Sorry für den langen Text. Wollte aber versuchen es vernünftig zu erklären.

LG. Ella





-- Editier von Ella54 am 26.01.2016 11:26

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Erster Schritt: mit Rechnung zum Vermieter gehen, die Unterlagen einsehen und überprüfen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Sorry..oben sollte noch rein 20. April 2014 eingezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)


Sehe ich das richtig, dass 9 Monate lang ein Abschlag von 280€ für die Heizkosten gezahlt wurde und dann noch 1500€ Nachzahlung für die 9 Monate angefallen sind? Und das obwohl in den 9 Monaten der komplette Sommer, aber nicht der komplette Winter enthalten war?

Das wären ja insgesamt 4020€ Heizkosten für 9 Monate (von 20. April 2014 bis zur Ablesung Anfang 2015).
Das da ein Fehler vorliegen muss und das Jobcenter nicht freiwillig zahlt - das ist doch offensichtlich.

Zum Vergleich: Mein 5 Personen-Haushalt in einem komplett ungedämmten, ca. 100 Jahre alten Mehrfamilienhaus mit 30 Jahre alten Fenstern verursacht in 12 Monaten ziemlich genau 1000€ Heizkosten (= ca. 83€/Monat) - und da ist die Wartung der Heizung durch einen Fachbetrieb schon enthalten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Ella:

Also die Abrechnung würde ich definitiv auch überprüfen lassen. Die scheint auf den ersten Blick doch massiv überzogen, zumindest was die Heizkosten betrifft. Insoweit kann ich mich meine Vorpostern nur anschließen.

Was mich noch interessieren würde, wäre wie viel von der Nachzahlung auf die Betriebskosten und wie viel auf die Heizkosten entfällt. Das müsste aus der Abrechnung ja ersichtlich sein.

Zur Thematik Jobcenter:

Wie hoch ist denn im Wohnort Deiner Tochter die angemessene Miete und wie setzt sich diese zusammen? Ist eine Obergrenze in Form einer Nettokaltmiete bestimmt und die Betriebskosten werden zusätzlich übernomman? Oder ist die Obergrenze eine Bruttokaltmiete, also inklusive kalte Betriebskosten?

Es wurde von Beginn an vom Jobcenter nur die angemessene Miete übernommen und Deine Tochter hat den Rest selbst gezahlt? Wenn Du verraten magst wo Deine Tochter wohnt, könnte man mal schauen, ob die Angemessenheitsrichtlinie veröffentlich ist, um zu überprüfen, ob da vielleicht noch was zu retten ist.

Hinsichtlich der Heizkosten gilt, dass die Angemessenheit derselben gesondert von der Miete und Betriebskosten zu prüfen ist. Sofern die Abschlagszahlungen unbeanstandet in voller Höhe übernommen worden sind, wäre bezüglich der Heizkosten eine gesonderte Kostensenkungsaufforderung zu erlassen gewesen. Nachdem Deine Tochter diese - so verstehe ich Dich jedenfalls - wohl nicht erhalten hat, wäre im Zweifelsfall auch die Nachzahlung, soweit sie die Heizkosten betrifft, vom Jobcenter zu übernehmen.

Allerdings ändert das nichts daran, dass doch deutliche Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, und die unbedingt überprüft werden sollte. Deine Tochter sollte mal beim Jobcenter nachfragen. Eventuell werden sogar die Mitgliedsbeiträge beim Mieterbund übernommen, um sich dort gostenlos beraten zu lassen. Ansonsten beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen und die Abrechnung von einem Anwalt überprüfen lassen.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 26.01.2016 13:31

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#5
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Das stimmt so Junior..

Das Amt hat 9 Monate lang 280,00 Euro Heizkosten und 100 Euro Betriebskosten bezahlt. Die Nachzahlung beträgt laut Rechnung über 1500,00 Euro für diesen Zeitraum.
Ich erzähle meiner Tochter auch dauernd das es nicht sein kann in 9 Monaten 5000 Euro Kosten zu verursachen.

Hallo Axel..

Ganz auf den Cent kenne ich die Summen nicht, aber ich weiß, das die Heizkosten sich auf ca 3500,00 Euro belaufen und die Betriebskosten auf 1500,00 Euro.
Sie lebt in Hamm.
Es gibt eine KDU für Hamm. Eine Obergrenze der Kaltmiete und Angemessenheit der Heiz und auch der Betriebskosten.
Sie ist bis heute nicht schriftlich dazu aufgefordert worden, sich eine neue Wohnung zu suchen oder die Kosten prüfen zu lassen.
Hat erst garnichts gehört seit November die Rechnung eingereicht wurde und hat erst jetzt im Januar eine schriftliche Ablehnung sämtlicher Kosten der Rechnung bekommen. Begründung: sie zahlt einen Teil der Wohnung selbst.
Den Anteil zahlte sie von Anfang an.

Danke für eure Ratschläge, auch an Wird Werden.

Eigentlich sagt ihr das was ich ihr schon die ganze Zeit erzähle.
Habe ihr zum Vergleich unseren Verbrauch gezeigt bei den Heizkosten. Bei drei Wohnungen waren wir im ganzen Jahr günstiger als sie für 9 Monate allein zahlen soll.

LG. Ella

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#6
 Von 
gerndrin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erst mal, die Mietkosten kalt/brutto sind in Ordnung und müssen übernommen werden.
Hier rate ich zu einem Widerspruch mit Vorgabe Zeit zum Erledigen, da es ja eilt, und das Geld sonst in der Kasse fehlt. Die Heizkosten sind mir allerdings schleierhaft, selbst bei gutem Willen komme ich nicht über 215 Euro im Monat hinaus. (D.h. die Bruttowarmmiete ist sicher bis 915 Euro genehmigungsfähig.
Hier wäre wirklich zu prüfen, ob die Messwerte überhaupt stimmen, hier liegt für mich eindeutig ein Fehler vor, wahrscheinlich sogar des Vermieters (wobei es mir schon schleierhaft ist, dass man die Heizkosten von 280 Euro, beim Mietvertrag unterschreiben, mal eben vergisst...)

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Ella:

Zunächst einmal ändert sich nichts an der Empfehlung, die Heiz- und Betriebskostenabrechnung überprüfen zu lassen. Wenn ich mir allerdings mal anschaue, in welcher Höhe nach der kommunalen Richtlinie die Heizkosten als angemessen anerkannt werden, dann scheinen in Hamm Heizkosten von 280,- € monatlich für 6 Personen nicht mehr ganz zu utopisch zu sein, auch wenn ich's nicht erklären kann.

Wird das Warmwasser bei Deiner Tochter über die Heizung erzeugt, oder dezentral mittels, Durchlauferhitzer oder Boiler?

Etwas anderes ist allerdings für mich gerade nicht nachvollziehbar. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, besteht die Bedarfsgemeinschaft Deiner Tochter aus insgesamt 6 Personen. Korrekt?

Dann frage ich mich allerdings, warum die Miete nicht vollständig übernommen wird. Denn, nach der Richtlinie des kommunalen Jobcenters Hamm, beträgt die angemessene Kaltmiete für 6 Personen 588,75 € und die kalten Betriebskosten 210,63 €, die Bruttokaltmiete also 799,38 €.

Maßgelblich für die Frage der Angemessenheit ist aber allein die Bruttokaltmiete. Das heißt, bis zu dieser Höhe müssen die Unterkunftskosten vollständig übernommen werden, und zwar unabhängig von der konkreten Zusammensetzung. Das heisst, eine zu teure Kaltmiete kann durch geringere Betriebskosten ausgeglichen werden. So steht es sogar ausdrücklich in der Richtlinie des Jobcenters (siehe hier: http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Hamm---01.01.2015.pdf ).

Das heisst, schon nach den eigenen Angemessenheitsgrenzen ist spätestens seit dem 01.01.2015 (die in 2014 geltenden Werte sind mir leider nicht bekannt) die tatsächliche Bruttokaltmiete angemessen und deshalb vollständig zu übernehmen.

Unabhängig davon habe ich - leider sind die konkret berücksichtigten Daten zur Ermittlung der angemessenen Mieten nicht bekannt - erhebliche Zweifel an der Schlüssigkeit des KdU Koneptes der Stadt Hamm. Ich denke, dass das einer gerichtlchen Überprüfung kaum stand halten dürfte.

Ich würde Deiner Tochter dringend dazu raten, gegen den Bescheid zur Ablehnung der Heiz- und Betriebskostennachzahlung sowie - falls die Frist noch nicht abgelaufen ist - gegen den aktuellen Bewilligungsbescheid Widerspruch einzulegen. Darüber hinaus sollte hinsichtlich der nur teilweise übernommenen Kosten für 2015 (2014 ist nicht mehr angreifbar) ein Überprüfungsantrag gem. § SGB X gestellt werden.

Es sei denn, es kommt jetzt als Erklärung der nicht vollständigen Übernahme durch das Jobcenter die Begründung, dass der Umzug nicht als notwendig anerkannt und nur die Kosten der vorherigen Wohnung übernommen worden sind.

Ich empfehle im Übrigen auch die Einschaltung eines im SGB II versierten Rechtsanwaltes.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Axel..

Der Umzug wurde nicht als nicht notwendig eingestuft. Also nicht nur die Kosten der alten Wohnung übernommen.
Wie lange ist denn die Frist zum Widerspruch?
Ich habe ihr auch geraten einen Anwalt zu nehmen der sich im Sozielrecht auskennt.
Der kann dann die Rechnung prüfen und die Probleme mit dem Amt auch.

Die Warmwasserkosten sind in den Heizkosten enthalten.
Hat jemand einen Tipp zu einem guten Anwalt in Hamm NRW.

LG. Ella

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Ella:

Zitat:
Der Umzug wurde nicht als nicht notwendig eingestuft. Also nicht nur die Kosten der alten Wohnung übernommen.


Dann ist das Verhalten des Jobcenters für mich in keinster Weise nachvollziehbar.

Zitat:
Wie lange ist denn die Frist zum Widerspruch?


1 Monat ab Erhalt des Bescheides, der angefochten werden soll.

Zitat:
Hat jemand einen Tipp zu einem guten Anwalt in Hamm NRW.


Direkt in Hamm leider nicht. Der nächste, den ich empfehlen könnte, ist in Marl. Siehe hier: http://www.ra-klinder.de/

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke für eure Ratschläge..besonders an Axel für deine ausführlichen Erklärungen..

Sie hat jetzt für Mittwoch einen Termin beim Anwalt gemacht, damit die Rechnung geprüft wird und die Probleme mit dem Amt besprochen werden.

LG. Ella

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Ella:

Ich denke, dass ist genau der richtige Weg. Wäre nett, wenn Du uns auf dem Laufenden halten würdest.

Gruß,

Axel

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