Betriebskostenabrechnung

30. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Epson
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung

Hallo,
ich habe Mitte November meine Betriebskostenabrechnung erhalten und diese dann auch gleich für das Jobcenter kopiert und schriftlich die Übernahme der Betriebskostennachzahlung (mehr als 420,-- €) beantragt sowie mitgeteilt, dass sich die Nebenkosten erhöhen und um einen entsprechenden Bescheid gebeten. Diesen Brief habe ich persönlich beim Jobcenter abgegeben und mir den Eingang auf einer Kopie bestätigen lassen. Meine Mutter hat mir das Geld geliehen, damit ich dem Vermieter die Nachzahlung gleich überweisen konnte. Nach drei Wochen als ich meinen Weiterbewilligungsantrag beim JC abgegeben habe, habe ich auch wegen der Bearbeitung meines Antrages auf Übernahme der Betriebskosten nachgefragt. Mir wurde gesagt, dass die Sachbearbeiterin krank gewesen wäre, der Antrag aber noch in diesem Jahr bearbeitet werden würde. Bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid und auch kein Geld erhalten und auch meine Mutter kann nicht mehr lange darauf warten, dass ich ihr das Geld zurückzahle. Wie lange darf sich denn das Jobcenter für die Bearbeitung Zeit lassen? Mittlerweile sind mehr als fünf Wochen vergangen. Ich denke, wenn ich dorthin gehe u. wieder nachfrage, werde ich wohl wieder vertröstet. Kann mir jemand raten, was ich tun soll, denn 420,-- € sind sowohl für mich als auch für meine Mutter eine Mange Geld.
Vielen Dank

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"Epson"




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
nun ja - es gibt natürlich keine festen Fristen, bis wann dieser Antrag bearbeitet sein muss! Ich hoffe die Wissen nicht(!) das deine Mutter den Betrag bereits vorfinanziert hat! Nachfragen - auf dringlichkeit Pochen! Letztlich bliebe nur der Klageweg!
Hoffe für dich, das die Nachzahlung und Erhöhung überhaupt im erstattungsfähigem Rahmen liegen!

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13241 Beiträge, 4505x hilfreich)

@Epson:

quote:
Kann mir jemand raten, was ich tun soll,


Schriftlich/nachweislich eine Bearbeitungsfrist von 10 bis 14 Tagen setzen (Datum nennen), und für den Fall des erfolglosen Fristablaufs einen Antrag auf einstweilige Anordnung ankündigen.

Gibt es mit Deiner Mutter eine schriftliche Vereinbarung dahingehend, dass sie Dir das Geld nur geliehen hat und dieses bis spätestens ??? zurück braucht?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#3
 Von 
Epson
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich habe nun von einer Rechtsberatung erfahren, dass ich keinen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen kann, weil das Geld an den Vermieter ja bezahlt worden ist. Das ist natürlich super, nun kann meine Mutter im schlimmsten Fall 6 Monate auf ihr Geld warten. Mir wurde gesagt, wenn sich das Jobcenter nicht rührt, haben die 6 Monate Bearbeitungszeit. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann ich Klage wegen Nichttätigkeit einreichen. Und ich dachte ich tue etwas Gutes u. leihe mir das Geld, damit ich keinen Ärger mit meinem Vermieter bekomme. Verstehe nun wirklich, wenn einem nach dieser Erfahrung niemand mehr aushelfen will. Das einzig Gute ist, dass das Jobcenter mir das Geld zahlen muss. Würde ich einen ablehnenden Bescheid erhalten, könnte u. würde ich vor Ablauf der 6 Monate gegen das JC tätig werden. So, wollte nur eben Rückmeldung geben.

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"Epson"

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