Betriebskostenabrechnung bei Harz 4

5. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung bei Harz 4

Hallo ich hole mein Abitur nach um danach studieren zu können.
Ich werde neben Kindergeld und Halbwaisenrente noch vom Jobcenter finanziert, diese übernehmen auch die Kosten meiner Unterkunft bis Ende Mai.
Als ich das Abitur angefangen habe, war ich in Teilzeit arbeiten. Da ich dies zeitlich beides einfach nicht gemanagt bekommen habe und irgendwann komplett überarbeitet war, kein Schlaf mehr hatte etc wurde ich von meinem AG gekündigt (erbrachte Leistungen waren einfach nicht ausreichend)
Bin dann zum Jobcenter (irgendwo musste ich ja Geld bekommen), habe dort einen Antrag gestellt, der bewilligt wurde. Mit der Aussage das ich als Schüler Berufstätig zähle und mir nicht zwingend einen Job suchen muss.
So gesagt getan, mein Gedanke war halt ´´Gut dann kannste dich voll und ganz aufs Abi konzentrieren´´

Mit der Bewilligung selbst kam ein Schreiben das meine Wohnung eine unangemessen hohe Kaltmiete hätte und ich entweder A umziehen muss oder B die restlichen nicht übernommenen Kosten selbst vom Regelsatz tragen muss. Für mich kam ein Auszug erst nicht in Frage, weil ich mir die Wohnung ja vorher durch den Job problemlos leisten konnte, sprich ich habe versucht mich dagegen zu wehren. Vergebens.

Letztendlich habe ich mich doch dazu entschieden, auszuziehen...da ich höchstens einmal in der Wohnung geschlafen habe (War die ganze Zeit bei meinem Partner, da wir Nachbarn sind)

So jetzt kommen wir zum Problem, ich habe in meiner Wohnung keine Betriebskosten verbraucht (hab da höchstens 2-3x geduscht und mal geputzt), allerdings dafür bei meinem Partner. Da kam auch ne Betriebskostenabrechnung, natürlich mit einer Nachzahlung. So ich bekomme ja in meiner Wohnung jetzt Betriebskosten wieder (Whg. ist zum 30.06. gekündigt, davon muss ich 1x die Nebenkosten in Höhe von 77 Euro selbst zahlen, da ich nicht eher eine neue Whg. gefunden habe)

Jetzt habe ich aber erfahren, dass ich die Betriebskosten dem Jobby angeben muss und die verrechnet werden, was sprich eine Hohe Summe sein wird.
Aber ich schulde meinem Partner jetzt auch Betriebskosten, habe die ja bei ihm verbraucht und nicht bei mir.

Muss ich das jetzt aus eigener Tasche bezahlen ? Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass ich ihm das Geld gebe was ich bei mir wieder bekomme.

Wäre super wenn mir das wer helfen kann wie man das logisch und vielleicht zufriedenstellend lösen kann.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das JC hat die Betriebskosten gezählt, also steht ihm auch die Rückzahlung zu.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31906 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass ich ihm das Geld gebe was ich bei mir wieder bekomme.
Wenn die Betriebskosten komplett vom JC bezahlt wurden, dann gehört das Guthaben natürlich auch dem JC. Du hast leider einen falschen *Ausgang* gedacht.
Zitat (von Monsterchen007):
Aber ich schulde meinem Partner jetzt auch Betriebskosten, habe die ja bei ihm verbraucht und nicht bei mir.
Wenn das so ist, dass dein Partner Geld von dir verlangt...war es einfach blöd, zum Partner zu gehen, dort zu duschen und zu schlafen und zu wohnen... und sich trotzdem vom JC eine Wohnung bezahlen zu lassen. :augenroll:

Wenn bei der Prüfung der BK-Abrechnung das JC stutzig wird und merkt, dass du in 2019 fast gar keinen Verbrauch an Wasser und Heizung hattest, wird es evtl. nachfragen...wie das zu dem kommt...

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

1. Wenn das Jobcenter die Betriebskosten gezahlt hat, dann steht dem Jobcenter auch die Rückerstattung zu.
2. Hat da Jobcenter nur anteilig die Betriebskosten gezahlt, steht dem Jobcenter der entsprechende Anteil der Rückerstattung zu.
3. Du bist verpflichtet, die Rückerstattung zeitnah dem Jobcenter zu melden. Sonst hast Du noch ein Verfahren wegen Sozialbetrug am Hals.
4. Sollte dem Jobcenter auffallen, dass Du Dich zum größten Teil gar nicht in Deiner Wohnung aufgehalten hast und Du auch keine schlüssige Erklärung für die niedrigen Betriebskosten bringen kannst, kann es sein, dass Du ALLE Leistungen zurückzahlen musst.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Ob das JC diese Kosten übernommen hat ist fraglich, ich gehe von aufstockendem ALG II aus und dann dürfte der TE einen Anspruch auf das Guthaben haben. Aufstockend weil Einkommen durch Kindergeld und Halbwaisenrente.

Wofür die Aufstockung dann verwandt wird ist egal.

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ob das JC diese Kosten übernommen hat ist fraglich, ich gehe von aufstockendem ALG II aus
Zitat (von user08154711):
2. Hat da Jobcenter nur anteilig die Betriebskosten gezahlt, steht dem Jobcenter der entsprechende Anteil der Rückerstattung zu.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Edit: Nein.

Sollte es sich hier um Aufstockung des ALG II handeln,, steht im JC überhaupt nichts zu.

-- Editiert von Solan196 am 06.05.2020 13:49

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Gemäß eines weiteren Urteils (Az.: S 38 AS 588/10 ER) des Sozialgerichts Kiel darf eine Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug außerdem nicht angerechnet werden, wenn der ALG-2-Empfänger Zuzahlungen für die Miete seiner Wohnung leistet – also das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt und der Betroffene einen Teil der Kosten selbst trägt.

http://https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/nebenkostenrueckzahlung-hartz-4/

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31906 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
Whg. ist zum 30.06. gekündigt
Du wirst die BK-Abrechnung für diese Wohnung allerdings wohl erst im nächsten Jahr erhalten.
Es sei denn, deine Genossenschaft macht zum 30.6. eine extra-BK-Abrechnung für dich.
Ansonsten musst du die BK-Abrechnung auch später ( in 2021) dem JC nachreichen.

Zitat (von Solan196):
Sollte es sich hier um Aufstockung des ALG II handeln,, steht im JC überhaupt nichts zu.
Ich meine, so ist es nicht. Ein Guthaben wäre dann anteilig zu berücksichtigen.

Einkommen der TE ist Kindergeld und HW-Rente. Aufgestockt/ergänzt wird mit Alg2.
Bedarf ist 432,- +KdU
Wenn das JC die KdU voll zahlt, dann ist ein BK-Guthaben voll anzurechnen.
Wenn das JC die KdU nur anteilig zahlt, dann ist das Guthaben anteilig zu berücksichtigen/anzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Sollte es sich hier um Aufstockung des ALG II handeln,, steht im JC überhaupt nichts zu.
Falsch.
Zitat (von Solan196):
Gemäß eines weiteren Urteils (Az.: S 38 AS 588/10 ER) des Sozialgerichts Kiel darf eine Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug außerdem nicht angerechnet werden,
Man sollte auch alles lesen.

Zitat:
Gemäß eines weiteren Urteils (Az.: S 38 AS 588/10 ER) des Sozialgerichts Kiel darf eine Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug außerdem nicht angerechnet werden, wenn der ALG-2-Empfänger Zuzahlungen für die Miete seiner Wohnung leistet – also das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt und der Betroffene einen Teil der Kosten selbst trägt.

In einem solchen Fall steht dem Hartz-4-Empfänger ein Betriebskostenguthaben in Höhe von den monatlichen Zuzahlungen mal zwölf Monate zu.

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