Betriebskostennachzahlung Übernahme durch Jobcenter ?

16. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
User123456123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostennachzahlung Übernahme durch Jobcenter ?

Hallo 3 Personen bilden eine Bedarfsgemeinschaft 2 Personen in der BG beziehen Einkünfte ( siehe Auflistung Leistungsmonat)

Die Bedarfsgemeinschft Wohnt zur Miete in einer 3 Raum Wohnung ca. 70 qm...die Miete ( Warm ) beträgt Monatlich 446,00 Euro ein teil wird vom Jobcenter Übernommen ein teil muss die Bedarfsgemeinschaft selbst zahlen.. auch ersichtlich in der Auflistung. Leistungsmonat 12/2020.

Im Monat Dezember 2020 kommt die Betriebskostabrechnung. Die Bedarfsgemeinschaft muss etwas über 600 Euro nachzahlen wurde dem Jobcenter auch schon eingereicht mit der bitte um Übernahme.


Ich habe mir mal die mühe gemacht und den Jobcenter Berechnungsbogen abgetippt
kann man anhand der Auflistung sagen wie viel die Bedarfsgemeinschaft von der Betriebskostennachzahlung selbst zahlen muss und wie viel vom Jobcenter übernommen wird ?



Leistungsmonat 12/2020


Bedarfsberechnung

( 1 ) Person 1 ((Erwachsener) 389. 00 Euro
--Regelbedarf

( 2) Person 2 (Erwachsener) 389. 00 Euro
--Regelbedarf


( 3 ) Person 3 ( Sohn )
-- Regelbedarf 345, 00 Euro


-- Mehrbedarf erwerbsfähige behinderte
Leistungsberechtigte bei LTA -- § 21 Absatz 4 SGB 120, 75 Euro
II



Kosten der Unterkunft
Kaltmiete 300, 00 Euro
Betriebskosten 45, 00 Euro
Heizkosten Inkl. Warmwasseranteile 101, 00 Euro
Zwischensumme 446, 00 Euro

( 2 ) Einzusetzendes Einkommen

-- Arbeitsverdienst Brutto i 1.700, 71 Euro
( Arbeitsfirma )
AV ab 01.11.2016

- Steuern ( - ) - 99, 91 Euro
- Sozialabgaben ( KV, PV , RV, AV ) ( - ) - 327, 74 Euro
- Grundfreibetrag - § 11b Abs. 2 SGB II ( - ) - 100, 00 Euro
- Freibetrag § 11b Abs. 3 SGB II ( - ) - 200, 00 Euro



( 3 ) ( Sohn) ( Name) ( Geburstdatum )
- Versicherungspauschale ( 30, 00 Euro ) (- ) - 30, 00 Euro
- Fahrkosten ( - ) - 74, 00 Euro
- Ausbildungsförderung - Ausbildungsgeld , BAB , 321, 00 Euro
BAfÖG
LTA Bescheid v. 17. 08. 2020
- Kindergeld 204, 00 Euro







Nr.
( 1 ) Bedarf-> 537, 66 -- Kind EK ------ Rest Bed. -> 537. 66 ( in % )-> 42,38 Einkommen -> 0,00
Aufteilung-> 420,83 Leistung -> 116, 83


( 2 ) Bedarf-> 537, 67 Kind EK ------- Rest Bed.->537, 67 ( In % ) -> 42,38 Einkommen-> 993, 06 Aufteilung-> 420, 84 Leistung -> 116, 83


( 3 ) Bedarf-> 614, 42 KindEK-> 421,00 RestBed.-> 193,42 ( In % ) ->15,24 Einkommen-> 0,00 Aufteilung ->151,39 Leistung-> 42, 03

Bedarf -->( 1) 537,66 --> ( 2 ) 537,67-->( 3 ) 614, 42 = 1.689, 75
KindEK--> ( 1) ---- --> ( 2 ) ---- --> ( 3 ) 421, 00 = 421, 00
RestBed--> ( 1 ) 537, 66 --> ( 2 ) 537, 67--> ( 3 ) 193, 42 = 1.268, 75
( in % ) --> ( 1 ) 42,38--> ( 2 )42, 38 --> ( 3 )15, 24
Einkommen-> ( 1 ) 0, 00-->( 2 ) 993, 06 ->( 3 ) 0, 00 = 993, 06
Aufteilung -> ( 1 ) 420 ,83-> (2 ) 420, 84 -> ( 3 ) 151, 39 = 993, 06
Leistung -> ( 1 ) 116, 83-> ( 2 ) 116, 83-> ( 3 ) 42, 03 = 275, 69





- Keine Sanktionen 0, 00
--------------------------------------------------

Vermögen
( 1 ) Person ( Name )
( 2 ) Person ( Name )
Allgemeines Vermögen
( 1 ) Sparguthaben I 52, 03 Euro
Girokonto
davon verwertbar 52, 03 Euro
abzgl. Freibeträge - 15. 300, 00 Euro
Restfreibetrag Kind ( er ) - 750, 00 Euro
zu berücksichtigen - 750, 00 Euro


Gewährte Leistung 275 ,69 Euro
Zahlungsempfänger


Unterkunft und Heizung : ( Wohnort ) (Vermieter) 12/2020
( Rest von 170, 31 Euro ist vom Antragssteller zu zahlen )


Person ( Erwachsener)
( Kontonummer ) ( Bank ) 0, 00 Euro


Sozialversicherungsbeiträge
( Kind ) ( Name Krankenkasse ) 103, 64 Euro
( Kind ) ( Name Krankenkasse ) 22, 01 Euro
( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 103, 64 Euro
( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 22, 01 Euro
( Person Erwachsener ( ( Name Krankenklasse ) 103, 64 Euro
( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 22,01 Euro




Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von User123456123 am 16.12.2020 14:58

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9 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@User:

Anstatt hier seitenweise, völlig unübersichtlich irgenden Bescheid abzutippen, schreib lieber klar und deutlich:

- Bedarf (ist aus deiner Darstellung ganz gut ersichtlich? jeder einzelnen Person

- Einkommen jeder einzelnen Person (bei Erwerbseinkommen jeweils brutto und netto) unter Benennung der jeweiligen Einkommensart.

- Vermögen ist hier ebenso uninteressant wie die prozentuale Einkommensverteilung.

Soweit ich das nachvollziehen kann, dürfte die Berechnung des laufenden Leistungsbetrages in Höhe von 275,69 Euro aber wohl korrekt sein.

Es spricht hier alles dafür, dass allein deshalb ein Teil der Unterkunftskosten selbst gezahlt werden muss, weil das anrechenbare Einkommen höher ist als die insgesamt gewährten Regelleistungen und der Mehrbetrag entsprechend auf die Unterkunftskosten angerechnet wird.

Das ist zwar soweit korrekt, kann hier aber nur zu dem Ergebnis führen, dass die zu leistende Nachzahlung vollständig vom Jobcenter zu tragen ist. Wie der "Eigenanteil" von 170,31 Euro zustande kommen soll, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
User123456123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

zum besseren Verständnis hab ich den ganzen Berechnungsbogen abgetippt eben weil das Ding so komplex gestaltet ist.



Und noch eine Frage wie hoch ist der Anteil der Person in der BG die keine Einkünfte hat ?

Es kann doch nicht sein das Automatisch davon ausgegangen werden kann das diejenigen Personen die Einküfte beziehen in der Bedarfsgemeinschaft Familie( nicht verheiratet ) finanziell voll aufkommen muss für den der keine Einkünfte hat in der Bedarfsgemeinschaft.. davon abgesehen kann das die Person finanziell auch gar nicht stemmen.

Die Person die keine Einkünfte bezieht ist quasi mittellos.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
User123456123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)




Zitat:
Es spricht hier alles dafür, dass allein deshalb ein Teil der Unterkunftskosten selbst gezahlt werden muss, weil das anrechenbare Einkommen höher ist als die insgesamt gewährten Regelleistungen und der Mehrbetrag entsprechend auf die Unterkunftskosten angerechnet wird.

Das ist zwar soweit korrekt, kann hier aber nur zu dem Ergebnis führen, dass die zu leistende Nachzahlung vollständig vom Jobcenter zu tragen ist. Wie der "Eigenanteil" von 170,31 Euro zustande kommen soll, erschließt sich mir überhaupt nicht.





Hallo Was soll uns das nun sagen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32175 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von User123456123):
kann man anhand der Auflistung sagen
Nein. Was soll man mit diesem Bescheid?

Ist die BK-Abrechnung nachvollziehbar?
Wenn eine so hohe Nachzahlung von 600,- verlangt wird, kann es an den Verbräuchen, oder an den Preisen und/oder Kostenerhöhungen für BK liegen, die ihr nicht beeinflussen könnt.
Die BK-Abrechnung wäre hier auf Fehler zu prüfen. Meist sind aber keine.

Zitat (von User123456123):
Die Person die keine Einkünfte bezieht ist quasi mittellos.
Logisch. Aber eine BG wirtschaftet zu dritt, heizt zu dritt usw. Derjenige mit dem Erwerbseinkommen und der mit den LTA-Leistungen verdienen nicht genug für drei. Deshalb ergänzt das JC. Dazu muss man nicht verheiratet sein.
Das hatten wir doch alles schon. Hast du das etwa alles wieder einzeln abgetippt?
Das JC hat schon früher nicht alles gezahlt.

Bitte abwarten, was das JC antwortet. Dann hier wieder fragen.
-------------------------------------------------------------
apropos Fehler:
Der Mieter erwachte aus seiner Ohnmacht und fragte mich. Ich las seine BK-Abrechnung. Der Vermieter hat die Vorauszahlung p.a. für Heizkosten in Höhe von 1.200,- einfach nicht berücksichtigt. Nur die kalten BK. Also sollten ca. 1.200,- NACHGEZAHLT werden.
Mal schauen, ob das JC den groben Fehler bemerkt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@User:

Zitat:
zum besseren Verständnis hab ich den ganzen Berechnungsbogen abgetippt eben weil das Ding so komplex gestaltet ist.


Offensichtlich hilft das Abgetippte aber eben nicht zum besseren Verständnis. Warum beantwortest Du nicht einfach die ganz konkret gestellten Fragen? Damit könnte man arbeiten, rechnen und prüfen.

Zitat:
Hallo Was soll uns das nun sagen ?


Am Ende soll das jedenfalls bedeuten, dass - nach derzeitigem Kenntnisstand - die Betriebskosten nicht nur anteilig, sondern vollständig vom Jobcenter zu übernehmen sein wird. Ist eigentlich nicht so schwer.

Wenn das Jobcenter bereits schriftlich und in Form eines Bescheides entschieden haben, dass nur ein Teilbetrag zu übernommen wird, dann lass uns an den Erkenntnissen aus diesem Bescheid teilhaben. Darin sollte dann stehen wieviel übernommen wird und warum nicht mehr.

Falls dieser vermeintliche Eigenanteil von rund 170 Euro jedoch - auf welcher Grundlage auch immer - von Dir selbst berechnet worden sein sollte, bist Du mit hoher Wahrscheinlichkeit ziemlich auf dem Holzweg.

Und jetzt bitte klare Informationen und Antworten auf konkrete Fragen. Ansonsten bin ich hier raus.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
User123456123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo


Zitat:
Und jetzt bitte klare Informationen und Antworten auf konkrete Fragen. Ansonsten bin ich hier raus.
Welche konkreten Fragen.

Zitat:

Falls dieser vermeintliche Eigenanteil von rund 170 Euro jedoch - auf welcher Grundlage auch immer - von Dir selbst berechnet worden sein sollte, bist Du mit hoher Wahrscheinlichkeit ziemlich auf dem Holzweg.

Warum sollte ich ein Fantasie Betrag angeben.... diese 170.31 Euro Zahlen wir gänzend dem Vermieter um nicht in Mietrückstand zu kommen ( siehe Berechnungsbogen ).

Zitat:

Bedarf (ist aus deiner Darstellung ganz gut ersichtlich? jeder einzelnen Person
Ja







-- Editiert von User123456123 am 18.12.2020 17:07

-- Editiert von User123456123 am 18.12.2020 17:11

-- Editiert von User123456123 am 18.12.2020 17:12

-- Editiert von User123456123 am 18.12.2020 17:13

-- Editiert von User123456123 am 18.12.2020 17:14

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120096 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von User123456123):
Welche konkreten Fragen.

Die in #1 gestellten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@User:

Zitat:
Warum sollte ich ein Fantasie Betrag angeben


Hat doch niemand behauptet, dass es sich um einen Fantasiebetrag handelt.

Zitat:
diese 170.31 Euro Zahlen wir gänzend dem Vermieter um nicht in Mietrückstand zu kommen


Okay, dieser Betrag hat also gar nichts mit der jetzigen Nachzahlung zu tun, sondern ist der Betrag, den Ihr laufend monatlich an den Vermieter zahlt, also der Betrag, den das Jobcenter aufgrund der Höhe Eures anrechenbaren Einkommens nicht übernimmt. Dann hatte ich das fehlinterpretiert. Ich hatte so verstanden, dass das der Betrag sein soll, den Ihr von der Nachzahlung selbst übernehmen müsst. Sorry, für das Missverständnis.

Zitat:
Die in #1 gestellten ...


Das wäre mal ein guter Anfang.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
User123456123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Das ist zwar soweit korrekt, kann hier aber nur zu dem Ergebnis führen, dass die zu leistende Nachzahlung vollständig vom Jobcenter zu tragen ist. Wie der "Eigenanteil" von 170,31 Euro zustande kommen soll, erschließt sich mir überhaupt nicht.


Sie sind der Meinung wir bräuchten nichts zuzahlen mit welcher Begründung denn..?

0x Hilfreiche Antwort

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